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Bescheinigung über gezahlten Auslandsverwendungszuschlag - wer zuständig?

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Keldana87:
Hallöchen,
mein DZE ist jetzt über 1 Jahr her und ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen der letzten Jahre nachzuholen. Allerdings war ich beim Sammeln der ganzen Ausfertigungen nicht so fleißig.
Mir fehlen zum Abschluss jetzt noch die Bescheinigungen über gezahltes AVZ. Meine Ex-Stammeinheit hat allerdings neues Personal und konnte mir nicht weiterhelfen, an wen ich mich wenden muss, um diese Bescheinigungen neu anzufordern. Mein netter Bearbeiter aus dem BVA, von dem ich die Bezügeabrechnung bekomme, war damit ebenfalls überfordert.

Könnte mir jemand aus dem Forum weiterhelfen und eine Adresse/Telefonnr./Zuständigkeit nennen, die mir diese Bescheinigungen zuschicken können?!

Vielen Dank im Vorraus
lg Mario

ulli76:
Du kannst das doch auch über deine Kontoauszüge nachweisen.
Das sind jeweils Extrazahlungen wo sogar "AVZ" dabei steht.

miT:
Wird AVZ als seperate Zahlung ausgezahlt oder in den Monatsbezug gerrechnet bzw ergänzt? Frage eines unwissenden  :)

KlausP:
Nach meinem Wissen wird das separat gezahlt, wobei sich die Zuständigkeiten auch schon mal geändert haben. Das BVA bzw. dessen "Vorgänger" waren aber eigentlich nie in Berechnung und Auszahlung involviert.

Andi:
Zuständig ist immer die jeweilige Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland.

Aber da das AVZ Einkommensteuerfrei gezahlt wird ist es für die Berechnung der tatsächlich festzulegenden Einkommensteuer eh irrelevant.

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