Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 14:19:05
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Abnahmeberechtigt beim Kleiderschwimmen?  (Gelesen 3096 mal)

ArthurP

  • Gast
Abnahmeberechtigt beim Kleiderschwimmen?
« am: 12. Januar 2017, 15:46:17 »

Moin,
Ich bin Übleiter und darf das DSA abnehmen. Wie sieht es mit Kleiderschwimmen in einem zivilen Schwimmbad aus. Ich bin kein Rettungsschwimmer. Darf ich meinem Soldaten ein Schreiben erstellen, in dem ich din Leistungen bestätige? Oder muss der Rettungsschwimmer, in dem Fall der Bademeister auch gegenzeichnen? Mein KTF ist momentan nicht da und andere Übleiter waren sich unsicher.
Nachtrag: es war nach dienstschluss über die Weihnachtstage, weil ihm das für igf gefehlt hat.

MkG
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Abnahmeberechtigt beim Kleiderschwimmen?
« Antwort #1 am: 12. Januar 2017, 15:52:17 »

Du bist nur und ausschließlich im Dienst abnahmeberechtigt (sofern BW Abnahmeberechtigung).

Bademeister haben in aller Regel keine DLRG Abnahmeberechtigung.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Abnahmeberechtigt beim Kleiderschwimmen?
« Antwort #2 am: 12. Januar 2017, 15:53:53 »

Nachbrenner:

Bw (Fach-) Übungsleiter war anwesend?
Gespeichert

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:Abnahmeberechtigt beim Kleiderschwimmen?
« Antwort #3 am: 12. Januar 2017, 21:29:55 »

Abnahmeberechtigt ist der ÜbLtrBw oder ein Fachsportleiter Schwimmen. Der Rettungsschwimmer nicht, es sei denn er verfügt über die o.g. Qualifikation.

Das er nur im Dienst abnehmen darf halte ich für falsch. Werde morgen mal nachsehen.
Gespeichert
 

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Abnahmeberechtigt beim Kleiderschwimmen?
« Antwort #4 am: 12. Januar 2017, 21:57:26 »

Zumindest die DSA Abnahme nur im Dienst, wenn es auf dem Dienstplan steht und nur für Soldaten.
Gespeichert

Jens79

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.603
Antw:Abnahmeberechtigt beim Kleiderschwimmen?
« Antwort #5 am: 13. Januar 2017, 07:13:12 »

Zumindest die DSA Abnahme nur im Dienst, wenn es auf dem Dienstplan steht und nur für Soldaten.

Gerade nachgelesen. Die Durchführungsbestimmungen für den Bereich der Bundeswehr sind da eindeutig.

Zitat
4.5 Prüfungen zum Erwerb des DSA müssen durch
Dienstplan bzw. Befehl der Dienststelle oder durch
den zuständigen Vorgesetzten bzw. die zuständige
Vorgesetzte angeordnet sein.

Von daher hast du Recht F_K

Ich würde es dem DV vorlegen. Entweder er akzeptiert es oder nicht.
Gespeichert
 
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de