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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zulage für militärische Führungsfunktionen KpChef/ZugFhr/GrpFhr/TrpFhr  (Gelesen 6304 mal)

Strong Passion

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Erfahrungen aus der Truppe:

- meine Teileinheit besteht gem. SollOrg  aus 4 Soldaten, 2 UmP, 1 UoP, 1 Msch
- Prüfung durch Zulagenbeauftragte ergab, dass ein DP der UmP berechtigt ist für die Zulage als TrpFhr
- beide UmP sind fachlich fertig ausgebildet, haben unterschiedliche Erfahrungszeiten ( 20 Jahre vs. 7 Jahre Dienstzeit)
- die Stellenwahrheit entspricht wie so oft nicht der Stellenwahrheit, der tatsächliche TE-Thr sitzt nicht auf den zulageberechtigten DP
- der DV hat bis jetzt alle in seinen Bereich bis auf diesen zulagenberechtigten DP, die Zulage zuerkannt
- auch nach mehrmaligem Nachfragen höre ich immer nur "Ist in der Klärung"

Frage an euch:

Wie soll ich mich verhalten? Die Rechtslage ist hier doch eindeutig. Die Zulage bekommt derjenige der auch die zulageberechtigte Tätigkeit ausübt.
Ich habe bereits letztes Jahr einen Antrag auf Tausch der DP gestellt, ohne Erfolg (positive Stellungnahmen der Einheit und Verband, Ablehnung durch BA PersBw)
Soll ich jetzt hilfweise selbst einen Antrag auf Gewährung der Zulage an den DV stellen und dann bei weiterer Nichtbearbeitung eine Beschwerde schreiben, ggf. Untätigkeitsklage einreichen. Auch ein Gespräch zwischen VP, den beiden Soldaten und dem DV brachte keine Lösung. Jeder bleibt bei seiner Auffassung, der DV trifft weiterhin keine Entscheidung ("Egal, wie ich entscheide, einer von euch wird dann schreiben...") Dann ist das erst Recht kein ordentliches Miteinander mehr, es gibt deswegen jetzt schon Spannungen in der TE
- da heute Abrechnungschluss war, würde ich frühestens mit Monat Oktober rückwirkend ab Januar die Zulage gezahlt bekommen, der Chef ist demnächst im Jahresurlaub und der Vertreter wird sicherlich auch keine Entscheidung treffen wollen.


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tank1911

  • Gast

1. Ein Antrag bringt nichts. Die Zulage wird von Amts wegen gewährt und nicht beantragt.

2. SollOrg und DP sind in dem Fall uninteressant. Der DV legt fest, wer führt, legt dass in Arbeitsgliederung, DP Beschreibung o.Ä. revisionssicher dokumentiert nieder und gut ist.

3. Die Meinung der Soldaten ist für die Entscheidungsfindung irrelevant. Ob einer dann "schreibt", ebenso.

4. Für solche Fälle gibt es den Zulagenbeauftragten. Als Berater des DV. Das sind i.d.R. Zivilisten, außerhalb der Hierarchie.

Mein Vorschlag: Nehmen Sie direkt Verbindung mit dem Beauftragten auf und schildern Sie die Situation.
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LwPersFw

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- Prüfung durch Zulagenbeauftragte ergab, dass ein DP der UmP berechtigt ist für die Zulage als TrpFhr


Ich vermute das hier auf den ersten DP in der SollOrg abgestellt wird.

Dies hat aber mit der Gewährung einer Zulage nur sekundär etwas zu tun.

Wie @tank1911 bereits richtig ausführte - was ausschließlich zählt, ist die Festlegung WER die TE real führt … unabhängig auf welchem DP er verfügt ist.

Dies kann der Inhaber des 1. DP in der TE sein … muss es aber nicht.   ( Die Problematik mit dem "1. DP in der TE …" ist schon immer ein "Diskussionsthema..." - aber eben nicht relevant ! )


Klarheit ist hier über die "Dienstpostenbeschreibung" zu schaffen - durch den zuständigen Vorgesetzten !

Diese muss für den Soldaten in der TE - der die TE auch real führt - beinhalten:

• die Vorgesetzteneigenschaft nach der Dienststellung gemäß §§ 1 oder 2 oder 3 VorgV und
• die Dienststellung als Teileinheitsführerin bzw. Teileinheitsführer im Sinne der Zentralen Dienstvorschrift A2-500/0-0-1 Nr. 206 und
• die Aufgabe das militärisches Personal der TE zu führen

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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