Erfahrungen aus der Truppe:
- meine Teileinheit besteht gem. SollOrg aus 4 Soldaten, 2 UmP, 1 UoP, 1 Msch
- Prüfung durch Zulagenbeauftragte ergab, dass ein DP der UmP berechtigt ist für die Zulage als TrpFhr
- beide UmP sind fachlich fertig ausgebildet, haben unterschiedliche Erfahrungszeiten ( 20 Jahre vs. 7 Jahre Dienstzeit)
- die Stellenwahrheit entspricht wie so oft nicht der Stellenwahrheit, der tatsächliche TE-Thr sitzt nicht auf den zulageberechtigten DP
- der DV hat bis jetzt alle in seinen Bereich bis auf diesen zulagenberechtigten DP, die Zulage zuerkannt
- auch nach mehrmaligem Nachfragen höre ich immer nur "Ist in der Klärung"
Frage an euch:
Wie soll ich mich verhalten? Die Rechtslage ist hier doch eindeutig. Die Zulage bekommt derjenige der auch die zulageberechtigte Tätigkeit ausübt.
Ich habe bereits letztes Jahr einen Antrag auf Tausch der DP gestellt, ohne Erfolg (positive Stellungnahmen der Einheit und Verband, Ablehnung durch BA PersBw)
Soll ich jetzt hilfweise selbst einen Antrag auf Gewährung der Zulage an den DV stellen und dann bei weiterer Nichtbearbeitung eine Beschwerde schreiben, ggf. Untätigkeitsklage einreichen. Auch ein Gespräch zwischen VP, den beiden Soldaten und dem DV brachte keine Lösung. Jeder bleibt bei seiner Auffassung, der DV trifft weiterhin keine Entscheidung ("Egal, wie ich entscheide, einer von euch wird dann schreiben...") Dann ist das erst Recht kein ordentliches Miteinander mehr, es gibt deswegen jetzt schon Spannungen in der TE
- da heute Abrechnungschluss war, würde ich frühestens mit Monat Oktober rückwirkend ab Januar die Zulage gezahlt bekommen, der Chef ist demnächst im Jahresurlaub und der Vertreter wird sicherlich auch keine Entscheidung treffen wollen.