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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München  (Gelesen 14526 mal)

Papierberg

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #30 am: 12. Januar 2017, 16:19:28 »

- und da ist die Vorschriftenlage deutlich einfacher.

Man mag das mit Zynismus sehen oder auch nicht aber die mögliche trennungsgeldrechtliche Abfindung - speziell von Soldaten - ist eine zentrale Fürsorgeleistung für die aus dienstlichen Gründen doch recht häufig erforderlichen Ortswechsel. Und da das Pendeln zu einem beibehaltenen Familienwohnort besonders in der Truppe Teil der Lebenswirklichkeit ist, hat die entsprechende Entschädigung für viele Soldaten einen hohen Stellenwert. Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, jedem Soldaten jede denkbare auf ihn anwendbare Vorschrift vorausahnend zu erläutern, aber in Bezug auf die Bedeutung des Trennungsgeldes scheint mir mindestens vor Einstellung Luft nach oben zu sein. 

Es geht auch nicht darum eine Absahner-Mentalität zu unterstützen bzw. diese erst erzieherisch herauszubilden, sondern schlichtweg darum, die Betroffenen fairerweise erst einmal durch Information in die Lage zu versetzen ihre Ansprüche überhaupt zu verstehen und sie wahrnehmen zu können.  Wenn diese Ansprüche  - wie m.E. durch den Strukturerlass geschehen - dann teilweise überstrapaziert werden, gehört es naturgemäß auch zur Wahrheit der Geschichte, dass der Dienstherr versucht, entsprechende Auswüchse im Wege einer ausgewogenen Nachsteuerung zu korrigieren.
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Andi

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #31 am: 13. Januar 2017, 13:02:35 »

Na ja, was gerade passiert ist doch das genaue Gegenteil: Alle trennungsgeld- und umzugskostenrelevanten Entscheidungsträger agieren mittlerweile aus "Servicecentern" in zentralisierter Form. Vor Ort befindet sich meist nur noch ein ReFü (mittlerer Dienst/Feldwebel) der mittlerweile explizit ein Dienstvergehen begeht, wenn er einen Soldaten berät. Der einzige Angehörige des gehobenen Dienstes dürfte zwar beraten, das ist aber an sich gar nicht sein Auftrag, weil UKV-ausschlaggebende Entscheidungen und Bewilligungen eben nur noch zentralisiert laufen und man dann - wie man es halt kennt - höchstens mit Call-Center Qualität an Auskünften zu rechnen hat. Funktioniert aber nur, wenn man weiß, das man Fragen hat und wenn man weiß, wem man diese stellen kann. Das Perfide an UKV-Fragen ist aber ja, dass im Normalfall demjenigen dem auffällt, dass er eine Frage hat sich diese erst aus den Auswirkungen einer durchgeführten Personalmaßnahme stellen - also nicht heilbar zu spät.

Und was Bewerber/frisch Eingestellte angeht werden diese tatsächlich aufgeklärt und das ist auch die einzige Gruppe, die auf adäquate Heilung von Versäumnissen aus Unkenntnis zählen kann - passiert ja auch mit rückwirkender Anerkennung und Berücksichtigung von Wohnungen, die bereits vor Dienstantritt bestanden haben problemlos.
Was das Bestandspersonal angeht kenne ich exakt keine Maßnahme der letzten Jahre - mit Ausnahme der "Wahlmöglichkeit" durch den Strukturerlass und seine Vorgänger und Nachfolger - die in irgendeiner Form Fürsorgewillen erkennen lässt. Wir sind da, wir bleiben im Normalfall auch, wie geplant und mit uns kann man effektiv machen, was man will.
Und wenn von Attraktivitätssteigerung gesprochen wird war auch da in den letzten 10 Jahren auch explizit nur zukünftiges Personal oder solches, das gehalten werden soll (weil SaZ) gemeint.

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #32 am: 13. Januar 2017, 21:49:44 »

Hinsichtlich dem Beratungsangebot stimme ich dir zu, obgleich zumindest am Standort Köln die Mitarbeiter des BwDLZ sehr kompetent und auskunftsfähig sind. Aber nicht jeder hat eben diese Möglichket am Standort.

So ist es, Einsteiger werden gut beraten und es werden rückwirkend Maßnahmen verfügt. Sicherlich liegt das Problem stellenweise daran, dass Bewerber kein Interesse an solch komplexen Regelungen haben.

Was das Bestandspersonal insgesamt angeht - und hier kann ich aktuell das BMVg, Lw Führungsebene 1 & 2 bewerten - strebt der Service Gedanke insgesamt gegen Null und man könnte so vieles optimieren, aber die Stimmen werden nicht gehört.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Papierberg

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #33 am: 13. Januar 2017, 22:30:56 »

Wenn Bewerber/Neueinstellungen tatsächlich so gut betreut würden, sollte es eigentlich auch im weiteren Verlauf der Verwendungen bei der Bundeswehr auch zu weniger Störfällen kommen.
Was die starke Zentralisierung von Aufgaben des Travelmanagements betrifft, bin ich hingegen ebenfalls der Meinung, dass dieser organisatorische Ansatz sich für die Bundeswehr nicht gut eignet. Vernünftige Beratung setzt ein Mindestmaß an Kundennähe voraus und in der Bundeswehr sind Sachverhalte abseits der üblichen Standardvorschriften eher die Regel als die Ausnahme. In anderen Ressorts mag das - ohne Soldaten - anders aussehen. Dem Vernehmen nach arbeitet man an einer Revision der Projektes Travelmanagement, die eine stärkere dezentrale Aufstellung zum Gegenstand hat. 
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Andi

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #34 am: 14. Januar 2017, 15:46:13 »

Wenn Bewerber/Neueinstellungen tatsächlich so gut betreut würden, sollte es eigentlich auch im weiteren Verlauf der Verwendungen bei der Bundeswehr auch zu weniger Störfällen kommen.

Na ja, die wenigsten Neueinsteller haben eine eigene Wohnung, von daher intressiert dieses Thema nicht jeden und die Beratung und Information erfolgt ja Bedarfsgerecht.
Die Probleme tauchen dann ja im Normalfall später dann auf, wenn die erste eigene Wohnung bezogen wird.
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Antje San

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #35 am: 21. April 2017, 16:35:24 »

Hallo zusammen,

ich denke, dass ich hier mit meiner Problematik richtig bin. Über das Trennungsgeld einiges gelesen. Es ist mir bewusst, dass ich zwigend umziehen muss. Am Anfang werde ich ausm Koffer leben müssen, bis ich was gefunden hab. Bin aus Sachsen und ein Singelhaushalt mein BwDlz ist Berlin.
Daher die Frage, wie sehen hier die Bestimmungen aus und wo müsste ich den Antrag stellen, wenn es so weut ist.

Danke, für die Infos im voraus.
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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #36 am: 21. April 2017, 16:48:32 »


 Es ist mir bewusst, dass ich zwigend umziehen muss.


Wie kommen Sie darauf ?
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Niederbayer

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #37 am: 21. April 2017, 17:10:58 »

Mal eine grundlegende Frage: Wenn der Soldat Dienst in seiner Stammeinheit tut und jetzt eine Whg an diesem Standort nimmt, dann bekommt er exakt nichts von der Bundeswehr, richtig? Irgendwie habe ich das mit dem Wohnungszuschuss nicht ganz verstanden beim Überfliegen. Bayerische Beamte erhalten einen Großstadtzuschuss, aber dass Soldaten sowas erhalten, wäre mir neu.
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Andi

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #38 am: 21. April 2017, 17:32:38 »

Trennungsgeldempfänger, die nicht täglich nach hause pendeln erhalten sofern ihnen keine Unterkunft gestellt werden kann Trennungsübernachtungsgeld, um sich damit eine Unterkunft am Dienstort (Pendlerwohnung) zu nehmen.

Das gibt es auch für bayrische Beamte, da für diese auch die Trennungsgeldverordnung gilt.

Gruß Andi
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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #39 am: 21. April 2017, 17:53:18 »

Man muss trennen zwischen

Trennungsgeld gem. TGV

... für dauerhaften Bezug ist die Nicht-Zusage der UKV erforderlich und die Bedingungen der Paragraphen 3 bzw 6 der TGV müssen erfüllt werden.

TG nach 3 TGV... kann auch das von Andi genannte TÜG beinhalten

und der

Ballungsraumzulage für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern

siehe Anhang
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mailman02

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #40 am: 21. April 2017, 18:13:11 »

Wobei die Zulage für Landesbeamten in München nicht so üppig ist, wenn man sich den Markt so anschaut. (oder wird die täglich gezahlt?)

Wir hätten allgemein weniger Probleme wenn Bund und Länder noch ihre Wohnungen hätten..  In Bayern gibt es ja wenige Stadiwohungen
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Papierberg

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #41 am: 21. April 2017, 20:49:06 »

Thematischer Exkurs:
Die öffentliche Wohnungsbauförderung ist in der Tat fast zum Erliegen gekommen, bis vor wenigen Jahren galt bei der Beurteilung staatlichen Handelns außerhalb hoheitlicher Maßnahmen die landläufige Devise "privat vor Staat". Viele öffentliche Gebietskörperschaften haben ihren sozial gebundenen Wohnungsbestand an Immobilienkonzerne verhökert und merken inzwischen, welchen stadtplanerischen Gestaltungsspielraum sie damit aus der Hand gegeben haben - von drohenden sozialen Verwerfungen ganz zu schweigen.
Was die Bundesbediensteten betrifft, deren Wohnungsfürsorge ist mit Errichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (mit Ausnahme der Bundeswehr) im Jahr 2005 auf die BImA übergegangen. Ein grundlegender Geburtsfehler war dabei der Umstand, dass die BImA nach den Bestimmungen des einschlägigen Errichtungsgesetzes kaufmännisch zu wirtschaften hat und somit der ihr auch obliegende Fürsorgeauftrag zum lästigen Appendix zu verkommen droht. Im Ergebnis hat sie den von der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung übernommenen zweckgebundenen Wohnraum des Bundes im großen Stil verkauft bzw. betreibt dies weiterhin oder sie investiert im Allgemeinen kaum noch in den vorhandenen Bestand bundeseigener Wohnungen. Die Konsequenzen lassen sich gerade in den unteren Besoldungsgruppen bei vielen Personalmaßnahmen an unschönen Einzelschicksalen festmachen. Auch die Mehrheit derjenigen Pendler, die am auswärtigen Dienstort verbleiben, merkt inzwischen, dass die Suche nach einer bezahlbaren Unterkunft an einer Reihe von Dienstorten zur Herausforderung geworden ist. Solange dienstliche Unterkunft grundsätzlich nur für die zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten Soldaten ausgeplant werden darf und der Staat sich nicht wieder stärker selbst im Bereich des Wohnungsbaus engagiert wird sich bei tendenziell verschärfender Wohnungsmarktlage in den Ballungsräumen auch nichts ändern.
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Tibork

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #42 am: 19. Juli 2020, 10:25:31 »

Hallo zusammen, ich würde dazu gerne noch einmal fragend einhaken.

Als Feldwebelanwärter bekommt man Trennungsgeld, wenn man die erste Zeit von Lehrgang zu Lehrgang pendelt, egal wo man wohnt, aber vor Diensteintritt eine feste und anerkannte Wohnung vorweisen kann?

Und wenn man dann endlich Feldwebel ist, wird erwartet dass man zu seiner Einheit zieht oder könnte man immer wieder pendeln? Schließlich wäre das ja eine bewusste und absehbare Entscheidung, nicht nach München zu ziehen.
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Ralf

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #43 am: 19. Juli 2020, 11:16:52 »

Zitat
wird erwartet dass man zu seiner Einheit zieht oder könnte man immer wieder pendeln?
Art 11 Grundgesetz. Das Grundrecht der Freizügigkeit schützt das Recht des Bürgers auf ungehindertes freies Ziehen innerhalb Deutschlands vor hoheitlichen Eingriffen.
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LwPersFw

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #44 am: 19. Juli 2020, 12:02:40 »


Als Feldwebelanwärter bekommt man Trennungsgeld, wenn man die erste Zeit von Lehrgang zu Lehrgang pendelt, egal wo man wohnt, aber vor Diensteintritt eine feste und anerkannte Wohnung vorweisen kann?


Als Lediger müssen Sie beim KC/AC den Nachweis erbringen, dass Sie
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