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Autor Thema: Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München  (Gelesen 14528 mal)

sebastianliebl1991

  • Gast
Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« am: 11. Januar 2017, 09:36:31 »

Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

ich versuche jetzt einfach mal auf diesem Weg hier über das Forum eine/mehrere Antworten und Meinungen zu bekommen, wie ich in meinem "besonderen Fall" vorgehen könnte!


Ich habe mich im Jahr 2015 entschieden zur Bundeswehr zu gehen in die Laufbahn der Feldwebel im Allg. Fachdienst. Habe im KC Wilhelmshaven meine Eignung bekommen und bin nun eingesetzt als MilNW Feldwebel in München.

Ich war beim Eintritt in die Bundeswehr ledig, keine Kinder und wohnte zu Hause bei meiner Familie, allerdings im OG, also einer in sich eigenen Wohnung (allerdings da zu Hause, hatte ich keinen Mietvertrag mit meiner Familie geschlossen)

PROBLEM (wie sich jetzt herausstellte)!

Ich war von 01/2016 - 12/2016 ständig auf Lehrgängen unterwegs (FA/UA-Bat, AMT Lehrgang, Stabsdienst FW Lehrgang etc.)
Ich wurde von Anfang an niemals aufgeklärt wie "wichtig" es ist meine Wohnung mit einem Mietvertrag bei der Bundeswehr anerkennen zu lassen um den Anspruch auf TG und vor allem Wohnungszuschuss zu erhalten. Jeder Ansprechpartner/Spieß schob mich weiter, keiner fühlte sich angesprochen so nach dem Motto "du bist hier doch nur auf Lehrgang, dass macht deine Stammeinheit dann schon, geht mich nichts an". Beziehungsweiße ich wurde niemals richtig aufgeklärt zu diesem Thema, beginnend im KC.

So als ich nun im Dezember 2016 mit den Lehrgängen soweit fertig war und meine Stelle in München nun endlich zu besetzen war stellte ich mir dann die Frage: Wohnung in München, extrem teuer, gibt's da denn was für mich?
Erst dann kamen die Hinweise und Antworten auf mich zu: Fw Liebl, tja das hätten Sie doch bei Beginn anerkennen lassen müssen, jetzt haben Sie leider Pech!

Eindeutig: Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht! Aber ich war im Januar neu bei der Bundeswehr, alles war sozusagen Neuland für mich, keiner wies mich darauf hin und nach Nachfragen um Hilfe zu diesem Thema fühlte sich keiner angesprochen und als damals frischer SU will man niemanden auf die Füße treten.

Nun hab ich das Problem: Ich bin in München, habe mit Glück hier noch eine Unterkunft bekommen (erstmal zeitlich begrenzt) und bekomme bis Dato keinerlei TG und Wohnungszuschuss, welcher in München bei 710,00 € liegt. Also für mich leider nahezu unmöglich mir eine Wohnung finanziell leisten zu können im Raum München. Heimfahren bei einer Strecke von einfach 165 km ist auch schwer.

Frage: Gibt es Wege, Mittel, Vorgänge um die Wohnung jetzt 2017 noch anerkennen zu lassen um TG und den Zuschuss zu bekommen? Hilfe eine Beschwerde? Es kann doch nicht sein, dass die Bundeswehr als "moderner Arbeitgeber" sich in so einer Situation quer stellt? Ich bitte um Meinungen dazu, vielleicht sehe ich das auch falsch!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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KlausP

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #1 am: 11. Januar 2017, 09:44:25 »

Ja, Sie sehen das falsch.

Eine Anerkennung des eigenen Hausstandes führt immer nur zur Berücksichtigung bei der nächsten Personalmaßnahme (Versetzung, Kommandierung). Dass sich nach Ihren Nachfragen niemand dafür zuständig gefühlt hat ist bedauerlich und für mich auch unverständlich.

Im übrigen ist mir nicht ganz klar, von welchem "Wohnungszuschuss" Sie schreiben, aber vielleicht kann das ja jemand aufklären.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sebastianliebl1991

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #2 am: 11. Januar 2017, 09:49:38 »

Guten Morgen,

... das witzige war! Ich bin erst jetzt zum 02.01.2017 frisch versetzt worden. Auch dazu habe ich meinen damals auf dem Lehrgang zuständigen Spieß gefragt ob ich irgendwas noch beachten/machen soll und auch da hieß es nur "Das machen die schon in deiner neuen Stelle" Also wäre das ja jetzt im Januar der perfekte Zeitpunkt gewesen, wenn man im alten Jahr meine Wohnung noch anerkennen hätte lassen?

Ich hoffe ich irre mich nicht, aber es gibt doch von Standort zu Standort unterschiedlich über das BwDlz festgelegte Zuschüsse für eine Wohnung in Verbindung mit dem TG? Also hier in München sind das aktuell maximal 710,00 €. Aber sollte ich falsch liegen, bitte im Klärung.
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F_K

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #3 am: 11. Januar 2017, 09:53:20 »

Unabhängig von der Frage, ob das "OG" tatsächlich eine Wohnung ist, scheint diese ja unentgeltlich und ohne Mietvertrag bewohnt worden zu sein - damit war diese nie anerkennungsfähig.

Insoweit ist die Dienstantrittsreise vermutlich als "Rucksackumzug" abgerechnet worden - der zugrundeliegende Verwaltungsakt ist ein "begünstigender" und kann nachträglich nicht aufgehoben werden.

Also:
- Ist die "Wohnung / OG" tatsächlich vorhanden (Grundbuch, Teilungserklärung)?
- Gab es einen Mietvertrag / Mietzahlungen?
- Ist eine Dienstantrittsreise mit Umzug abgerechnet worden?
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sebastianliebl1991

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #4 am: 11. Januar 2017, 10:07:30 »

Ja das OG ist eine in sich geschlossene Wohnung mit eigener Haustüre, Klingel, Küche usw.
In meinen jungen Jahren habe ich selbstverständlich unentgeltlich gewohnt.

Also:

- Ja die Wohnung ist vorhanden!
- Ja es gibt einen Mietvertrag seit 03/2016
- Es ist 01/2017 eine Dienstreise abgerechnet worden, allerdings nur die Fahrt vom Lehrgang in Hannover zurück nach München

Aber ja zum Eintritt in die Bundeswehr, wohnte ich in diesem OG, allerdings noch ohne Mietvertrag! Hätte ich gewusst, dass es extrem wichtig ist, einen Mietvertrag zu haben um diesen Anspruch nutzen zu können wäre das ja kein Problem gewesen, aber da mir niemand was gesagt hat bzw. hingewiesen hat. Habe ich diesen erst im 1. Quartal 2016 geschlossen (steuerlicher Grund meiner Eltern)

Also wäre doch bei meiner frischen Versetzung 01/2017 doch der Zeitpunkt gewesen dies erneut zu beantragen oder?
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KlausP

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #5 am: 11. Januar 2017, 10:12:34 »

Diesen "Zuschuss" gibt es nur dann, wenn Ihnen als Trennungsgeldempfaenger keine Unterkunft in einer Liegenschaft bereitgestellt werden kann.

Hat Ihnen auch der Karriereberater nicht gesagt, dass Sie bei Ihrem Termin beim KC Ihren Mietvertrag vorlegen sollen?  Oder stand sowas auch nicht in den Unterlagen bei der Einladung zu diesem Termin? Das würde mich wundern. Ich habe hier nämlich schon mehrfach gelesen, dass andere Bewerber durchaus darauf hingewiesen wurden.
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F_K

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #6 am: 11. Januar 2017, 10:14:30 »

Alles "Geschichte".

Wir halten fest - es gab "damals" keinen Mietvertrag / Mietzahlungen - jedenfalls keine anerkannte Wohnung. Auch die letzte Kommandierung erfolgte ohne anerkannte Wohnung.

Also: Wohnung anerkennen lassen - diese wird dann bei der nächsten Versetzung im Rahmen der Vorgaben berücksichtigt.
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sebastianliebl1991

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #7 am: 11. Januar 2017, 10:30:38 »

Hallo KlausP,

damals im KC gab es noch keinen Mietvertrag, aber hätte man mir gesagt das ein solcher grundsätzlich "wichtig" sei für diesen Anspruch, wäre das ja kein Problem gewesen - aber ist alles wie oben geschrieben "Geschichte"

Also: Habe ich so verstanden, die Wohnung endlich anerkennen lassen und bei der nächsten Versetzung (irgendwann) wird das Berücksichtigt!
Aber: Bei meiner letzten Versetzung jetzt im Januar, hätte man doch vorher noch im Dezember die bestehende Wohnung anerkennen lassen können/sollten dann hätte das jetzt geklappt, verstehe ich das richtig? Auch diese Möglichkeit hatte ich den Spieß in Hannover gefragt ob es da was zu beachten gibt! Seine Aussage war dann "Das machen die in München dann schon"

Danke trotzdem für eure schnellen Antworten!
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funker07

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #8 am: 11. Januar 2017, 10:32:03 »

- Es ist 01/2017 eine Dienstreise abgerechnet worden, allerdings nur die Fahrt vom Lehrgang in Hannover zurück nach München
Das war aber einer Lehrgangsrückreise und deine Stammeinheit war schon in München oder?
Dann bringt das nichts.

Sehe ich genau wie der Rest, der Mietvertrag hätte vor Diensteintritt bestehen müssen, dann hättest du TG nach §3 bekommen können und damit hättest du Anspruch auf eine Stube oder (falls man keine Unterkunft für dich hat) auf die Zahlung einer Wohnung.
Jetzt wohnst du halt offiziell am Dienstort und musst dir ggf ne Wohnung nehmen.

Geht mir leider ähnlich, wobei ich nicht in München bin und (derzeit) ne Stube bekomme (ohne sicheren Anspruch). Aber da lässt sich nachträglich nichts dran machen.
Nächste Versetzung ist so ne Sache...Als Feldwebel kommt sowas nicht unbedingt.
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sebastianliebl1991

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #9 am: 11. Januar 2017, 10:35:19 »

Hallo Funker,

ja das war zum einen eine Lehrgangsrückreise nach München, ich bin aber zum 01/2017 versetzt worden innerhalb von München, also von den Feldjägern zu den Sanis!
Aber ja, ich habe den Rest auch verstanden! Da muss ich wohl leider in den sauren Apfel beissen ...
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Andi

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #10 am: 11. Januar 2017, 11:35:18 »

Also wenn der Spieß in Hannover im Dezember 2016 auf deinen geäußerten Willen hin deinen Hausstand anerkennen und Berücksichtigungsfähig eintragen zu lassen diese Antwort gegeben hat und du dann im guten Glauben die Sache nicht weiter verfolgt hast bleibt dir nur der Beschwerdeweg.
Also: Beschwerde gegen den Inspektionsfeldwebel in Hannover unter gleichzeitiger Aufführung der Tatsache, dass das Ziel im Gespräch die schriftliche Antragstellung der Anerkennung des Hausstandes und der Berücksichtigungsfähigkeit war bevor (!) die Personalmaßnahme der Versetzung im Januar wirksam wird! Gleichzeitig eine Beschwerde gegen die Personalmaßnahme unter Zusage der Umzugskostenvergütung mit dem Ziel der Nichtzusage der Umzugskostenvergütung schreiben.
Aus der Beschwerde muss deutlich hervorgehen, dass der schriftliche Antrag ausschließlich auf Grund des aktiven Einwirkens des Inspektionsfeldwebels und des guten Glaubens in seine Aussagen nicht gestellt wurde, obwohl ihm gegenüber diese Absicht und das klare Ziel geäußert wurde (das sollte dann aber auch stimmen ;) ). Gleichzeitig die Anerkennung umgehend (rückwirkend) beantragen - gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du wiederum mit einer Verwaltungsbeschwerde vorgehen.
Ich sehe keine große, aber durchaus eine geringe Chance, dass unter diesen Umständen die Gruppe Grundsatz in deinem Sinne entscheiden könnte. Stell dich aber darauf ein, dass es nicht klappen könnte und du nicht nur offene Türen einrennst.

Als vorbereitende Maßnahme könntest du mit Einverständnis deines Chefs - den du umgehend ins Boot holen musst - mal ein informelles Gespräch (kein Personalgespräch) mit deinem Personalführer führen und ihm die Sachlage erläutern, damit auch er vorgewarnt ist.

Gruß Andi
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F_K

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #11 am: 11. Januar 2017, 12:21:05 »

.. sofern es überhaupt eine Versetzung war - zu Lehrgängen wird man (bei kürzeren Lehrgängen) immer kommandiert - und eine Versetzung im Standortbereich zieht ebenfalls keinen "Umzug" nach sich.
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LwPersFw

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #12 am: 11. Januar 2017, 13:18:15 »

@ sl1991

Wie weit war den die Wohnung bei den Eltern von der 03/2016 bis 12/2016 bestehenden Stammeinheit entfernt ?

Wann wurde Ihnen die Versetzungsverfügung eröffnet/ausgehändigt ?

Wann genau (Datum) war das Gespräch mit dem Spieß in Hannover ?
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Andi

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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #13 am: 11. Januar 2017, 13:47:10 »

Stimmt, da war ich mit meiner Bewertung wohl etwas voreilig - die Annäherung von LwPersFw ist wohl deutlich sinnhafter.

Gruß Andi
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Antw:Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München
« Antwort #14 am: 11. Januar 2017, 13:49:59 »

.. um den Beitrag zu ergänzen:

Mit Mietvertrag mag die Wohnung anerkennungsfähig sein und sogar anerkannt werden (ggf. sogar rückwirkend) - bei zu großen Abstand zum Standort wird diese aber NICHT berücksichtigt, auch nicht bei einer Versetzung.
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