Ich bin innerhalb Münchens von den Feldjägern zu den Sani´s versetzt worden! Also bleibt die Entfernung der Wohnung die selbe!
Ich denke er meint die Entfernung von deiner Wohnung zu deiner allerersten Stammeinheit in der Bundeswehr - also mutmaßlich dort, wo du deine Grundausbildung hattest.
Manche wollen mich mit Sicherheit für "doof" erklären, aber für einen "neuen" bei der Bundeswehr seit 01/2016 ist das gesamte Thema TG mit allen Umfängen einfach komplett undurchsichtig und für einen kaum zu verstehen !
Das wird keiner machen, denn das ist irgendwann fast jedem mal so gegangen. Ich habe meinerzeit als Fähnrich - also nicht erst einen Tag bei der Bundeswehr - auch mal mehrere hundert Euro an Trennungsgeld nicht bekommen, weil ich durch die Hinhaltetaktik meines Spießes vor dem Antreten eines sechsmonatigen Lehrganges meinen Hausstand nicht habe anerkennen lassen können und später während meines Studiums (da war ich schon Leutnant) musste ich erst einmal eine Entscheidung der Gruppe Grundsatz herbeiführen, um überhaupt Anspruch auf Trennungsgeld zu haben - sonst hätte ich mehrere tausend Euro verloren.
"Trennungsgeldgeschichten" zu umgehen ist also keine Frage des Dienstgrades, sondern eher eine Frage leidvoller Erfahrungen.
Kann ich denn versuchen zusammen mit meiner ReFü, diese Wohnung rückwirkend zu der im 01/2017 geschehen Versetzung anerkennen zu lassen?
Sprich mal mit ihm bzw. mit seiner Vorgesetzten (der mittlere Dienst darf grundsätzlich keine Beratungen durchführen, das darf nur der gehobene und der höhere Dienst). Ob das alles etwas bringt wirst du nur herausfinden, wenn du es versuchst.
Letztlich ist es nun mal so, dass die Bundeswehr davon ausgehen kann, dass ihre Angehörigen das deutsche Recht kennen - damit auch die einschlägigen Verordnungen zu Umzugskosten und Trennungsgeld - und dass es keinen Anspruch auf eine Belehrung oder Beratung diesbezüglich gibt! Du wirst nicht der letzte sein, bist aber auch nicht der erste, der dem Dienstherrn durch Unwissenheit viel Geld spart.
Gruß Andi