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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsverfahren gehobener nichttechnischer Dienst Oktober 2017  (Gelesen 30999 mal)

GastBW

  • Gast

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum bestandenen AC.
Danke für den ausführlichen Bericht, man findet sonst kaum was zum AC im gntD,  insbesondere beim Direkteinstieg.

Viel Glück bei der Bestenauswahl!
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Madax

  • Gast

Also ich war auch bei den Tests - schriftlich bereits im November und mündlich dann im März. Allerdings wurde uns damals mitgeteilt, dass es gar keine Direktzusagen gibt. Nur "Einstellungsempfehlungen". Und die endgültigen Zusagen würden dann Anfang/Mitte Juli versandt werden.
Ist noch wer hier auf dem Stand der Dinge wie ich? Bzw hat schon nähere Informationen?
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Bewerber2017

  • Gast

Hey Maxdax,

ich habe genau die gleiche Information erhalten. Ich glaube, man bekommt nur eine Direktzusage, sofern der Einstellungstest und das mündliche Accessmentcenter überdurchschnittlich gut verlaufen sind.
Ab der 26 KW soll es weitergehen. Das wäre quasi ab heute. Ich hoffe, es wird gut für uns ausgehen. Viel Erfolg!
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Madax

  • Gast

Das beruhigt mich schonmal sehr, dass es anscheinend auch noch anderen so geht :)
Dann drücken wir uns mal die Daumen. Werde ab heute Dauergast am Briefkasten sein  ;D
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Levana

  • Gast

Hallo,
ich habe heute einen Einladung zur Tauglichkeitsuntersuchung bekommen. Kann ich das bereits als Zusage werten? (natürlich vorausgesetzt, dass ich gesund bin, wovon ich ausgehe  ;) )
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Madax

  • Gast

Also ihr Lieben - ich habe heute per Telefon meine Zusage bekommen
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Kathi88

  • Gast

Allerdings wurde uns damals mitgeteilt, dass es gar keine Direktzusagen gibt. Nur "Einstellungsempfehlungen". Und die endgültigen Zusagen würden dann Anfang/Mitte Juli versandt werden.

Hey Maxdax,

ich habe genau die gleiche Information erhalten. Ich glaube, man bekommt nur eine Direktzusage, sofern der Einstellungstest und das mündliche Accessmentcenter überdurchschnittlich gut verlaufen sind.

Hey Madax und Bewerber2017,

der Bericht von Minkie bezog sich auf das AC für den Direkteinstieg, der ja auch möglich ist. Da scheinen schriftlicher und mündlicher Teil am selben Tag stattzufinden. Also nicht verwirren lassen.

Ich bekam bei meinem schriftlichen Auswahlverfahren Anfang April dieselben Informationen wie ihr, zunächst. Von uns sechsen an dem Tag war ich letztlich die einzige, die mit einer direkten Einstellungszusage nach Hause ging, weil das bei einer entsprechend hohen Punktzahl wohl gemacht werden kann  8)
Es musste ein Führungszeugnis beantragt werden, das direkt zur Bundeswehr geschickt werden soll. Und ich musste nach Düsseldorf zur ärztlichen Untersuchung, da das in Münster leider nicht gemacht werden kann. Es werden Hör- und Sehtest, EKG, Urinprobe, Lungenfunktionstest und ein ärztliches Gespräch durchgeführt, das sehr ins Detail geht. Ich musste Sportkleidung mitbringen, brauchte sie aber nicht, da ein Belastungs-EKG nur bei einem hohen BMI gemacht wird. Für die große Blutuntersuchung musste ich nochmal zu einer "labormedizinischen Praxis" in meinem Wohnort. Danach dauerte es ca. eine Woche, bis das Gesamturteil bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin war.
Macht euch darauf gefasst, dass ihr jede Menge Unterlagen beschaffen und amtlich beglaubigen lassen müsst! Vor allem nervig, wenn man schon einige Jobs hatte und jedes Arbeitszeugnis als amtlich beglaubigte Kopie abgegeben werden muss. Kleiner Tipp: nicht zur Stadt gehen (pro Beglaubigung in meinem Wohnort 4,20 €), sondern zur nächsten Kirchengemeinde ins Pfarrbüro. Die machen das für jeden kostenlos und aufgrund des Siegels ist es eine amtliche Beglaubigung   ;D

Wenn dann alles passt und der Personalrat keine Einwände hat, gibt es eine feste Einstellungszusage mit Datum, wann die Ernennungsurkunde überreicht wird, welches das ausbildende Dienstleistungszentrum ist und wer der/die AusbildungsleiterIn ist.

Also: Viel Glück allen weiterhin und vielleicht sieht man sich ja dann ab Oktober!  :)
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Bewerber2017

  • Gast

ich habe bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Ich hoffe, es liegt an dem bürokratischen Aufwand und nicht an meiner Leistung ....
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Herbst17

  • Gast

An diejenigen, die schon ihre definitive Zusage erhalten haben:
Wie lange hat es bei Euch gedauert, bis nach ärztlicher Untersuchung bzw. Einreichung aller Unterlagen die endgültige Einstellungszusage erteilt wurde (mit Zustimmung des Personalrats etc.)? Wurde direkt nach dem Arztgespräch die Tauglichkeit bestätigt oder kam das später schriftlich? Meine aktuellen Kündigungsfristen sind nämlich recht lang, aber ohne verbindliche Zusage möchte ich noch nicht kündigen.
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Susann17

  • Gast

Mal eine völlig andere Frage: Falls ich mich für das Studium entscheide, verpflichte ich mich mit der Zusage nach dem Studium bei der Bundeswehr für eine bestimmte Zeit zu arbeiten? Habe nirgends etwas finden können.
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Herbst2017

  • Gast

Du verpflichtest Dich, mindestens fünf Jahre als Zivilangestellter für die Bundeswehr zu arbeiten, keine sonderlich lange Anbindung, wenn man bedenkt, dass Du von Beginn an Bezüge erhältst.
Eine Übernahmegarantie von Seiten der Bundeswehr nach Abschluss des Studiums gibt es jedoch nicht. Aber es liegt ja an einem selbst, wie gut man die Laufbahnprüfung abschließt ...
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Susi2908

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Ich habe auch eine Zusage.


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Traveltheworld

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@Herbst2017
Nicht ganz, du verpflichtest dich für den öffentlichen Dienst zu arbeiten. Ein Wechsel von der Bundeswehr bspw zum Zoll ist also grundsätzlich möglich.
Zudem kann man immer kündigen, muss dann aber die Anwärterbezüge zurück zahlen. Sind nach dem Studium um die 40.000€. Für jeden Monat danach, den man arbeitet, kürzt sich dieser Betrag. Nach 5 Jahren ist er dann bei 0 angekommen und man kann problemlos gehen. Alternativ kann man sich auch durch die Abschlussprüfung 2mal fallen lasssn. Ob das alles so ratsam ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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Eines Tages, wenn die Erde stirbt,
Und der letzte Mensch mit ihr,
Dann bleibt nichts zurück,
Als die öde Wüste
Einer unstillbaren Gier.

Nachtmensch

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Wo ist das mit den 5 Jahren festgelegt? Ich mag mich irren, aber das müsste dann relativ neu sein, dass man bei einer Kündigung innerhalb der ersten 5 Jahre zur Kasse gebeten wird.
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woodstock

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@Nachtmensch:
Die Verpflichtung 5 Jahre im ÖD zu arbeiten unterschreiben bzw. quittieren Anwärter bei Aufnahme des Studiums.
Wer innerhalb der 5 Jahre ausscheidet (aus zu vertretenden Gründen), der muss den Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen, der knapp 384€ überschreitet.
Dieser Betrag reduziert sich jedes Jahr um 1/5, so dass man nach den 5 Jaren bei Null ankommt.
Natürlich gibt's auch Gründe von der Rückzahlung abzusehen...


§ 59 Abs. 5 BBesG und § 12 Abs. 2 BBesG die maßgeblichen Vorschriften für Bundesbeamte.

Ich bin zwar noch kein Anwärter, hoffentlich aber zum April 2018...
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