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Sozialversicherungen nach DZE - Frage
0930:
Guten Tag !
Ich scheide demnächst aus der Bundeswehr als SaZ4 aus und werde 12 Monate Übergangsgebührnisse bekommen. Ich werde keiner Ausbildung/Arbeit nachgehen nach meinem DZE und auch keine Vollzeit-Bildungsmaßnahme machen.
Deswegen werde ich den Versorgungszuschuss beantragen. Arbeitslos melden werde ich mich auch nicht, ich werde auswandern allerdings nicht sofort (~3 Monate) daher die Frage, wie verhält es sich mit den Sozialversicherungen die verpflichtend sind solange ich noch in Deutschland wohne ?
Die Krankenversicherung ist klar, Beihilfe 70% und die restlichen 30% muss ich privat versichern.
Pflegeversicherung, Privat wie aktuell als SaZ, kostet ja nur 11€ im Monat.
- Rentenversicherung (hab gelesen freiwillig selbst versichern sind 19% des Einkommens, das wären bei mir ja 300€, ist mir viel zu viel, kann ich mich befreien lassen) ?
- Arbeitslosenversicherung ?
- Unfallversicherung (ist das nicht Teil der Krankenversicherung) ?
Bis auf die Krankenversicherung interessieren mich diese Versicherungen eigentlich nicht und wenn es eine Möglichkeit gibt diese nicht zu bezahlen umso besser.
Sind eh meine letzten Monate in Deutschland.
Mein Sozialdienst am Standort ist leider recht inkompetent (mein Eindruck). Ich wurde durch ihn schon ein paar mal flasch bzw. nicht umfassend informiert. Daher nun meine Frage an die Experten hier im Forum.
LG
schlammtreiber:
--- Zitat von: 0930 am 26. Januar 2017, 12:07:42 ---Ich scheide demnächst aus der Bundeswehr als SaZ4 aus und werde 12 Monate Übergangsgebührnisse bekommen.
--- Ende Zitat ---
Waren das früher nicht nur 6 Monate bei 4 Jahren? :o
0930:
--- Zitat von: schlammtreiber am 26. Januar 2017, 12:35:33 ---
--- Zitat von: 0930 am 26. Januar 2017, 12:07:42 ---Ich scheide demnächst aus der Bundeswehr als SaZ4 aus und werde 12 Monate Übergangsgebührnisse bekommen.
--- Ende Zitat ---
Waren das früher nicht nur 6 Monate bei 4 Jahren? :o
--- Ende Zitat ---
Ja, früher. Seit Mitte 2012 sind es 12 Monate für SaZ4, 24 Monate für SaZ6, 36 Monate für SaZ8 ect...
LwPersFw:
1.
Den Versorgungszuschuss gibt es seit 01.01.17 nicht mehr.
Lassen Sie sich vom BfD nochmal informieren.
2.
Lassen Sie sich vom BVA zur Frage Versteuerung der Übergangsgebührnisse beraten, sobald Sie auswandern.
3.
In DE besteht Krankenversicherungspflicht.
Wenn Sie bis zur Auswanderung eine Behandlung benötigen,
zahlt die Beihilfe nur, wenn Sie die Restkostenversicherung nachweisen.
Wie sind Sie ab Auswanderung krankenversichert ?
4.
Arbeitslosenversicherung würde nur anfallen, wenn Sie eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
5.
Unfallversicherung hat nichts mit der Krankenversicherung zu tun.
Müssten Sie selbst extra abschließen, wenn sie dies wollen.
6.
Rentenversicherung ist ohne sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung auch keine Pflichtversicherung.
Und ... der Sozialdienst ist nicht der 1. Ansprechpartner für den Sonderfall das jemand auswandern will...
Denn hier kann es ... je nach Land in das ausgewandert werden soll, vielfältige Besonderheiten geben...
0930:
Danke !
--- Zitat von: LwPersFw am 26. Januar 2017, 18:00:01 ---1.
Den Versorgungszuschuss gibt es seit 01.01.17 nicht mehr.
Lassen Sie sich vom BfD nochmal informieren.
--- Ende Zitat ---
Haben Sie dazu einen Link ?
Ich hatte Ende Dezember noch einen BFD Termin und da wurde mir nochmal ausdrücklich empfohlen nach meinem DZE den Versorgungszuschuss zu beantragen.
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