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Autor Thema: AnrechnBetr §39 - Heirat während Lehrgang  (Gelesen 2170 mal)

jk3

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AnrechnBetr §39 - Heirat während Lehrgang
« am: 26. Januar 2017, 21:32:42 »

Hallo,

Heirate während ich als bislang lediger ohne anerkannte Wohnung zum Lehrgang kommandiert wurde.
Bin U25 und ZAW geht noch 13 Monate und mir werden die 114€ monatlich abgezogen.
Habe UKV erhalten und bislang keine Chance auf Trennungsgeld.

Entfällt der AnrechnBetr nun sofort? Sind Anträge dafür zu stellen? Oder erst nach Rückkehr in die Stammeinheit?

Mein Status bezüglich Trennungsgeld ändert sich erst mit Versetzung oder Dienstpostenwechsel und wenn ich wieder kommandiert werden sollte, soweit ich bislang informiert bin.

Sollte das anders sein bitte ich auch hier um Aufklärung oder den Hinweis auf eine entsprechende Telefonnummer

Vielen Dank!
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LwPersFw

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Antw:AnrechnBetr §39 - Heirat während Lehrgang
« Antwort #1 am: 26. Januar 2017, 23:02:29 »

Zum Anrechnungsbetrag :

Die Heirat (+ ggf. Umzug) melden Sie dem PersFw.
Dieser sagt Ihnen auch welche Unterlagen er benötigt.
Dann ... meine Empfehlung, rufen Sie Ihren Bezügebearbeiter an.
Sagen diesem das Sie die Heirat dem Pers gemeldet haben und fragen, ob noch ergänzende Formulare vorzulegen sind.
Und in diesem Zusammenhang fragen Sie auch nach dem Anrechnungsbetrag.

Denken Sie auch an die Änderung der Steuerklasse von I auf IV oder III.

Beim TG wird sich nichts ändern, da Sie mit UKV-Zusage kommandiert wurden. Erst bei einer nächsten PersMaßnahme nach erfasster Hochzeit, z.B. Versetzung, kann ggf. TG in Betracht kommen.

Die eheliche Wohnung gilt ab Hochzeit als berücksichtigungsfähig und muss nicht extra, wie bei Ledigen, anerkannt werden.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

jk3

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Antw:AnrechnBetr §39 - Heirat während Lehrgang
« Antwort #2 am: 29. Januar 2017, 12:26:30 »

Vielen Dank für diese schnelle, knappe und dennoch umfassende Antwort!
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