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Integrierte Verwendung

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Hei-Ko:
Guten Abend,

ich bin am überlegen, ob ich mich für eine Integrierte Verwendung bewerbe. Dazu habe ich jedoch einige Fragen und habe im Internet/Intranet dazu noch keine passenden Antworten gefunden.

Die AuslZuschlV habe ich schon durchstöbert und gesehen, dass einzelne Länder in Zonen unterteilt sind. Muss man für die Auslandsdienstbezüge Lohnsteuer an das Fnanzamt abführen?

Wenn ich das nun richtig sehe erhält ein Soldat mit der Besoldungsstufe 7 in einem Land mit der Zone 8 ungefähr 2000€ Auslandsdienstbezüge zusätzlich zu seinen Dienstbezügen.

Was ich aber noch nicht herausgefunden habe, welche Kosten vom Dienstherrn noch übernommen werden.

Ich vermute, dass der Soldat eine Wohnung in dem jeweiligen Land mieten muss, da dort so denke ich keine Stuben zur Verfügung gestellt werden. Angenommen, die Familie (Frau und Kinder) bleibt in Deutschland im eigenen Haus wohnen. Bekommt der Soldat hier einen Zuschuss für die Wohnung im Ausland oder im Inland?

Aufgrund der kürze der Verwendung wird denke ich von einer Zusage der UKV abgesehen und TG gewährt. Gilt hier der gleiche TG-Satz wie in Deutschland? Wie sieht es mit den Reisebeihilfen aus? Im Inland erhält man die Reisebeihilfen für den günstigsten Beförderungsweg. Bekleidet nun der Soldat einen DP beispielsweise in den USA wäre der günstigste und schnellste weg das Flugzeug. Hier kommen aber schnell kosten Ü 1000€ zusammen. Werden hier dennoch 2 Reisebeihlfen im Monat gewährt? Kann ich mir kaum vorstellen!

Wie ist es mit den Heimreisen geregelt?

Ich habe schon das Forum durchsucht, aber leider nur alte Beiträge gefunden, wo es zwar einige User gab die schon in den USA waren, aber leider schon lang nicht mehr Online waren.

MkG
Heiko

LwPersFw:
Die normale Verwendungsdauer bei einer Versetzung in eine integrierte Verwendung im Ausland ist 3 Jahre. Bei MilAtt-Stäben 4 Jahre.

Ab einer Verwendungsdauer von 2 Jahren wird die UKV zugesagt.

Für Auslandsversetzungen gelten UKV-technisch andere Regeln als im Inland !!!

Normal ist, dass dann die ganze Familie ins Ausland umzieht.

Bezogen auf die USA gilt dann z.B.:

monatlich:

- Sie erhalten weiterhin Ihre Inlandsbezüge
- Dazu erhalten Sie den gehalts- / länder-/ standortbezogenen steuerfreien Auslandszuschlag
  (Beispiel: USA, Region Houston, Inlandsgrundgehalt ca. 3100 €, >> Zuschlag ca. 1660 €)
- Dieser Zuschalg erhöht sich noch für Ihre mitumziehende Ehefrau und für jedes Kind
- Dazu erhalten Sie einen steuerfreien Mietzuschuss
- ggf. noch einen Kaufkraftausgleich

einmalig u.a.:

- Die Bw bezahlt den Umzug (Reisekosten, Transportkosten, und vieles mehr...)
- Sie bekommen (je nach Gehaltsgruppe, Familienstand) eine Ausstattungspauschale - steuerpflichtig 
   ( z.B. A8, verheiratet : ca. 6500 € + für jedes Kind das mit umzieht : ca. 699 € )
- auf Grund anderer Stromspannung : ca. 650 €
- auf Grund anderer Fernsehnorm : ca. 499 €
- Pauschbetrag für sonstige Ausgaben : A2-B11 , verheiratet : ca. 2100 € + für jedes umziehende Kind ca. 699 €

Sonderleistungen:

- Für jedes Jahr des Aufenthaltes bezahlt die Bw einen Hin-/Rückflug nach Deutschland (sog. Heimaturlaub)
- Die Bw bezahlt die Wohnungsbesichtigungsreisen bei Hin- und Rückversetzung



Siehe auch hier:

Die Broschüre "volle Zusage" gilt ab 2 Jahre Verwendung

Die Broschüre "eingeschränkte Zusage" gilt für unter 2 Jahre

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzugausland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNzM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFnqB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREArWmjmw!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/

Hei-Ko:
Danke für die Infos!

Dann wird's bei mir wohl nichts mit einer Bewerbung, meine Frau und die Kids kann ich nicht mitnehmen, bzw. will ich denen das nicht zumuten.

Tommie:

--- Zitat von: Hei-Ko am 31. Januar 2017, 07:21:42 ---Dann wird's bei mir wohl nichts mit einer Bewerbung, meine Frau und die Kids kann ich nicht mitnehmen, bzw. will ich denen das nicht zumuten.
--- Ende Zitat ---

Es waren hunderte von Kameraden vor Ihnen, die mit der gesamten Familie in eine integrierte Verwendung gegangen sind und es werden noch hunderte nach Ihnen kommen! Was hat das mit "zumuten" zu tun? Was wäre denn die Zumutung für die Familie? der bezahlte Umzug? Ein anderes Land, eine andere Sprache? Also, ganz ehrlich, das ist doch Mumpitz!

Hei-Ko:
Ein weiterer Umzug, jetzt wo sich die Frau und die Kinder in der neuen Umgebung eingelebt haben. Ich bin einer derjenigen, der mit seiner Familie an den StO gezogen ist und nicht jahrelang rumjammert, dass man ja soviel Pendeln muss.

Des Weiteren habe ich meiner Familie versprochen, dass sie kein weiteres mal umziehen müssen. Wenn ich versetzt werden sollte, bleiben sie in unserem Eigenheim und ich werde dann wieder zum Pendler.

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