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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Integrierte Verwendung  (Gelesen 39679 mal)

Hei-Ko

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Integrierte Verwendung
« am: 30. Januar 2017, 22:00:35 »

Guten Abend,

ich bin am überlegen, ob ich mich für eine Integrierte Verwendung bewerbe. Dazu habe ich jedoch einige Fragen und habe im Internet/Intranet dazu noch keine passenden Antworten gefunden.

Die AuslZuschlV habe ich schon durchstöbert und gesehen, dass einzelne Länder in Zonen unterteilt sind. Muss man für die Auslandsdienstbezüge Lohnsteuer an das Fnanzamt abführen?

Wenn ich das nun richtig sehe erhält ein Soldat mit der Besoldungsstufe 7 in einem Land mit der Zone 8 ungefähr 2000€ Auslandsdienstbezüge zusätzlich zu seinen Dienstbezügen.

Was ich aber noch nicht herausgefunden habe, welche Kosten vom Dienstherrn noch übernommen werden.

Ich vermute, dass der Soldat eine Wohnung in dem jeweiligen Land mieten muss, da dort so denke ich keine Stuben zur Verfügung gestellt werden. Angenommen, die Familie (Frau und Kinder) bleibt in Deutschland im eigenen Haus wohnen. Bekommt der Soldat hier einen Zuschuss für die Wohnung im Ausland oder im Inland?

Aufgrund der kürze der Verwendung wird denke ich von einer Zusage der UKV abgesehen und TG gewährt. Gilt hier der gleiche TG-Satz wie in Deutschland? Wie sieht es mit den Reisebeihilfen aus? Im Inland erhält man die Reisebeihilfen für den günstigsten Beförderungsweg. Bekleidet nun der Soldat einen DP beispielsweise in den USA wäre der günstigste und schnellste weg das Flugzeug. Hier kommen aber schnell kosten Ü 1000€ zusammen. Werden hier dennoch 2 Reisebeihlfen im Monat gewährt? Kann ich mir kaum vorstellen!

Wie ist es mit den Heimreisen geregelt?

Ich habe schon das Forum durchsucht, aber leider nur alte Beiträge gefunden, wo es zwar einige User gab die schon in den USA waren, aber leider schon lang nicht mehr Online waren.

MkG
Heiko
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LwPersFw

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #1 am: 30. Januar 2017, 22:24:35 »

Die normale Verwendungsdauer bei einer Versetzung in eine integrierte Verwendung im Ausland ist 3 Jahre. Bei MilAtt-Stäben 4 Jahre.

Ab einer Verwendungsdauer von 2 Jahren wird die UKV zugesagt.

Für Auslandsversetzungen gelten UKV-technisch andere Regeln als im Inland !!!

Normal ist, dass dann die ganze Familie ins Ausland umzieht.

Bezogen auf die USA gilt dann z.B.:

monatlich:

- Sie erhalten weiterhin Ihre Inlandsbezüge
- Dazu erhalten Sie den gehalts- / länder-/ standortbezogenen steuerfreien Auslandszuschlag
  (Beispiel: USA, Region Houston, Inlandsgrundgehalt ca. 3100 €, >> Zuschlag ca. 1660 €)
- Dieser Zuschalg erhöht sich noch für Ihre mitumziehende Ehefrau und für jedes Kind
- Dazu erhalten Sie einen steuerfreien Mietzuschuss
- ggf. noch einen Kaufkraftausgleich

einmalig u.a.:

- Die Bw bezahlt den Umzug (Reisekosten, Transportkosten, und vieles mehr...)
- Sie bekommen (je nach Gehaltsgruppe, Familienstand) eine Ausstattungspauschale - steuerpflichtig 
   ( z.B. A8, verheiratet : ca. 6500 € + für jedes Kind das mit umzieht : ca. 699 € )
- auf Grund anderer Stromspannung : ca. 650 €
- auf Grund anderer Fernsehnorm : ca. 499 €
- Pauschbetrag für sonstige Ausgaben : A2-B11 , verheiratet : ca. 2100 € + für jedes umziehende Kind ca. 699 €

Sonderleistungen:

- Für jedes Jahr des Aufenthaltes bezahlt die Bw einen Hin-/Rückflug nach Deutschland (sog. Heimaturlaub)
- Die Bw bezahlt die Wohnungsbesichtigungsreisen bei Hin- und Rückversetzung



Siehe auch hier:

Die Broschüre "volle Zusage" gilt ab 2 Jahre Verwendung

Die Broschüre "eingeschränkte Zusage" gilt für unter 2 Jahre

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzugausland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNzM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFnqB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREArWmjmw!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/
« Letzte Änderung: 30. Januar 2017, 22:28:05 von LwPersFw »
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Hei-Ko

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #2 am: 31. Januar 2017, 07:21:42 »

Danke für die Infos!

Dann wird's bei mir wohl nichts mit einer Bewerbung, meine Frau und die Kids kann ich nicht mitnehmen, bzw. will ich denen das nicht zumuten.
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Tommie

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #3 am: 31. Januar 2017, 07:55:30 »

Dann wird's bei mir wohl nichts mit einer Bewerbung, meine Frau und die Kids kann ich nicht mitnehmen, bzw. will ich denen das nicht zumuten.

Es waren hunderte von Kameraden vor Ihnen, die mit der gesamten Familie in eine integrierte Verwendung gegangen sind und es werden noch hunderte nach Ihnen kommen! Was hat das mit "zumuten" zu tun? Was wäre denn die Zumutung für die Familie? der bezahlte Umzug? Ein anderes Land, eine andere Sprache? Also, ganz ehrlich, das ist doch Mumpitz!
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Hei-Ko

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #4 am: 31. Januar 2017, 08:03:03 »

Ein weiterer Umzug, jetzt wo sich die Frau und die Kinder in der neuen Umgebung eingelebt haben. Ich bin einer derjenigen, der mit seiner Familie an den StO gezogen ist und nicht jahrelang rumjammert, dass man ja soviel Pendeln muss.

Des Weiteren habe ich meiner Familie versprochen, dass sie kein weiteres mal umziehen müssen. Wenn ich versetzt werden sollte, bleiben sie in unserem Eigenheim und ich werde dann wieder zum Pendler.
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Mero89

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #5 am: 31. Januar 2017, 09:23:37 »

Dann bleib einfach zuHause bei deiner Familie, ganz einfach  ::)
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miguhamburg1

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #6 am: 31. Januar 2017, 09:28:25 »

Ehrlich, lieber Fragensteller,

einmal vollkommen davon abgesehen, ob nun die integrierte Verwendung zwei, drei oder vier Jahre dauern würde: Wenn es für Sie von vornherein feststand, dass Sie Ihre Familie nicht "mitnehmen" würden - und das dass für Sie gleichzeitig bedeutet, eine solche Verwendung nicht anzustreben, frage ich mich, weshalb Sie dann überhaupt so interessiert nach UKV, TG und anderen finanziellen Leistungen nachfragten. Das ist doch in Ihrem Fall völlig nebensächlich?

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Tommie

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #7 am: 31. Januar 2017, 09:40:23 »

Na ja, bei seinem Ausgangsposting ging er ja noch schwanger mit der Hoffnung, dass er dort eine Wohnung bekommt und die Familie zu Hause bleiben kann ;) ! Nachdem ihm dann "LwPersFw" erklärt hat, dass es üblich ist bei einer Integrierten Verwendung die UKV zuzusagen und ins Ausland umzuziehen mit der gesamten Familie wurde diese Idee dann langsam aber sicher "beerdigt"! Es stellt sich für mich so dar, dass nach der fundierten aussage, die er erhalten hat, eine Integrierte Verwendung für ihn offensichtlich nicht mehr interessant ist.
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Hei-Ko

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #8 am: 31. Januar 2017, 09:58:32 »

Schön wie hier geurteilt wird.

Eine Integrierte Verwendung ist und bleibt für mich interessant, jedoch muss ich als Familienvater auch den finanziellen Aspekt betrachten. Was bringt es mir, wenn ich mich auf einen DP im Ausland bewerbe, aber die anfallenden Kosten in Deutschland nicht tragen kann? Dann bringt mir die Erfahrung und der Ausbau meiner Sprachkenntnisse recht wenig.

Warum wird hier eigentlich rumdiskutiert, wenn man nichts konstruktives beitragen kann?
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miguhamburg1

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #9 am: 31. Januar 2017, 10:50:22 »

Selbstverständlich machen Sie sich Gedanken, wie Sie sich dienstlich weiter entwickeln können. Das ist vorbildlich und überhaupt nicht zu kritisieren.

Ich finde allerdings, dass Sie selbst auch auf die Idee hätten kommen können, dass so eine Verwendung, wenn sie denn nicht in Pendelentfernung zu Ihrem privaten Wohnort ist, für Sie nicht infrage kommt. Denn - auch das kritisiert doch hier niemand - Sie möchten mit Ihrer Familie im Eigenheim wohnen bleiben. Das ist doch allein mit gesundem Menschenverstand ein Ausschlusskriterium, auch ohne dass ich die genauen Beträge für eine UKV und sonstige Leistungen kenne. Und dass der Dienstherr nicht doppelt zahlt, nur weil jemand freiwillig in eine solche integrierte Verwendung geht, sollte doch wohl auch ohne Vorschriftenkenntnisse einleuchten.
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Hei-Ko

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #10 am: 31. Januar 2017, 11:21:59 »

Es war für mich von Anfang an klar, dass nur ich ins Ausland gehe. Die Bundeswehr zahlt mir derzeit nichts an Trennungsgeld, da ich 17km vom StO entfernt wohne.

Meine Familie hat kein Problem damit, wenn ich meinen Dienst im Ausland leiste, von denen habe ich da volle Rückendeckung. Ich möchte mich nur dahingehend absichern, dass das zusätzliche Geld für die Auslandsverwendung, also Auslandszuschlag und die Reisebeihilfen meine Kosten im Ausland decken.

Wie ich bereits herausgefunden habe, werden beispielsweise 2 Kinderreisen/Elternreisen pro Kind und Jahr gezahlt zzgl. des Auslandszuschlags in Höhe von ca. 1600€, kann das eine runde Sache werden.

Des Weiteren bin ich nicht davon ausgegangen, dass die Bw irgendwas doppelt zahlt.
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Papierberg

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #11 am: 31. Januar 2017, 15:24:31 »

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland gegenüber inländischen Gegebenheiten (vor allem als Entsandte/r) oftmals erheblich teurer sind. Genau hierfür sind die steuerfreien Auslandsdienstbezüge und die vielen anderen Leistungen gedacht, die der Dienstherr aus Fürsorgegründen gewährt. Will sagen, klingt in Bezug auf die genannten Summer erst einmal alles gut (die Bezahlung ist auch in Ordnung) aber das hat auch seinen Hintergrund.
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LwPersFw

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #12 am: 31. Januar 2017, 15:38:26 »


Wie ich bereits herausgefunden habe, werden beispielsweise 2 Kinderreisen/Elternreisen pro Kind und Jahr gezahlt zzgl. des Auslandszuschlags in Höhe von ca. 1600€, kann das eine runde Sache werden.


Lesen Sie einmal die entsprechenden Vorschriften ... diese Reisen sind an enge Bedingungen geknüpft !

Hinzu kommt, dass bei Umzugsunwilligkeit-/Fähigkeit kein Auslandstrennungsgeld gezahlt wird.

Das man ebenfalls erklären muss, dass man die Kosten einer selbst verschuldeten doppelten Haushaltsführung selbst tragen muss.

Und, dass davon nur abgewichen werden kann, solange sog. Umzugshinderungsgründe gem. § 12 Abs 3 BUKG vorliegen.
Aber selbst dann setzt dies die Umzugswilligkeit voraus.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Anonymus MMXVII

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #13 am: 10. Mai 2017, 16:07:36 »

Guten Tag zusammen,
Ich bin selbst seit 2015 in einer integrierten Verwendung in Belgien eingesetzt und muss konstatieren, dass nicht wenige Kameraden die Attraktivität des Dienens hier im Ausland mittlerweile in Frage stellen.
Aufgrund von multinationalen Vakanzen in vielen internationalen Bereichen kann oft nicht garantiert werden, dass man explizit auf dem Dienstposten eingesetzt wird, auf den man sich initial beworben hatte.
Es sollte eigentlich vorher schon klar sein, aber Zulagen, die nicht dienstpostengebunden sind, fallen ebenfalls weg (vgl. Bunkerzulage, DZUZ, DZA).
Alle dienstlichen Erschwernisse sind also mit den steuerfreien Auslandsdienstbezügen abgegolten und nach den 3 Jahren, wenn man auf seinem DP nicht verlängert wird oder in eine weitere integrierte Verwendung übergeht, wird mit der Rückversetzung ins Inland nach jetzigem Stand wieder die volle UKV zugesagt, auch wenn der persönliche Lebensmittelpunkt nicht am neuen Dienstort befindlich ist.
Speziell für SaZ ist zu bedenken, dass man sich beim Beurteilungswesen gegenüber den Stammsoldaten der neuen Dienststelle im Inland wahrscheinlich nicht immer im Vorteil befindet, insofern man Ambitionen hat BS zu werden.
Dass man auch im nahen europäischen Ausland auch nicht immer deutsche Standards als Bemessungsgrundlage heranziehen sollte, versteht sich hoffentlich von selbst. Beispielsweise haben Verkehrs-, Versicherungs-,Baurecht oder Amtswege durchaus Frustrationspotential, aber mit der Zeit nimmt man gewisse Dinge gelassener oder zieht seine Konsequenzen daraus.
Eine integrierte Verwendung ist demnach auch nichts für Kameraden für die der langfristige, monetäre Aspekt im Vordergrund steht.
Es ist viel mehr die internationale Gemeinschaft, in der man seinen Dienst tut, in der man neue Freunde findet und im Dialog vieles für sich und sein weiteres Leben mitnimmt.
Persönlich möchte ich diese Erfahrungen hier nicht missen, aber ich rate jedem für sich in seiner individuelle Situation genau abzuwägen ob die integrierte Verwendung den Vorstellungen und Wünschen entspricht.

Horrido!
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Papierberg

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Antw:Integrierte Verwendung
« Antwort #14 am: 10. Mai 2017, 19:38:59 »

Den letzten Satz kann man eigentlich nur unterstreichen. Integrierte Verwendungen bergen jede Menge Herausforderungen und bringen neben neuen Erfahrungen auch viele Umbrüche und Aufwand mit sich. Klima, Umweltverschmutzung, Sicherheitslage/Kriminalität, Wohnstandard, fremde Sprache, anderes Rechtssystem, deutsche Dienststellen ggf. in anderer Zeitzone und die Umzüge, die man zu bewältigen hat. Trotzdem nehmen die allermeisten Bundeswehrangehörigen für sich aus dieser Zeit viel Positives mit. Man muss sich vorher einfach gut informieren.
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