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Autor Thema: Erfolgt bei Nichtbestehen des Assessmentverfahrens Absage?  (Gelesen 1175 mal)

Regenbogen

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  • Beiträge: 11

Bekommt man wenn man den ersten Teil des Assessmentverfahrens für den gehobenen Dienst nicht bestanden hat das eigentlich mitgeteilt?

War am 21. Mai in Köln und man hat uns mitgeteilt es würde sehr schnell gehen und Einladungen für die zweite Runde würden schon die Woche darauf erfolgen.

Wenn das hier jemand liest, der auch beim Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst mit integriertem Studium (Zivil) dabei war kann er sich gerne melden.
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Andi8111

  • Gast
Antw:Erfolgt bei Nichtbestehen des Assessmentverfahrens Absage?
« Antwort #1 am: 29. Mai 2021, 09:51:22 »

Der 21.05. war ein Freitag. Dann kam ein langes Wochenende. Es ist Urlaubszeit... Wenn man das mitbetrachtet, würde ich einfach nochmal warten. Ist sowieso nötig, weil Samstag ist..
Gespeichert
 

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