Bei uns ist eine Küche im B-Raum eingebaut wir bereiten uns auch das Mittag selber zu aus den Sachen die wir von zu Hause mitbringen.
Dann kann sich der Dienstherr leider darauf beziehen, dass das Thema Verpflegung dann grundsätzlich abschließend geklärt ist.
Wir haben auch Soldaten die in der Woche über Nacht vor Ort sind.
Wenn diese an einer Übung teilnehmen haben sie entsprechend der Befehlsgebung für diese Übung Anspruch auf Verpflegung, wenn nicht - wovon bei Ausbildern leider regelmäßig auszugehen ist - nicht.
Mir geht es eigentlich darum ob man einen Verpflegungszuschuss beantragen kann oder nicht.
Nein, wie gesagt besteht ja grundsätzlich nicht mal ein Anspruch auf irgendeine Form der Verpflegung durch den Dienstherren.
Da ja die Kameraden die an der Truppenverpflegung teilnehmen einen gewissen Vorteil uns gegenüber haben.
Den haben sie sicherlich, nur haben auch diese Kameraden darauf grundsätzlich keinen Anspruch.
Wie gesagt, das ist ein Fürsorgethema. Da kann ein Leiter BwDLZ und ein Standortältester/Kasernenkommandant im pflichtgemäßen Ermessen vielleicht ein klein wenig drehen - aber nicht viel. Einen wie auch immer gearteten "Zuschuss" gibt es nicht, sollte das Essen dauerhaft von der Truppenküche zugeführt werden muss eine Austeilküche gebaut werden, die effektiv eine Truppenküche in klein ist und entsprechend kostet.
Aber mal ein Tipp über den sich vielleicht Bewegung in die Sache bringen lässt: Habt ihr FWDL vor Ort? Habt ihr regelmäßig Reservistendienstleistende vor Ort?
Gruß Andi