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Autor Thema: Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung  (Gelesen 2461 mal)

kluntesg1

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Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« am: 09. Februar 2017, 17:22:21 »

Kann mir da jemand weiterhelfen [emoji15]

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KlausP

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #1 am: 09. Februar 2017, 17:24:08 »

Haben Sie es denn schon mal mit der Suchfunktion probiert? Sollten Sie vielleicht.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #2 am: 09. Februar 2017, 17:27:14 »

Und helfen können Ihnen hier mit Sicherheit viele. Aber ohne genauere Angaben ist das ziemliche Kaffeesatzleserei.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

kluntesg1

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #3 am: 09. Februar 2017, 17:35:38 »

Ich bin neu hier.  Suchfunktion ja verstanden,  Dankeschön. 

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SGBunny

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #4 am: 09. Februar 2017, 17:37:21 »

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.0

Der aller erste Thread hier in diesem Forum, extra angepinnt
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Tommie

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #5 am: 09. Februar 2017, 17:38:02 »

Letztendlich ist das alles Kaffeesatz-Leserei, weil keiner von uns weiß, welche Vordienstzeiten Sie haben als Soldat, welche Dienstzeiten Ihnen angerechnet werden und damit, welche Erfahrungsstufe letztendlich dabei heraus kommt! Im ersten Monat werden Sie 100%-ig in EF1 eingestuft, um Rückzahlungen zu vermeiden! Dann rechnet BAPersBw und Sie bekommen schriftlich und mit Rechtsmittelbelehrung bescheid! Dann wissen Sie, was Sache ist!
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kluntesg1

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #6 am: 09. Februar 2017, 17:40:08 »

Zu mir 44 Jahre alt,  von 94 bis 98 SAZ 04. Notfallsanitäter und SF d.R. im TVÖD Gruppe 6 Stufe 5 . Reichen die Angaben?

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Tommie

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #7 am: 09. Februar 2017, 17:43:18 »

Die vier Jahre als SaZ werden Ihnen mit Sicherheit angerechnet werden, aber wie es ausschaut mit der Dienstzeit als NFS im ÖD, weiß ich nicht Sicher! Außerdem werden Sie mit einer Besoldungsstufe größer/gleich A8 eingestellt, so dass die Zeiten für die Stufensprünge verlängert werden! Somit werden Sie in EF2 eingestuft bis zu Ihrer endgültigen Festsetzung durch BAPersBw!
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dunstig

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #8 am: 09. Februar 2017, 17:49:08 »

Wurde die Verlängerung des Stufenaufstiegs ab A8 nicht gestrichen?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

kluntesg1

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #9 am: 09. Februar 2017, 17:51:33 »

Dankeschön nett von dir.  Ich versuche irgendwie eine Übersicht zu bekommen.  Denn man ist mit meinen Alter Dienstgrad wohl schnell mit dem allgemeinen Latein am Ende.  So auch der Wehrdienstberater

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Tommie

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #10 am: 09. Februar 2017, 17:52:31 »

Deswegen wartet man einfach ab, was BAPersBw festsetzt ;) ! Die wissen dann schon, wie in diesem Falle zu entscheiden ist!
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Tommie

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #11 am: 09. Februar 2017, 17:54:45 »

Und weiterhin bleibt alles so lange reine Spekulation, so lange nicht die Einstellungspapiere vorliegen, nachdem BMF zugestimmt hat! Manchmal sollte man sich schlicht und ergreifend ein wenig in Geduld üben!
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kluntesg1

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Antw:Ermittlung der Erfahrungsstufe bei Wiedereinstellung
« Antwort #12 am: 09. Februar 2017, 21:31:53 »

Du hast da bestimmt recht.  Danke für deine Antwort. 

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