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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?  (Gelesen 6378 mal)

Jens79

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Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« am: 22. Februar 2017, 13:24:35 »

Guten Tag Kameraden

Hat zufällig schon jemand den aktuellen Sachstand zur Anpassung der B1-224/0-2 in Bezug auf den nun 2 jährlichen Rhythmus der Einsatzersthelfer A Ausbildung?
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F_K

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #1 am: 22. Februar 2017, 13:26:55 »

Hat doch keine Eile ... dieses Jahr ist doch "wie gewohnt", die Änderung ergibt sich doch erst im nächsten Jahr.
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Jens79

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #3 am: 22. Februar 2017, 13:57:55 »

Reicht das aus ;) ?

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=50457.msg611634#msg611634

Ich will ja nicht unhöflich sein, aber die Sanis können ja erlassen was sie wollen. Die ausschlaggebende Vorschrift für IGF ist die B1-224/0-2.
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F_K

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #4 am: 22. Februar 2017, 14:11:35 »

@ Jens79:

Ja, und?

Dieses Jahr (2017) ist das befohlene Modul ja abzuleisten, dann ist IGF erfüllt.

Erst im nächsten Jahr (plus 10 Monate) entfällt nach Aussage San die Forderung ein erneutes Modul abzulegen - und bis dahin wird ggf. die Vorschrift geändert - daher besteht keine Eile, oder?

Notfalls wird in 2018 halt nochmal das Modul abgelegt ...
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Jens79

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #5 am: 22. Februar 2017, 16:35:09 »

Werter F_K

Ihre Aussage ist in der Pauschalität so nicht richtig. Ich stelle mal ein Aussage des Kdo RegSanUstg zur Verfügung:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren Kommandeure, Dienststellenleiter und Einheitsführer,
wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, hat sich mit Wirkung 01.01.2017 die Gültigkeit der
ATN Ersthelfer A (Vollausbildung sowie Modulausbildung) auf 24 Monate verlängert.
Die Gültigkeit berechnet sich wie folgt:

Tag der Ausbildung + 24 Monate – 1 Tag

Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Gültigkeit der ATN Ersthelfer A von allen
Soldaten, welche im Kalenderjahr 2016 eine Modulausbildung absolviert haben,
systemseitig im PersWiSysBw auf den 31.12.2018 festgelegt wird.

Das bedeutet, dass alle Soldaten, welche im Kalenderjahr 2016 eine Modulausbildung
absolviert haben, grundsätzlich im Kalenderjahr 2017 ein „EH-A freies“ Jahr haben und
erst wieder im Kalenderjahr 2018 zur Modulausbildung müssen.

Jedoch wurde parallel zur Verlängerung der Gültigkeit der ATN Ersthelfer A das
Lehrgangsangebot im Vergleich zum Kalenderjahr 2016 reduziert, um die Auslastung der
Ausbildungsteams gleichmäßiger zu gestalten sowie insbesondere die Erfüllung der
zusätzlich gestellten Aufgaben an die SanStff Einsatz XXX zu gewährleisten.

Erschwerend hinzu kommt die Aufstellung von zwei zusätzlichen Rekruteneinheiten, die
jeweils eine Vollausbildung erhalten müssen. Somit entfallen weitere 400 Lehrgangsplätze
in diesem Kalenderjahr.

Ich bitte Sie daher, in Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Lehrgangsplanung so zu
gestalten, dass Sie Ihre Soldaten, welche zwar grundsätzlich erst im Kalenderjahr 2018
eine Modulausbildung absolvieren müssten, anteilig bereits 2017 in die Modulausbildung
befehlen, um einen „Ausbildungsstau“ im Kalenderjahr 2018 zu vermeiden.

Und jetzt komme ich auf meine Ausgangsfrage zurück:

Hat jemand Sachkenntnis über den Bearbeitungsstand der B1-224/0-2?

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F_K

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #6 am: 22. Februar 2017, 16:59:11 »

@ Jens79:

Den Fall der kompletten Ausbildung in 2016 hatte ich tatsächlich nicht "auf dem Schirm", da die Initialausbildung für viele Soldaten schon lange abgeschlossen ist.

Ich würde einfach "stumpf" meinen DV fragen, ob der den gültigen EEH A für IGF akzeptiert - die Vorschriftenänderung wird ja so kommen müssen.
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Jens79

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #7 am: 22. Februar 2017, 22:40:46 »

Mein DV möchte Fakten. Wie die halt so sind.  ;)

Das die Vorschrift in der Änderung ist weiß ich. Ich wollte nur nachfragen ob jemand was konkretes weiß. Es ist ja auch noch relativ früh im Jahr.
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dunstig

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #8 am: 18. Januar 2018, 12:19:17 »

Die Fragestellung tut sich bei uns auch gerade erneut auf. Da mir hier die aktuellen Vorschriften nur umständlich zugänglich sind, wäre es nett, wenn jemand die aktuelle Sachlage kurz darstellen könnte. EEH ist zwei Jahre gültig. Reicht dies somit auch für zwei Jahre IGF? Oder ist die Weisung dahingehend immer noch nicht angepasst und das Modul muss jährlich besucht werden, um IGF zu erfüllen?
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Rollo83

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #9 am: 18. Januar 2018, 12:47:43 »

Also ich persönlich hab zB das letzte Mal 2016 ein Modul gemacht und 2017 hab ich ausgelassen weil laut SAP das nächste Modul erst wieder 2018 fällig ist für mich und was für mich in SAP steht seh ich als bindend an den daraus wird auch die Beurteilung gezogen.
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miguhamburg1

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #10 am: 18. Januar 2018, 12:59:19 »

Wie bitte, @ Jens79, Ihr DV beauftragt Sie Untergebenen, dass Sie eine Vorschriftenquelle beibringen müssten, damit er seine Entscheidung treffen wird?

Ich hoffe doch sehr, dass Sie diesem Auftrag nicht nachkommen werden und Ihrem DV melden, dass Sie sich dazu nicht in der Lage sähen. Denn das ist schlicht und ergreifend die Aufgabe des Vorgesetzten, sich selbst über die Rahmenbedingungen seiner Entscheidungen Kenntnis zu verschaffen. Dazu hat er einen Spieß, Personalfeldwebel oder ganze Stabsabteilungen ....
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wolverine

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #11 am: 18. Januar 2018, 13:10:02 »

Die Ratsuche in einem Internetforum ist doch mittlerweile sicher Bestandteil des Führungsprozesses. :)
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dunstig

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #12 am: 18. Januar 2018, 13:20:07 »

Wäre nett, wenn man kurz meine Fragestellung beantworten und man mir die aktuelle Vorschriftenlage der Weisung IGF nahebringen könnte. ;)

Bevor wir das Verhältnis von Jens Vorgesetzten zu irgendwelchen Führungsstilen von vor einem Jahr weiter beleuchten.
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miguhamburg1

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #13 am: 18. Januar 2018, 13:31:38 »

Wie wäre es, @ dunstig, wenn Sie mit dieser Frage an Ihren Disziplinarvorgesetzten heranträten. Denn der ist nun wirklich der Einzige, der Ihnen verbindlich für Sie Auskunft geben kann.
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dunstig

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #14 am: 18. Januar 2018, 13:37:23 »

Wie wäre es, @ dunstig, wenn Sie mit dieser Frage an Ihren Disziplinarvorgesetzten heranträten. Denn der ist nun wirklich der Einzige, der Ihnen verbindlich für Sie Auskunft geben kann.
Vielen Dank für den hilfreichen Rat. ::)

Wenn das so einfach wäre, hätte ich es mit Sicherheit getan und würde nicht im Forum nachfragen. In einer Firmen-Kooperation ist dieser aber nun mal eher selten vor Ort und nicht immer so einfach greifbar. Selbiges gilt für den Zugang zum BWI-Netz und den hinterlegten Vorschriften. Hätte ja sein können, dass es diesbezüglich mittlerweile verbindlich zentral geregelt ist.

Deswegen habe ich auf eine schnelle Antwort hier gehofft. Wenn dies nicht möglich ist, habe ich immer noch die Möglichkeit, ihn beim monatlichen Treffen diesbezüglich zu fragen.
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