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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?  (Gelesen 6377 mal)

LwPersFw

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #15 am: 18. Januar 2018, 13:46:34 »

Die Ersthelfer A - Ausbildung ist 2 Jahre gültig.

Der Datenbestand PersWiSys wurde wie oben beschrieben angepasst.

Somit ist für Soldaten, die ein gültiges Datum 31.12.2018 im Datenbestand haben, IGF 2017 abgedeckt.

Das steht in keiner Vorschrift ... ergibt sich aber aus diesen Sachverhalten...

Denn würde eine Ausbildung in 2017 durchgeführt... müsste auch PersWiSys wieder angepasst werden !

Und dies ist nicht vorgesehen, bzw. angeordnet !




Das im Rahmen der Vorschriften-Anpassungen nicht immer alle ggf. "verbundenenen" Vorschriften gleichzeitig angepasst werden... sollte inzwischen auch Jeder mitbekommen haben.

Hier heißt es das eigene Hirn zu gebrauchen...die Lage sachgerecht zu bewerten...und SELBST eine Entscheidung zu treffen... für die man auch die Verantwortung übernimmt!

Aber dies scheint man dem Führernachwuchs nicht mehr beizubringen...

Es herrscht totales Absicherungsdenken... und das Verstecken hinter der Aussage... das man ja sofort disziplinar dran wäre....wenn man Etwas entscheidet... was in keiner Vorschrift steht...

Was Blödsinn ist ... wenn ich ... wie gesagt ... als Vorgesetzter meine Entscheidung lage- und sachgerecht begründen kann !

Habe ich in vielen Dienstjahren oft genug praktiziert... und mir ist nichts passiert!
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dunstig

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #16 am: 18. Januar 2018, 13:54:21 »

Danke LwPersFw für die Antwort. Das beantwortet meine Frage.

Zum zweiten Teil: Da ich keinen Zugriff auf die aktuellen Regelungen habe oder nachvollziehen kann, wie was wann in Datenbeständen umgesetzt ist und auch die Ansprechpartner schwer greifbar sind, sichere ich mich entsprechend über andere ab.

Entscheidungen treffen und das eigene Hirn benutzen, setzt eine gewisse Informationsbasis voraus. Habe ich diese nicht, sehe ich nichts verwerfliches daran, nachzufragen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #17 am: 18. Januar 2018, 20:55:49 »

Mal aufgeräumt hier.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Einsatzersthelfer A - Änderung B1-224/0-2 Sachstand?
« Antwort #18 am: 19. Januar 2018, 11:11:42 »

Danke LwPersFw für die Antwort. Das beantwortet meine Frage.

Entscheidungen treffen und das eigene Hirn benutzen, setzt eine gewisse Informationsbasis voraus. Habe ich diese nicht, sehe ich nichts verwerfliches daran, nachzufragen.

Das bezog sich nicht auf Sie @ dunstig  ;)

Sondern auf die "100 % - Absicherer", bzw. auf Diejenigen, die erwarten, dass alle zusammenhängenden Vorschriften zum selben Stichtag geändert...neu veröffentlicht... werden.
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