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Autor Thema: Annerkennung Altenpflege  (Gelesen 14427 mal)

ulli76

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #15 am: 06. März 2017, 08:36:55 »

Und welche Verwendung machst du?

Wie wir gerade gelesen haben IST die Ausbildung verwertbar.
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Tommie

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #16 am: 06. März 2017, 08:39:40 »

Sie haben aber schon verstanden, dass sowohl "Ralf" als auch ich bestätigt haben, dass in "IS Org." der Beruf des Altenpflegers als förderliche Berufsausbildung für den Bereich der Personalunteroffiziere im ZSanDstBw anerkannt ist? Und dann kann man mit diesem Beruf, je nach Schulabschluss, als Uffz oder als StUffz eingestellt werden. Entscheidet man sich jedoch für eine andere Verwendung, dann kann eine Einstellung mit höherem Dienstgrad nicht erfolgen und man beginnt im untersten Mannschaftsdienstgrad, so wie das offensichtlich bei Ihnen der Fall ist.

Sie sollten daher nicht versuchen, aus Ihrem Fall auf die Allgemeinheit zu schließen, denn es gibt durchaus Möglichkeiten auch als Altenpfleger mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden!
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bayern bazi

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #17 am: 08. März 2017, 17:50:16 »

altenpfleger nicht verwertbar ????

und wer kümmert sich um die Alten Herren in den Stäben ???  ;D ;D
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redlabour

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #18 am: 21. März 2018, 03:01:52 »

Pardon? Ein Altenpfleger ist mittlerweile eine Pflegefachkraft. Die Generalisierung erfolgte letztes Jahr nicht von ungefähr. Entweder sind Deine Informationen nicht aktuell oder diese eingeschränkte Verwendung entstammt aus den 80'ern.

Ein Altenpfleger kann ebenso im klinischen Bereich eingesetzt werden wie ein Gesundheits- und Krankenpfleger mit minimaler fachbezogener Einweisung.

Spätestens im Verteidigungsfall wird wohl kaum jemand einen tauglichen Altenpfleger nicht als Fachkraft im Sanitätsdienst einsetzen.
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BSG1966

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #19 am: 21. März 2018, 08:34:29 »

Pardon? Ein Altenpfleger ist mittlerweile eine Pflegefachkraft. Die Generalisierung erfolgte letztes Jahr nicht von ungefähr. Entweder sind Deine Informationen nicht aktuell oder diese eingeschränkte Verwendung entstammt aus den 80'ern.

Ein Altenpfleger kann ebenso im klinischen Bereich eingesetzt werden wie ein Gesundheits- und Krankenpfleger mit minimaler fachbezogener Einweisung.

Ihre Entrüstung in allen Ehren aber das:

Da kann ich mich gut zu äußern. Ebenfalls Altenpfleger mit Zusatzqualifikationen ;) ich fange im Mai an und komme frisch vom Einplaner im Januar. Ich wollte zuerst auch in den SanDienst aber Altenpflege wird 0 angerechnet da der Beruf direkt nicht gesucht wird (was ich persönlich für quatsch halte). Du müsstest wieder bei null anfangen.

ist die Realität. Beschwerden bitte an das BMVg oder den Wehrbeauftragten.

Spätestens im Verteidigungsfall wird wohl kaum jemand einen tauglichen Altenpfleger nicht als Fachkraft im Sanitätsdienst einsetzen.

Ich bin erstaunt über Ihre hellseherischen Fähigkeiten, was künftige V-Fälle angeht. Es ist aber doch so: nur weil ich jemanden in der Notkompetenz für dies und das verwende ergibt sich damit nicht automatisch die Qualifikation für den "Regelbetrieb" (welchen wir derzeit haben. Beispiel: In Notfällen lasse ich im Zweifel auch nen Tierarzt operieren. Nen Hobbyhandwerker Tätigkeiten verrichten, für die ich normal nen Fachmann bestelle. Nen Chirurgen ärztliche Tätigk... okay, nee so weit würde ich dann doch nicht gehen.

Die Bundeswehr ist da relativ klar - es gibt ne Tabelle, da steht drin "die und die Qualifikation - willkommen im höheren Dienstgrad. alle anderen - leider nein." Bei der Sanität steht zum Beispiel dass man mit MFA-Abschluss Uffz/StUffz sein kann, und mit Gesundheits- und Krankenpfleger mit nem Feldwebel-/Bootsmanndienstgrad dekoriert wird.

Ja, Altenpfleger SIND Pflegefachkräfte. Aber "kann auch im kllinischen Bereich eingesetzt werden wie" bedeutet bei der Bundeswehr eben nicht "wird genauso behandelt".
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KlausP

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #20 am: 21. März 2018, 08:56:51 »

@redlabour, Sie können noch so viel schwadronieren, aber so lange der Beruf nicht im "Ausbildungs-und Verwendungskatalog" (AVK) oder dessen aktueller Nachfolgeregelung aufgenommen und bestimmten Verwendungen zugeordnet ist, werden alle Bewerber mit diesem Berufsabschluß mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt und über eine ZAW den für Ihre Verwendung benötigten Abschluss erwerben.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Annerkennung Altenpflege
« Antwort #21 am: 22. März 2018, 21:14:07 »

Es ist in der Regel gut so, dass Altenpfleger nicht einfach so im Routinebetrieb auf Station als Krankenpfleger eingesetzt werden.
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