Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 08:47:06
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?  (Gelesen 5829 mal)

DaybyDay1

  • Gast
Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« am: 12. März 2017, 13:08:47 »

Servus Leute,

bin von morgen bis Anfang April für den Springerlehrgang kommandiert. Mein Zugführer sagte mir, dass ich Anspruch auf Trennungsgeld habe.
Meine Frage: Wird dieses in diesem Kontext automatisch gewährt oder muss ich nach dem Lehrgang zum Refü?

Danke.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.981
Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« Antwort #1 am: 12. März 2017, 13:17:47 »

TG muss immer beantragt werden und zwar immer für den Vormonat, also nicht im voraus.. Oftmals kommt auf die Lg auch ein Refü und macht das.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.501
Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« Antwort #2 am: 12. März 2017, 13:31:21 »

Trennungsgeld bekommen Sie aber auch auf dem Lehrgang nur dann, wenn Sie auch einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DaybyDay1

  • Gast
Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« Antwort #3 am: 12. März 2017, 13:39:36 »

Trennungsgeld bekommen Sie aber auch auf dem Lehrgang nur dann, wenn Sie auch einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben.
Hmm... Schade, dann habe ich das wohl falsch verstanden. Trotzdem danke für die Aufklärung. Und noch was: Wo gebe ich den Antrag für die Erstattung der Reisekosten ab?

MfG
Gespeichert

LfzMech

  • Gast
Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« Antwort #4 am: 12. März 2017, 13:48:46 »

Hallo,
Wenn der Lehrgang unter 3 Monaten dauert und die UKV nich zugesagt wurde dann bekommt man Trennungsgeld auch ohne anerkannte berücksichtigungefähige Wohnung.
Mfg
Gespeichert

200/3

  • Gast
Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« Antwort #5 am: 12. März 2017, 13:53:02 »

So kenn ich das auch. Und bei Lehrgängen/Abwesenheiten bis 3(?) Wochen muss man auch gar keinen weiteren Aufwand betreiben: die Reisekostenabrechnung macht man bei Rückkehr in die Stammeinheit, die Reisekostenanzeige dient gleichzeitig als Abrechnung/Antrag TG.
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« Antwort #6 am: 12. März 2017, 15:03:01 »

So kenn ich das auch. Und bei Lehrgängen/Abwesenheiten bis 3(?) Wochen muss man auch gar keinen weiteren Aufwand betreiben: die Reisekostenabrechnung macht man bei Rückkehr in die Stammeinheit, die Reisekostenanzeige dient gleichzeitig als Abrechnung/Antrag TG.

Selbstverständlich bekommt man bei Kommandierungen von weniger als 3 Monaten auch dann Trennungsgeld, wenn man keinen anerkannten Hausstand hat! Und bei Lehrgängen von bis zu zwei Wochen Dauer erfolgt die Abrechnung des Trennungsgeldes über die Reisekostenabrechnung, ansonsten über ein TG-Formular. Bei Lehrgängen von weniger als einem Moat Dauer erfolgt die TG-Abrechnung mit dem Rechnungsführer am Heimatstandort, ansonsten mit dem am Schulstandort!
Gespeichert

200/3

  • Gast
Antw:Trennungsgeld bei Teilnahme an einem Lehrgang?
« Antwort #7 am: 12. März 2017, 15:19:52 »

Na da lag ich ja gar nicht so weit daneben... ;).
Ist schon ein paar Jahre her, dass es bei mir genau diese Konstellation gab.
Kann mich noch dran entsinnen, was es auf dem auf dem Fw-Lehrgang AMT für lange Gesichter gab weil einige für AMT und Englisch "durchkommandiert" waren (6 Monate), also kein TG-Anspruch bestand, und andere 2 unterschiedliche Kommandierungen à 3 Monate hatten und somit TG beantragen konnten. Wie auch immer das zustande kam...
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de