Meine Güte, was ist hier in diesem Thread schon für ein Käse geschrieben worden... Allerdings ist hier auch schon sehr viel richtiges geschrieben worden, nur leider geht das wohl unter, daher schreibe ich es auch nochmal.
Wenn die Feldjäger den Soldaten eingefangen haben, dann setzt der Chef ein BV (Besonderes Vorkommnis ab). Das hat einen riesen Verteiler, von der kompanie bis ganz nach oben.... Unter anderem kriegt es auch die Division und dort der Rechtsberater. Der Rechtsberater rüft die Angaben auf dem BV und wenn dort irgendwas nicht schlüssig ist, dann greift er zum Telefon und fragt beim KpChef nach.
Das gilt insbesondere für die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Der chef MUSS die sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, denn eigenmächtige Abwesenheit bzw. Fahnenflucht ist eine Katalogtat gemäß ZDv 14/3 B 117 (Abgabeerlass). Daher wird der Chef ganz sicher abgeben.
Als Feldjäger kann ich dir sagen, dass hier niemand auf "Fahnenflucht" prüfen wird (die Infos, die wir hier haben hat der DV nämlich wahrscheinlich nicht und selbst wenn er sie hat gehört da ein wenig mehr dazu), die ganze Sache nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird und die Sache nach einer disziplinaren Würdigung gegessen ist, soweit sich das nicht wiederholt.
Das ist völliger Unsinn (siehe oben).
Im Normalfall geht auch kaum ein Disziplinarvorgesetzter über die sieben Tage grenze, eben um das ganze im "eigenen Beritt" klären zu können (wenn es überhaupt Disziplinararrest gibt).
Hier wird Stafrecht und Disziplinarrecht durcheinandergeworfen. Klar gibt der Chef meistens nur 7 tage. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Sache nicht an die StA abgegeben wird, wo es ein ganz normales Strafverfahren gibt. Üblich sind in so einem Fall saftige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätze, bei einer echten Fahnenflucht (also dem Versuch, sich DAUERHAFT) dem Wehrdienst zu entziehen, gibt es auch Bewährungsstrafen.
Es mag sein, dass es Gelegentlich eine Unsitte der chefs ist, zu meinen, es müsste alles "innerhalb der Kp" bleiben. Damit begibt sich der Chef aber auf sehr dünnes Eis. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein solcher Chef plötzlich selber vor dem Truppendienstgericht wiederfindet. Offen gesagt, gibt es auch nicht mehr viele Chefs, die solches Verhalten deckeln. Letztendlich klappt es ohenhin nicht mehr, sobald ein BV abgesetzt ist.
Eine Meldung über ein BV muss bei eigenmächtiger Abwesenheit sowieso abgegeben werden, das juckt aber weder in einem Btl, noch in einer Brigade oder einer Division jemanden, das gehört zum Tagesgeschäft.
Das ist nicht richtig, siehe oben.
Der Disziplinarvorgesetzte ist in seiner Entscheidung völlig unabhängig.
Falsch, der DV MUSS ermitteln, siehe § 32 WDO. Zudem ist er verpflichtet, die Sache an die StA abzugeben. Unabhängig ist er nur in der Maßnahmebemessung am Ende der Ermittlungen. Das hat aber nichts mit einem Strafverfahren zu tun, was davon unabhängig läuft.
Wohlgemerkt: Schon ab 21 Tagen Disziplinararrest ist man vorbestraft ...
Nein. Arrest ist überhaupt keine Strafe, sondern eine Disziplinarmaßnahme. "Strafen" kann nur die ganz normale Justiz (also ein Richter, nachdem Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde), aber nicht ein Vorgesetzter.