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Autor Thema: fahnenflucht  (Gelesen 34724 mal)

gast

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fahnenflucht
« am: 24. März 2006, 23:05:56 »

meine tochter hat seit 3 wochen einen freund,der soldat ist.sein grundwehrdienst ist vorbei gewesen und er hatte vor einiger zeit verlängern lassen,da kannte er noch nicht  meine tochter.die ersten 2 wochen hat er sich krank gemeldet und jetzt letzte woche ist er einfach nicht hingefahren(er meinte,er will da eh aufhören) und wurde jetzt abgeholt.was wird ihn erwarten,man sagte uns,bis zu 5 jahre im schlimmsten fall.was wäre der günstigste fall?kann da jemand was zu sagen?hat ja freiwillig verlängert und gibts verschonung wenn man so  heftig und frisch verliebt ist?
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Metatron79

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Re:fahnenflucht
« Antwort #1 am: 25. März 2006, 10:27:49 »

Schaut nicht gut aus. Und ne Verschonung hat der auch nicht zu erwarten. Ist ja nichts wirklich wichtiges wie z.B. Tod eines nahen Verwandten o.ä. und selbst da wäre die Woche schon zu viel. Da wird auf jedenfall ordentlich die Luft brennen. Wenn der schon abgeholt wird....::)

Mehr Info's unter http://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht Ohne Anspruch auf Richtigkeit!! Aber als anhalt ganz gut.

M
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peppie

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Re:fahnenflucht
« Antwort #2 am: 25. März 2006, 13:20:41 »

§16 WStG
Zitat
§ 16 Fahnenflucht.

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs.1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
Quelle: http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html

Ich bin zwar noch kein aktiver Soldat geschweige denn Jurist, aber dadurch das er abgeholt werden musste, würde ich sagen das es ziemlich übel um ihn steht. Und das er freiwillig längeren Wehrdienst gemacht hat und dann Fahnenflucht begangen hat, wird wohl noch Strafverschärfend hinzukommen. Alle Angaben sind aber ohne Gewähr, dem Freund von Ihrer Tochter wird wohl nur ein fähiger Anwalt eine gute Auskunft geben können.

Nebenbei, meiner Meinung nach sollte er mit voller härte des Gesetzes bestraft werden, da er sich für den freiwilligen Wehrdienst verpflichtet hat und aus niederen Gründen Fahnenflüchtig war.
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Zitat
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Re:fahnenflucht
« Antwort #3 am: 25. März 2006, 13:41:09 »

Unglaublich,jeder vernünftige Vorgesetze würde NIEMALS "DIE VOLLE HÄRTE" des Gesetzes anwenden. Darüberhinaus sind diese hohen Gefängsnisstrafan nur im Kriesfall besonders gravierend. Wegen so einer nichtigkeit,auch nur ein halbes jahr Knast zu geben hatte einen Skandal in der Gesellschaft zur folge.
Ja,er wird bestraft werden,einige tage in der Wache,degradierung und den FWDL-Antrag kann er auch vergessen...
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Nicole

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Re:fahnenflucht
« Antwort #4 am: 25. März 2006, 13:41:40 »

gibts verschonung wenn man so heftig und frisch verliebt ist?

Nein, defintiv nicht, denn das ist wirklich kein Grund! Sonst würden 1000de wegen ihren Freundinnen oder Freunden nicht zum Dienst erscheinen und nix zu erwarten haben!
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peppie

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Re:fahnenflucht
« Antwort #5 am: 25. März 2006, 13:49:40 »

Wegen so einer nichtigkeit,auch nur ein halbes jahr Knast zu geben hatte einen Skandal in der Gesellschaft zur folge.
Ja,er wird bestraft werden,einige tage in der Wache,degradierung und den FWDL-Antrag kann er auch vergessen...

Auch wenn wir in Friedenszeiten leben würde ich Fahnenflucht nicht als Nichtigkeit bezeichnen. Und Gesetze sind nicht da um gebrochen zu werden, sondern um den gesellschaftlichen Rahmen zu regeln in dem wird alle leben.

Zitat
Unglaublich,jeder vernünftige Vorgesetze würde NIEMALS "DIE VOLLE HÄRTE" des Gesetzes anwenden.

Ich glaube auch nicht, dass der Disziplinarvorgesetzte die (Freiheits)Strafe ausspricht, sondern viel mehr, dass ein deutsches Gericht mit einem ausgebildetem Richter in Deutschland die Strafe ausspricht nachdem ein Staatsanwalt der Bundesrepublik Anklage erhoben hat und der Richter ihn für schuldig befunden hat.

Edit: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Disziplinarvorgesetzter eine Straftat verschweigen darf und eigenmächtig eine so gravierende Entscheidung fällen darf. Viel mehr gehe ich davon aus, dass es unverzüglich der Staatsanwaltschaft melden muss. Aber wie ich in meinem 1. Post schon schrieb, ich bin weder aktiver Soldat noch ausgebildeter Jurist.
« Letzte Änderung: 25. März 2006, 13:54:33 von peppieno »
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Zitat
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Metatron79

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Re:fahnenflucht
« Antwort #6 am: 25. März 2006, 14:09:35 »

Wegen so einer nichtigkeit,auch nur ein halbes jahr Knast zu geben hatte einen Skandal in der Gesellschaft zur folge.
Fahnenflucht als Nichtigkeit zu bezeichnen ist in meinen Augen ja fast schon ein Skandal! Das kannst du nicht ernst meinen.  

Ja,er wird bestraft werden,einige tage in der Wache,degradierung und den FWDL-Antrag kann er auch vergessen...
Ich glaube nicht das der so gut davon kommen wird. Wenn das so easy wäre, dann würden das mehr und mehr Leute machen. "Achja, ich muss dann ja nur paar mal mehr Wache machen und mehr als OG wollt ich eh nicht werden... "  ::)
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Re:fahnenflucht
« Antwort #7 am: 25. März 2006, 14:09:54 »

Wie gesagt,jeder "VERNÜNFTIGE" Disziplinarvorgesetzte,in erster linie der Kompanieschef.Wenn der junge Soldat pech hat,dient er unter einem Kompaniechef der deine Auffassung von "FAHNENFLUCHT" teilt. Dann wird er (natürlich) eine RIESIGE sache daraus machen.
Der Soldat wird schon genug damit bestraft,dass es schlecht um seine zukunft steht.Sowohl bei der BW als auch im Zivilleben,da dieses in seiner beurteilung stehen wird.
Sicherlich,ist Fahnenflucht oder in diesem Fall,"Eigenmächtiges fernbleiben vom Dienst",nichts was man auf die leichte schulter nehmen sollte.
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Re:fahnenflucht
« Antwort #8 am: 25. März 2006, 14:12:53 »

Entschuldigung für die ungenau formulierung, "IN DER WACHE"meinte ich natürlich "KAFFE-VIERECK"
Von Fahnenflucht spricht man in einem Kriegsfall,wenn der Soldat aus feigheit die Truppe verläßt...davon kann doch in DIESEM fall keine rede sein.
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Chuckie85

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Re:fahnenflucht
« Antwort #9 am: 25. März 2006, 14:15:12 »

Nun mal ruhig bleiben.  ::)
Ein ehemaliger Kamerad von mir hat es geschafft 3 Wochen vom Dienst wegzublieben, gab dann 60 Tage Kaffee Viereck (immerhin 1 Stunde Ausgang in Begleitung am Wochenende) + Nachdienen natürlich.
Somit ist er durch die Diziplinarstrafe auch zivil vorbestraft.

Fahnenflucht ist natürlich kein Kavaliersdelikt, aber jahrelang in den Knast geht dafür heute auch keiner mehr.
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peppie

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Re:fahnenflucht
« Antwort #10 am: 25. März 2006, 14:20:01 »

Selbst wenn es nur eigenmächtige Abwesendheit gewesen wär würde §15 WStG greifen.

Zitat
§ 15 Eigenmächtige Abwesenheit.

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.

Sind auch biszu 3 Jahren Freiheitsstrafe...

Aber davon abgesehen, wir haben hier viel zu wenig Fakten um den Fall wirklich beurteilen zu können, aber meine Meinung zu Fahnenflucht bzw. Eigenmächtiger Abwesenheit bleibt bestehen. Wie ich schrieb, nur ein ausgebildeter Jurist wird fachmännische Auskünfte geben können!
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Zitat
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Re:fahnenflucht
« Antwort #11 am: 25. März 2006, 14:31:53 »

Ganz ehrlich,wer könnte den einen jungen mann wegen LIEEEEBE, in den KNAST für 3 Jahre STECKEN??????
LIIIIEEEEEEEEEEEBE!!!Liebe Leute!! ES geht doch um LIEEEBE!!
Seine Mithäftlinge würden ihn fragen:"Warum sitzt du?"
Soldat:"Ich bin verliebt"
Zum totlachen.
Ich hab jemanden gesehn der 4 wochen im Wache-Knast saß->uncool!
Jeder der schon mal Wache geschoben hat,hat diese Zellen gesehen,es wird einem beim vorbeigehen übel.
In diesem Fall,da bereits die Feldjäger kenntnis davon haben,ist Kaffe-Viereck vorprogrammiert.
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peppie

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Re:fahnenflucht
« Antwort #12 am: 25. März 2006, 15:04:36 »

Ganz ehrlich,wer könnte den einen jungen mann wegen LIEEEEBE, in den KNAST für 3 Jahre STECKEN??????
LIIIIEEEEEEEEEEEBE!!!Liebe Leute!! ES geht doch um LIEEEBE!!
Seine Mithäftlinge würden ihn fragen:"Warum sitzt du?"
Soldat:"Ich bin verliebt"
Zum totlachen.
Ich hab jemanden gesehn der 4 wochen im Wache-Knast saß->uncool!
Jeder der schon mal Wache geschoben hat,hat diese Zellen gesehen,es wird einem beim vorbeigehen übel.
In diesem Fall,da bereits die Feldjäger kenntnis davon haben,ist Kaffe-Viereck vorprogrammiert.

Es wurden aus "Liebe" auch schon Morde begangen, soll jetzt jeder der aus "Liebe" einen anderen umbringt amnestiert werden?? Aus "Liebe" werden viele verbrechen verübt, aber das ist doch kein Grund auf eine Strafmilderung zu hoffen.
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Re:fahnenflucht
« Antwort #13 am: 25. März 2006, 15:19:03 »

Auf keinen Fall,du hast absolut recht.....
Niemand redet von verschonung oder ähnlichem.
Aber Juristen sind doch nicht blind,im sinne von blind die §en befolgend.Got sei dank sind solche juristen eher die ausnahme.Danach würde z.B jeder Wachabende neue Soldaten brauchen,da die anderen wegen einem schweren Wachvergehen,z.B."Verlassen des Streifenwegs"im Knast sitzen.
Jeder Fall wird individuel geprüft und es werden präzidenz fälle studiert.Wenn man diesen Soldaten in den Knast für 3 jahre steckt,gehe ich alleine demonstrieren  ;D..Man munkelt,sexualverbrecher kriegen meistens auch ab 3 Jahren aufwärts.
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Metatron79

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Re:fahnenflucht
« Antwort #14 am: 25. März 2006, 16:23:42 »

Es ist unwahrscheinlich das er die Höchststrafe bekommt, das seh ich ein. Trotzdem sollte sich dieser niedere Beweggrund nicht auch noch strafmildernd auswirken. Er hat eine Straftat begangen und dafür wird er angemessen bestraft. Basta. Wie das aussieht - darüber ließe sich hier ausgiebig diskutieren. Das entscheiden ohnehin andere.  ;)

Es bringt dem Threadersteller herzlich wenig darüber zu spekulieren. Die Rechtslage (die §) wurde angeführt, das soll zur Information genügen.  ;D

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« Letzte Änderung: 25. März 2006, 16:24:12 von Metatron1979 »
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