Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 21:46:46
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!  (Gelesen 3724 mal)

guus

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« am: 22. März 2017, 17:11:35 »

Guten abend,
leider gehts bei mir auch um das leidige thema trennungsgeld. Zum sachverhalt bei mir:
Ich hatte bis 30.06.14 einen anerkannten und berücksichtigungsfähigen hausstand und war somit trennungsgeldempfänger nach paragraph 6. Die anerkennung lief damals über mein zuständiges bwdlz vor ort... die einfach fahrstrecke waren damals knapp 60km...
Zum 01.07.14 habe ich dann eine neue wohnung bezogen, jetzt knapp 60km vom dienstort enftfernt ist und weiterhin außerhalb des räumlichen zusammenhangs zum dienstort liegt und natürlich von mir täglich genutzt wird, sofern es dienstlich möglich ist. Ich habe das auch gleich entsprechend gemeldet, so wie es sich gehört. Die zuständigkeit zur anerkennung der wohnung wurde, lt. aussage eines refü's bei mir, dann im zuge der neuausrichtung ans persamt in köln abgetreten.  Das persamt hat mir bezüglich der anerkennung erst am 03.12.14 eine anwort gegeben, in der meine neue wohnung anerkannt wurde und natürlich weiterhin außerhalb des räumlichen zusammenhangs zum dienstort liegt. Während meiner meldung im juli  und der antwort vom persamt im dez war ich allerdings auf einem lehrgang, auf deren kommandierungsverfügung kein anerkannter hausstand vermerkt war... ich hab mir dann auch nix weiter gedacht, weil ja noch keine antwort aus köln da war... als diese dann da war, wurde mir gesagt, ich könne jetzt wieder TG beantragen... ich hab dann rückwirkend auch das trennungsgeld für den zeitraum jul-nov ausbezahlt bekommen, für den ich monatlich die forderungsnachweise geführt habe..
Im anschluss hatte ich auf allen kommandierungsverfügungen wieder meinen hausstand vermerkt und alle forderungsanträge bis einschl dez 2016 wurden ohne probleme bearbeitet und mir dann entsprechend ausbezahlt. Also zwei ganze jahre!! Nun heißt es plötzlich ich sei nicht mehr TG-berechtigt, weil auf den kommandierungsverfügungen im zeitraum juli-nov 14 kein anerkannter hausstand eingetragen war und ich habe 2 jahre unberechtigt TG erhalten... was ja ein vollkommener witz ist!!
Kann mir jmd mit fachkenntnissen da auf die sprünge helfen?
Ich sehe meine pflichten, die ich diesbezüglich gegenüber den dienstherren habe/hatte definitiv als erfüllt an!
Grüße
Gespeichert

Papierberg

  • Gast
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #1 am: 22. März 2017, 20:34:13 »

Nun heißt es plötzlich ich sei nicht mehr TG-berechtigt, weil auf den kommandierungsverfügungen im zeitraum juli-nov 14 kein anerkannter hausstand eingetragen war und ich habe 2 jahre unberechtigt TG erhalten... was ja ein vollkommener witz ist!!

Aus meiner Sicht wird in Ihrem Fall tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen, denn die offensichtlich zeitnah vorgenommene Mitteilung über die neue Wohnung sowie die hiermit verbundene Antragstellung über deren Anerkennung/Berücksichtigungsfähigkeit wirken auf den Zeitpunkt des Zugangs in der Dienststelle zurück. Insoweit sehe ich auch keinen Grund, warum im Falle einer auf diesem Antrag basierenden, später vom BAPersBw vorgenommenen Anerkennung die zwischenzeitlich ausgesprochenen Personalmaßnahmen abrechnungstechnisch nicht ebenfalls rückwirkend unter Berücksichtigung der neuen Sachlage beurteilt werden sollen. Man hat Ihnen aus diesem Grund das Trennungsgeld Ihrer Schilderung nach ja auch nachgezahlt.
Können Sie hier ggf. etwas genauer ausführen, wie die Argumentationslinie gegen Ihren Trennungsgeldanspruch ist? Wurde(n) die Personalverfügung(en), die zwischen dem 01.07.14 und der Entscheidung des BAPersBw ergangen waren rückwirkend geändert?
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #2 am: 22. März 2017, 22:02:04 »

Wenn eine Person während des Bezugs von TG in eine neue Wohnung umzieht IST diese, unabhängig von der Lage zum Dienstort, als berücksichtigungsfähig anzuerkennen.

Für diesen speziellen Fall ist für die Anerkennung nicht das BAPersBw, sondern die TG-zahlende Stelle zuständig.  siehe B-2213/6  Nr 208

Dies ist so, damit genau nicht das passiert, was jetzt bei Ihnen hineininterpretiert wird.

Denn wenn die Stelle, die das TG zahlt, auch die Stelle ist, der die neue Wohnung zur Anerkennung  gemeldet wird, ist eine nahtlose Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gegeben.

D.h. bei Ihnen hätte innerhalb weniger Tage die Anerkennung durch die TG-zahlende Stelle erfolgen können.

Und mit dem Anerkennungsbescheid hätte dann Ihr PersFw die neue Wohnung + Berücksichtigungsfähigkeit im Datenbestand erfasst.

Stellen Sie auf jeden Fall weiterhin monatlich TG-Anträge.

Sollte man diese nicht bewilligen wollen... muss die Verwaltung ja einen Bescheid erstellen.

Dann beschweren Sie sich gegen den Bescheid.

Begründung: siehe meine o.g. Ausführungen
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

guus

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #3 am: 23. März 2017, 07:06:41 »

Guten morgen,
erstmal vielen dank für die antworten... meine kommandierungen wurden bis jetzt nicht rückwirkend geändert.. das ist eine möglichkeit, über die ich auch schon nachgedacht habe... unterm strich seh ich keinen fehler bei mir, sondern tatsächlich in der wirklich lächerlichen bearbeitungszeit von fast einem halben jahr... mir wurde seitens einem refü gesagt, dass mittlerweile die befugnis wohnungen anzuerkennen wieder vom BAPers ans bwdlz zurückgegeben wurde, nachdem sie zwischenzeitlich ans PersAmt abgetreten wurde...
Auf den genannten zentralerlass habe ich auch schon hingewiesen, nur befinde ich mich derzeit in einer einsatzgleichen verpflichtung, was mir die klärung der sache entsprechend schwieriger macht...
Aber zusammenfassend kann man sagen, dass ich durchaus weiterhin TG-berechtigt bin?
Grüße
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #4 am: 23. März 2017, 07:27:28 »

Nein, das kann man offensichtlich nicht sagen und hier musst du eine Klärung herbeiführen.
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #5 am: 23. März 2017, 11:53:52 »

Bzgl. dieses Spezialfalles war die Zuständigkeit noch nie beim BAPersBw. Denn das BAPersBw ist keine TG-zahlende Stelle. Und mir ist auch kein Erlass bekannt, der diese Vorgabe in der Regelung B-2213/6 abgeändert hat.

Wie ich schon sagte, stellen Sie weiter Ihre TG-Anträge und bestehen Sie auf sachgerechte Bearbeitung.

Dann ist die Verwaltung am Zug.

Entweder sie zahlt, oder erlässt einen abchlägigen Bescheid.

Dann sieht man weiter.

Gleiches gilt für mögliche Rückforderungen... auch hier wäre zumächst die Verwaltung am Zug.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #6 am: 23. März 2017, 11:56:21 »

Die Frage ist,was mit "nun heißt es plötzlich" gemeint ist. Abschlägiger Bescheid? Mündliche Aussage?
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

guus

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #7 am: 23. März 2017, 13:57:32 »

Dass ich nicht mehr TG-berechtigt bin war die aussage des refü's,  der für meine kompanie zuständig ist.
Heute morgen wurde mir übrigens mitgeteilt, dass mir angeblich 2014 eine UKV zugesagt wurde... und zwar exakt in dem zeitraum jul-dez, während das alles bearbeitet wurde... klar, ich hatte kommandierungsverfügungen ohne anerkannten hausstand drauf...
Das mit der UKV hab ich heute zum ersten mal gehört :D
Es wird immer interessanter....
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #8 am: 23. März 2017, 14:37:27 »

Dann bitte doch mal höflich um Akteneinsicht beim ReFü.
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #9 am: 23. März 2017, 16:44:09 »

Nochmal...

Wenn Sie so gehandelt haben, wie Sie es beschreiben...

...liegen die Fehler auf Seiten der Behörde.

Geben Sie die TG-Anträge ab und erbeten ( ggf. fordern ) Sie die Bearbeitung. Verweisen Sie nochmals darauf, dass Sie die Bedingung der B-2213/6 Nr 208 erfüllt haben.

Sie haben den Umzug korrekt gemeldet...alles weitere lag in der Verantwortung der Behörde.

Der Refü muss dann entscheiden was er tut... zahlen, oder für einen abschlägigen Bescheid sorgen.

Dann weiter sehen...
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

guus

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Antw:Nach umzug weiterhin trennungsgeldberechtigt?!
« Antwort #10 am: 24. März 2017, 08:02:57 »

Guten morgen, so mach ich das jetz auch... hatte gestern abend noch ein längeres telefonat mit meinem spieß, der nimmt die sache jetzt in die hand und klärt das...  ;) seine aussage war, ich war TG-berechtigt und werde es auch in zukunft sein... dafür sorgt er...   :) naja in paar monaten, wenn ich wieder zurück bin, weiß ich, ob es funktioniert hat...  :D
Danke an alle, die mich hier unterstützt haben..
Kann geschlossen werden..
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de