Guten abend,
leider gehts bei mir auch um das leidige thema trennungsgeld. Zum sachverhalt bei mir:
Ich hatte bis 30.06.14 einen anerkannten und berücksichtigungsfähigen hausstand und war somit trennungsgeldempfänger nach paragraph 6. Die anerkennung lief damals über mein zuständiges bwdlz vor ort... die einfach fahrstrecke waren damals knapp 60km...
Zum 01.07.14 habe ich dann eine neue wohnung bezogen, jetzt knapp 60km vom dienstort enftfernt ist und weiterhin außerhalb des räumlichen zusammenhangs zum dienstort liegt und natürlich von mir täglich genutzt wird, sofern es dienstlich möglich ist. Ich habe das auch gleich entsprechend gemeldet, so wie es sich gehört. Die zuständigkeit zur anerkennung der wohnung wurde, lt. aussage eines refü's bei mir, dann im zuge der neuausrichtung ans persamt in köln abgetreten. Das persamt hat mir bezüglich der anerkennung erst am 03.12.14 eine anwort gegeben, in der meine neue wohnung anerkannt wurde und natürlich weiterhin außerhalb des räumlichen zusammenhangs zum dienstort liegt. Während meiner meldung im juli und der antwort vom persamt im dez war ich allerdings auf einem lehrgang, auf deren kommandierungsverfügung kein anerkannter hausstand vermerkt war... ich hab mir dann auch nix weiter gedacht, weil ja noch keine antwort aus köln da war... als diese dann da war, wurde mir gesagt, ich könne jetzt wieder TG beantragen... ich hab dann rückwirkend auch das trennungsgeld für den zeitraum jul-nov ausbezahlt bekommen, für den ich monatlich die forderungsnachweise geführt habe..
Im anschluss hatte ich auf allen kommandierungsverfügungen wieder meinen hausstand vermerkt und alle forderungsanträge bis einschl dez 2016 wurden ohne probleme bearbeitet und mir dann entsprechend ausbezahlt. Also zwei ganze jahre!! Nun heißt es plötzlich ich sei nicht mehr TG-berechtigt, weil auf den kommandierungsverfügungen im zeitraum juli-nov 14 kein anerkannter hausstand eingetragen war und ich habe 2 jahre unberechtigt TG erhalten... was ja ein vollkommener witz ist!!
Kann mir jmd mit fachkenntnissen da auf die sprünge helfen?
Ich sehe meine pflichten, die ich diesbezüglich gegenüber den dienstherren habe/hatte definitiv als erfüllt an!
Grüße