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Autor Thema: Nicht medizinische Reha-Maßnahmen im Rahmen der Sporttherapie  (Gelesen 1492 mal)

LwPersFw

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Durch den Dienstherrn wurde neu veröffentlicht:

Regelung A2-224/0-0-8

"Nicht medizinische Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Sporttherapie nach Einsatzschädigung sowie Sportsonderveranstaltungen"

Darin zu finden alles zu den Punkten

Zuständigkeiten, Inhalten, Zielen und Verfahren in Bezug auf die Teilnahme innerhalb und außerhalb des Einsatzes
geschädigter Soldatinnen und Soldaten an den Trainings „Sporttherapie nach Einsatzschädigung“ der Sportschule der Bundeswehr

sowie Regelung organisatorischer Abläufe und Besonderheiten bei der Realisierung der Teilnahme von deutschen Teams bei Sportsonderveranstaltungen



"Zielgruppe

205.
Die Zielgruppe umfasst ausschließlich Bundeswehrangehörige.
Sie befinden sich im Rehabilitationsprozess, zumeist in einer dienstlichen Wiedereingliederungsphase.

206.
Teilnehmende an den Trainings „Spezielle Sporttherapie nach Einsatzschädigung“ und „Sporttherapie nach Einsatzschädigung“ sind Bundeswehrangehörige,
die unter körperlichen Einsatzfolgen bzw. Erkrankungen mit muskulo-skelettalen Beeinträchtigungen oder an psychischen Einsatzfolgen bzw. Erkrankungen
mit körperlicher Begleitsymptomatik leiden.

207.
An den Trainings können ebenfalls Personen teilnehmen, die im Rahmen des aktiven Status als Soldatin oder Soldat
eine Gesundheitsschädigung durch Unfall oder Erkrankung erlitten haben. Ein dienstlicher Kontext der Gesundheitsstörung ist nicht erforderlich.

208.
Dabei ergibt sich die Indikation für eine solche Maßnahme aus dem Behandlungsverlauf im interdisziplinären Rehabilitationsprozess und bedingt als Grundvoraussetzung
für die Teilnahme ein ausreichendes physisches Leistungsniveau und erreichte psychische Stabilität.
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Teilnahme sowie die Entscheidung darüber liegt beim ZSportMedBw.
Durch die klare Ausrichtung der Trainings ist eine Vergabe der Plätze zwingend an den bestehenden Bedarf der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen an der
nicht-medizinischen Maßnahme der SportSBw zu bewerten."



Die Regelung ist "öffentlich" eingestuft - somit hier angehängt, da auch Inhalte für ehemalige Soldaten/innen z.T. zutreffen !

Siehe Punkt

"3 Sportsonderveranstaltungen für Einsatzgeschädigte

301.
Die Teilnahme an Sportsonderveranstaltungen für aktive und ehemalige, physisch und psychisch geschädigte Soldatinnen und Soldaten stellt einen
wichtigen Beitrag zur Erreichung individueller Rehabilitationsziele auf dem Weg einer bestmöglichen Teilhabe am privaten und beruflichen Leben dar."


Gemeint sind damit z.B. die INVICTUS GAMES, aber auch andere Sport-Events im nationalen und internationalen Rahmen.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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