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Autor Thema: Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV  (Gelesen 2836 mal)

tirpitzhafen

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Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« am: 31. März 2017, 22:01:39 »

Hallo,

ich habe schon viel gelesen, und möchte nur wissen ob ich alles richtig mache:


1. Thema TG

Ich bin dabie mir eine Wohnung vor Dienstantritt (Z12) zu suchen. Sollte ich die Aufforderung zum Dienstantritt schon bekommen haben, kann man das trotzdem noch ändern? Natürich nicht 3 Tage vorher, das ist klar, aber wie "knapp" darf es sein?


Antwartschaft und PV

Ich bin bei DA 30 und nach DZE somit 42.
Problem ist, ich weiß natürlich nicht was ich nach DZE mache. Ziel wäre natürlich der BS. Sollte das nicht klappen würde ich schauen das ich in den öffentlichen Dienst komme, wenn nicht, dann eben eine normale Beschäftigung auf dem zivilen Arbeitsmarkt.

Somit bleibt für mich wohl nur die "kleine" Antwartschaft mit einer Pflegeversicherung oder? Sollte ich BS werden müßte man ja daraus problemlos eine große machen können? Ich würde die Anwartschaft nur gerne von Anfang an habe, weil wenn ich mit 38 oder 39 BS werden sollte, oder mit 42 Beamter, dann wird die PKV vermutlich viel teuerer sein als jetzt.

Sollte es dann in den normalen Arbeitsmarkt gehen, habe ich halt 12 Jahre umsonst gezahlt, aber kleine Anwartschaft plus PV ist ja jetzt nicht "die" Summe, für ein wenig Sicherheit. Ist ja sogar billiger als die normale PV bei der gesetzlichen, wenn cih mich nicht verschaut habe.

Wäre ich jünger würde ich keine Anwartschaft abschließen, aber ich denke in dem Alter, ist es schon sinnvoll?
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LwPersFw

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #1 am: 01. April 2017, 09:27:13 »

zu 1.

Geht... 4 bis 6 Wochen sollte man der Verwaltung aber schon Zeit geben...

zu 2.

Lesen Sie einmal hier...

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.0
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tirpitzhafen

  • Gast
Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #2 am: 01. April 2017, 15:00:04 »

Danke für die Aw.

Ich werde eine Antwartschaft bei einer PKV abschließen. Ist für am sichersten.

Noch mal zum TG:
Meine Eltern würden mir eine ETW überschreiben, wo meine Mutter noch drin  wohnt. In der Schenkung wird ein Wohnrecht erwähnt. Zählt das dann trotzdem für das TG als Eigentumsnachweis (den erhalte wich Whg gehört dann mir)
(Es ist eine relativ große Wohnung, die ich mir noch mit meiner Mutter teile. Für die Zeit der Lehrgänge würde cih auf jedne Fall noch dor tleben)
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LwPersFw

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #3 am: 02. April 2017, 08:44:06 »

Entscheidend ist, dass Sie als Eigentümer der Wohnung im Eigentumsnachweis stehen.

Wer dann noch in der Wohnung wohnt und wie lange, spielt keine Rolle. Dies könnten ja auch Frau und Kinder sein...
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mailman02

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #4 am: 07. April 2017, 16:41:05 »

Hab auch mal eine Frage.

Wenn man 2 Jahre vor Dienstantritt eine Wohnung gekauft hat (und die noch lange nicht abbezahlt ist) zählt die dann auch für den TG Anspruch?
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F_K

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #5 am: 07. April 2017, 16:49:00 »

... wenn man drin wohnt und diese vor Dienstantritt anerkannt ist ...
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mailman02

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #6 am: 07. April 2017, 16:52:26 »

Das ja, aber ich dachte nur weil einem die Whg ja nicht "gehört" sondern quasi der Bank.

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F_K

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #7 am: 07. April 2017, 17:43:40 »

Die Bank steht als Eigentümer im Grundbuch?

So ein Quark ....

(Dingliche Sicherung von Ansprüchen ist ein anderes Thema ...).
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KlausP

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld Anwartschaft und PV
« Antwort #8 am: 07. April 2017, 17:50:03 »

Das ja, aber ich dachte nur weil einem die Whg ja nicht "gehört" sondern quasi der Bank.

Das hat damit nix zu tun. Du stehst doch im Grundbuch als Eigentümer. Die Bank steht da zwar auch drin, aber nur zur Absicherung der Schulden.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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