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Autor Thema: Gehalt nach Kündigung  (Gelesen 3225 mal)

MeinPC

  • Gast
Gehalt nach Kündigung
« am: 03. April 2017, 11:25:59 »

Guten Tag,

ich hatte zum 16. letzten Monats meinen Fwd gekündigt. (In der Probezeit/5. Monat)

Nun hab ich am 31. Pünktlich mein Gehalt bekommen...nur nicht das was rechnerisch stimmen würde.

Ich habe einen Auszahlungsbetrag von ca 180,00 EUR bekommen und das für einen halben Monat, wo ich für eine vollen Monat rund 950,00 EUR bekommen hatte ?

Ich hab versucht aus der Bezügeabrechnung schlau zu werden aber hatte nicht wirklich Erfolg. Ich hab dann deswegen gleich beim Refü angerufen und habe nachgefragt wie mein Lohn zustande kommt. Er meinte nur in aller Eile, das er damit nichts zutun hat und er nur für das Entlassungsgeld zuständig ist. Hat mich dann so "stehen" lassen, hat mir einen schönen Tag gewünscht und aufgelegt.

Tja und Schlauer bin ich jetzt aber auch nicht geworden :/

Vielleicht habt ihr eine Idee was es mit meinem Lohn auf sich hat.
Wo kann ich noch anrufen ohne abgewiesen zu werden ?

Ich bedanke mich schonmal im voraus.
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KlausP

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Antw:Gehalt nach Kündigung
« Antwort #1 am: 03. April 2017, 12:10:10 »

Fur welchen Monat haben Sie denn Wehrsold bekommen? Kann ja eigentlich nichts mehr für April sein und Wehrsoldzuschlag für März durften Sie nicht bekommen, weil Sie ja keinen vollen Monat gedient haben.

Ansonsten mein Geheimtipp: rufen Sie bei der Stelle an, die die Abrechnung erstellt hat.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MeinPC

  • Gast
Antw:Gehalt nach Kündigung
« Antwort #2 am: 03. April 2017, 13:53:47 »

Wird der Wehrsoldzuschlag aber nicht auch nach Tagessätzen gezahlt, egal ob voller Monat ?

Wie kann man denn hier ein Bild einfügen ?
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SGBunny

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Antw:Gehalt nach Kündigung
« Antwort #3 am: 03. April 2017, 14:00:51 »

Wie kann man denn hier ein Bild einfügen ?

Als Gast gar nicht denke ich.
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KlausP

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Antw:Gehalt nach Kündigung
« Antwort #4 am: 03. April 2017, 15:53:48 »

Wird der Wehrsoldzuschlag aber nicht auch nach Tagessätzen gezahlt, egal ob voller Monat? ...

Da bin ich mir eben nicht sicher, deshalb ja mein "Geheimtipp".
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ToMA

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Antw:Gehalt nach Kündigung
« Antwort #5 am: 04. April 2017, 10:01:13 »

Den kompletten März sollten Sie Ende Februar/Anfang März bereits erhalten, richtig?

Bleibt für März noch der
Wehrdienstzuschlag 16 x 16,50 = 264 € abzgl. 1/2 März (182,70 €) = 81,30 €.

Vielleicht noch Urlaub/Überstunden abgerechnet?

Entlassungsgeld gibt es erst ab dem 7. Monat.

Ansonsten mein Geheimtipp: rufen Sie bei der Stelle an, die die Abrechnung erstellt hat.
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