Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 09:04:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: "Seiteneinstieg in Truppenverwendungen"?  (Gelesen 1729 mal)

Defunktionator

  • Gast
"Seiteneinstieg in Truppenverwendungen"?
« am: 03. April 2017, 17:51:33 »

Hallo liebes Forum,

hat hier schon jemand persönliche Erfahrungen gemacht mit der genannten Einstiegsmöglichkeit?

Wenn ich das als Laie lese, klingt es wie eine Art weit auslegbarer Regelung, für Leute die man gerne binden würde aber wo irgendetwas (Studiengang, Lebensalter, etc.) nicht 100% in die anderen Einstellungswege passt. Kann jemand beispielhaft erklären, für welche Fälle diese Regelung genutzt wird, bzw. ob sie überhaupt so richtig bekannt ist und angewendet wird?

Ich selbst falle durch einen interdisziplinären Studiengang aus den klassisch umrissenen Studienfächern raus, habe aber sowohl im und besonders neben dem Studium Fähigkeiten in einem grundsätzlich nutzbaren Bereich erworben, der sich zwar klar im Bereich "Kopfarbeit" befindet, aber dem Truppendienst zugeordnet ist. Falls ich die Möglichkeit also richtig lese, könnte das eine Variante für mich sein. Nützen tut es natürlich nur, wenn das auch praktiziert wird und nicht so eine Exotenregelung ist, die keiner so richtig anwenden mag.

Vielen Dank!
sagt Christopher
Gespeichert

Defunktionator

  • Gast
Antw:"Seiteneinstieg in Truppenverwendungen"?
« Antwort #1 am: 03. April 2017, 18:12:52 »

Nachtrag:

Dieser Weg fällt zwar unter Paragraf 43 und weist auch den gleichen modulweisen Offizierslehrgang auf, wird aber in der Broschüre gesondert beschrieben. Daher frage ich mich, ob hier noch weitere verwendungsbezogene Ausbildung stattfindet? Wenn eine fast nahtlose Einsetzbarkeit auf dem Dienstposten vorausgesetzt würde, könnte man ja herkömmlich nach Paragraf 43 verfahren.

Läuft eigentlich auf meine Ursprungsfrage hinaus: für welchen Fall ist dieser Einstieg gedacht, und ist er relevant oder eher eine sehr selten genutzte Möglichkeit für ganz aussergewöhnliche Personalfragen?

Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de