Ein Recht auf Zukunftsplanung besteht übrigens nicht, weder als SaZ noch als sonstiger Mensch. Was Sie allerdings sehr wohl erwarten dürfen, ist, dass Ihnen Personalmaßnahmen (die Sie betreffen) möglichst frühzeitig eröffnet werden, dass etwaige Schutzzeiten beachtet werden, dass der Dienstherr seinen Bedarf möglichst seriös vorausplant und dass man Ihnen im Rahmen des Möglichen unnötige Belastungen erspart, die schlichtweg auf Organisationsverschulden beruhen.
Ansonsten unternimmt die Bundeswehr aktuell erhebliche Anstrengungen um die perspektivische Kalkulierbarkeit der Lebenplanung zu verbessern und ist insoweit um einen betrieblichen Kulturwandel bemüht. Da der militärische Dienst für sich genommen aber Eigenarten aufweist, die hohe Anforderungen stellen und tendenziell auch erhebliche Belastungen mit sich bringen, wird Ihnen möglicherweise nicht jedes Erschwernis erspart bleiben. Trotz aller Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sollten Sie davon ausgehen, dass Ihnen grundsätzlich ein gewisses Maß an Flexibilität abverlangt wird.