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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: 6 Monate vor Versetzung Umzug zum aktuellen Dienstort: Nach Versetzung TG-ber.?  (Gelesen 5604 mal)

Erklär-Bär

  • Gast

Und jetzt würde ich eben eine Zweitwohnung am Standort bis zu meiner Versetzung anmieten wollen.
Diese müsstest Du dann aber zumindest formal (also melderechtlich) zur Hauptwohung machen.

Zitat
Allerdings, das habe ich mittlerweile verstanden, werde ich nach deren Aufgabe nicht mehr TG-berechtigt sein.Ergo - ich habe gar nichts gekonnt.
Doch, m.E. bleibst Du auch nach dem Rückumzug TG-berechtigt (es sei denn einer der Experten hier liefert eine Quelle, die das Gegenteil belegt).

Zitat
Meine eigentliche Wohnung läge nach der Versetzung dann 104km vom Dienstort entfernt. Sprich, auch in dieser Konstellation wäre ich nicht TG-Berechtigt. Im Prinzip möchte ich verhindern gezwungenermaßen jeden Tag stumpf 104km hin und zurückfahren zu müssen, ohne TG-berechtigt zu sein.
Gerade vor dem Hintergrund wären Deine Überlegungen ein geschickter Schachzug, um das Leben ein wenig erträglicher zu machen.
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Stixx

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Mittlerweile habe ich ehrlich gesagt das Gefühl etwas verkehrt gemacht zu haben. Das letzte was ich will ist Ärger. Ich wollte wirklich nur fragen, weil es für mich eben alles ziemlich undurchsichtig ist und gefühlt jeder in meinem Umfeld TG empfängt und sich darüber wundert weshalb ich keines bekomme.
Ich habe mir das zu einfach vorgestellt. Und eines will ich definitiv nicht: Betrügen, besch*****, etc...
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BulleMölders

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Das einzige was Sie wohl verkehrt gemacht haben ist, dass Sie nach Dienstantritt eine Wohnung genommen haben die nicht am Dienstort liegt.

Mir stellt sich die ganze Zeit auch die Frage, wo sehen Sie den finanziellen Nutzen bei Ihrer Idee?
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F_K

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@ Erklärbär:

Natürlich wird eine (Haupt-) Wohnung am Dienstort anerkannt und für zukünftige Maßnahmen berücksichtigt.

Für so eine Wohnung gibt es aber KEINERLEI Trennungsgeldansprüche. Zieht dann der TE wieder weiter weg, ändert sich daran nichts.

Er hat also erst bei der NÄCHSTEN Versetzung einen Vorteil aus einer solchen Handlungsweise.
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mailman02

  • Gast

Man wird beim Einstellungsverfahren auch nicht darüber aufgeklärt, was es für Folgen hat, wenn man seine Wohnung nicht vor Dienstantritt anerkennen lässt. Gibt ja viele die Leben bei den Eltern in einem Haus, aber die "Wohnung" entspricht nicht dem Begriff einer Wohnung.

Bei TG muss man sich anscheinend sehr genau informieren. Wenn ich es richtig verstehe ist vor Dienstantitt egal in welchem Zussammenhang zum Standort die Wohnung liegt, danach nicht mehr
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BulleMölders

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Selbst wenn man beim Einstellungsverfahren darüber aufgeklärt würde, würde ein großer Teil der Leute doch gar nicht zu hören und das ganze wohl noch weniger Verstehen und damit die eventuelle Tragweite für sich gar nicht erkennen.
Der eine oder andere kann sich einen tag nach dem Verfahren ja nicht mal erinnern in welche Laufbahn und Verwendung er eingestellt wurde.

Außerdem, was soll man den noch alles beim Einstellungsverfahren an Infos geben? Da müsste das ganze Verfahren ja nicht mehr netto zwei Tage gehen, sondern eine Woche.
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mailman02

  • Gast

Ein Beiblatt zu der Erklärung wäre ausreichend.

Aber die meisten lesen es sich ja eh nicht durch das ist ja das Problem.
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BulleMölders

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Genau, "Wer lesen kann ist klar im Vorteil!" aber wer will schon immer im Vorteil sein?
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