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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Neue Personalausweisgesetze (Abstimmung am 27.04.2017): Gefahr für die FDGO  (Gelesen 6139 mal)

Gerd

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Von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt findet morgen eine erhebliche Verschiebung der Architektur der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Abstimmung im Bundestag statt. Bisher ist es den Unternehmen ja - aus gutem Grund - weitestgehend untersagt, Personalausweise zu kopieren oder Daten auszulesen. Wenige Ausnahmen wie PostIdent oder Geldwäschegesetze erlauben das Aufschreiben der Daten aber nicht das komplette Einlesen.

Durch einen Spiegel-Artikel wurde ich leider erst gestern aufmerksam, dass die Trennung zwischen Privatindustrie und öffentlichen Dokumenten weitestgehend aufgehoben wird. Damit kann das ursprüngliche Datenschutzziel komplett vergessen werden. Immer mehr Unternehmen können die Vorlage eines eineindeutigen Dokuments (=Personalausweises) verlangen und dessen Daten speichern. Die Ausweisnummer, Geburtsdatum und -ort und biometrisches Passfoto können dann für alle möglichen Zwecke verwendet werden.

Getarnt wird dieses Gesetzesvorhaben als Förderung der elektronischen Signatur. Es wäre "alternativlos", da es von der EU käme.  :(  Dies bezweifle ich, weil die Mitgliedsstaaten ja eine freiwilligen, höheren Datenschutz jederzeit einführen oder beibehalten können (Schutzstandards für die Bevölkerung).

Ich finde das ist eine komplette Umstellung gegenüber der bisherigen Vorgehensweise, dass Unternehmens- und Staatsdaten komplett getrennt bleiben. In Malaysia oder auch Indien (Projekt Unique ID) geht ohne den Personalausweis praktisch keinerlei private Transaktion mehr.  >:(

Diese Gesetzesverschärfung wolllte ich dem Bundeswehrforum nicht vorenthalten, weil hier ja auch viele mitlesen, die ihr Berufsleben der FDGO/Freiheitsverteidigung widmen.

Mangels eines großen Budgets kann ich leider keine ganzseitigen Zeitungsanzeigen schalten, habe mich aber in folgender Mail an:
  • einen Abgeordneten
  • denjenigen, der die Tagesordnung festlegt (Bundestagspräsidenten)
  • die Beurkundungsstelle = Bundespräsidialamt
gewendet.

Auch wenn ich als einfacher Staatsbürger erst - wenn überhaupt - in einigen Wochen mit Antwort rechnen kann, möchte
ich die Mail nicht vorenthalten. Wer mag, der kann diese (ohne die Tippfehler) gerne als Vorlage übernehmen.

Betreff: Drucksache 18/ 11279, Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung am Donnerstag / Personalausweisgesetze

Gerd schrieb in seiner Mail:
Zitat
Sehr geehrte Frau [Name des Mitarbeiters des Wahlkreisbüros],
sehr geehrter Herr [Name des Mitarbeiters im Bundestagsbüro],
sehr geehrter Herr [Name des Abgeordneten],
 
mit sehr großem Entsetzen und Bedauern habe ich gelesen, dass am Donnerstag die Personalausweisgesetze erheblich verändert
und verschärft werden sollen. Wesentliche Grundprinzipien der Demokratie werden ausgehebelt, bloß weil eine Mehrheit
der Menschen es nicht wünscht, mit einem Personalausweis elektronisch überwacht zu werden.
 
Leider bin ich nur ein einfacher, nützlicher Bürger und kann nicht juristisch substantiiert argumentieren. Nehmen Sie aber trotzdem
meine Bedenken ernst, dass Sie am Donnerstag etwas verfassungswidriges beschließen könnten.
 
Was mir aufstößt:
+ Das bisherige Grundprinzip, dass Unternehmen den Ausweis nicht auslesen dürfen, wird abgeschafft. Bisher darf kein
Supermarkt, Autovermieter oder auch eine Hausverwaltung das biometrische Passbild auslesen oder gar den Ausweis fotokopieren. Mit jedem Auslesen sind
Sicherheitsrisiken für den Bürger verbunden. So hatte ich massive Probleme meinen Ausweisscan zurückzubekommen, weil ihn die Deutsche Postbank widerrechtlich
kopiert hatte. Hier musste sogar die BaFin einschreiten. Dennoch ist es weiterhin gang und gäbe.
 
Dies macht den bisher selbstbewussten Kunden vollkommen gläsern. Die eineindeutige Personalausweisnummer ermöglicht eine
jederzeitige Identifizierung. In der Folge sind Bewegungsbilder durch Privatpersonen möglich. Entgegen anderslautenden Behauptungen wird dies keine Arbeitsplätze schaffen,
sondern zerstören.
 
Wenn wir in ein paar Jahren eine wirklich autoritäre Regierung (AfD?) haben sollten, dann kann die Ausweispflicht bei allen alltäglichen
Transaktionen durchaus schädlich sein. Denken Sie an China, wo 6 Millionen Menschen keine Fernzüge benützen können, weil sie
davon willkürlich ausgeschlossen sind.
 
Das Endziel der Befürworter sieht wohl so aus wie in Indien, wo die Menschen ohne die "Unique ID" überhaupt nichts mehr machen können:
https://uidai.gov.in/
 
Ich frage mich nur, warum so etwas überhaupt auf die Tagesordnung kommen kann.
 
+ Die schleichende Abschaffung des Datenschutzes lässt meine damalige Wehrpflicht zur Verteidigung der Demokratie sinnlos erscheinen.
Alle drei bis fünf Jahre werden Rechte der Menschen beschnitten: Erst wird eine Abgeltungsteuer eingeführt, um Zinserträge anonym und mit 25 % plus Kirchensteuer
vereinnahmen zu können. Kurz später kommt der Finanzminister darauf, dass zusätlzich zur Abgeltungsteuer das Bankgeheimnis abgeschafft werden soll (-> vollständiger Informationsaustausch)
 
+ Es werden immer mehr Gesetze erlassen, deren Begründung schon nicht substantiiert ist. Es wird zwar mit einer theoretischen Ersparnis der verwaltungskosten argumentiert, weil den Bürgern ja die freiwillige elektronische ID nicht mehr erklärt werden muss. Aber was das Personalausweisportal kostet, wird nicht genannt. Wenn nicht einmal ein Drittel das bisher nutzt, dann muss das Portal vervielfacht werden.
 
+ Wie auch bei meinem Führerscheinentzug im Januar 2033 wird ein Gesetz einfach ohne öffentliche Diskussion erlassen. Mein bisher unbefristeter Führerschein (und Ihrer auch!) wird dann einfach willkürlich für ungültig erklärt. Dies halte ich für eine echte Rückwirkung und einen Eingriff in Bürgerrechte.
 
So wird halt immer ein Stückchen Freiheit einkassiert. Dies kann auch ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort werden. Teile der öffentlichen Verwaltung sind ja meiner persönlichen Meinung nach schon aufgrund der enormen Vielzahl an neuen Regelungen zusammengebrochen.
 
Zwei interessante Links:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811279.pdf
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/startmenue-der-netzwelt-newsletter-der-perso-soll-scharf-geschaltet-werden-a-1144571.html
 
Bitte nehmen Sie diese Mail als Wertschätzung für die bald ehemalige freiheitlich-demokratische Bundesrepublik. Wenn Sie mögen, dann können Sie diese Mail auch zum Nachdenken in der
Fraktion verteilen. Ich sende eine Kopie an Herrn Lammert sowie das Büro des Bundespräsidenten.
 
Mehr kann ich leider nicht tun.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

Ich hoffe, dass sich durch Nachrichten an den Bundestag noch etwas ändert lässt, sehe das große Paket der neuen Personalausweisgesetze als verfassungsfeindlich an.

Wenn ich Innenminister wäre, dann würde ich lediglich Verbesserungen beim Passbildabgleich/Datenbank einführen und die Privatunternehmen außen vor lassen. Das kann später einmal
durchaus gefährlich werden, nicht immer sind ja nur demokratische Parteien im Bundestag.

Deshalb würde ich mich freuen, wenn sich die Menschen hier im Forum mal mit der morgigen Abstimmung befassen.

Liebe Grüße

Gerd
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F_K

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Was hat die FDGO mit Personalausweisen zu tun?

Genau - nichts.
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Gerd

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Was hat die FDGO mit Personalausweisen zu tun?

Genau - nichts.

Das sehe ich aber anders. Stell Dir vor, ich möchte eine (kritische) Veranstaltung besuchen oder mir ein
Buch kaufen: In Zukunft kann jedes Privatunternehmen den Ausweis verlangen und einscannen.

Und damit ein voll umfängliches Profil meines Verbraucherverhaltens aufbauen. Heute kann ich so ein Ansinnen
damit abweisen, dass ein Privatunternehmen im Regelfall kein Ausweisrecht hat.

Für mich hat "mit Bargeld einkaufen" oder "ohne verpflichtende Identifikation und Speicherung einkaufen" durchaus
mit dem Freiheitsanspruch einer Demokratie zu tun.
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F_K

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Lieber Gerd,

Dein Statement / Brief ist kompletter "Quatsch".

Schon immer hatte ein Unternehmen die Möglichkeit von Bürgern "Daten" zu fordern - auch Kopien von Dokumenten (denke z. B. an Kopie vom Führerschein bei PKW Verleiher).

Wenn Dir das "nichts passt", dann mache halt keine Geschäfte mit diesen Unternehmen, die so etwas fordern.

Natürlich mag "Freiheit" auch etwas mit Daten zu tun haben, aber nicht mit der FDGO.
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Gerd

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Lieber Gerd,

Dein Statement / Brief ist kompletter "Quatsch".

Schon immer hatte ein Unternehmen die Möglichkeit von Bürgern "Daten" zu fordern - auch Kopien von Dokumenten (denke z. B. an Kopie vom Führerschein bei PKW Verleiher).

Wenn Dir das "nichts passt", dann mache halt keine Geschäfte mit diesen Unternehmen, die so etwas fordern.

Natürlich mag "Freiheit" auch etwas mit Daten zu tun haben, aber nicht mit der FDGO.

Liebe F_K,

ich schätze einen angenehmen Umgang in einem Forum. Der Begriff "Quatsch" ist hier nicht angemessen.

Ich habe noch nie eine Führerscheinkopie bei einem der renommierten Autovermieter abgegeben, was soll der auch damit?

Zumal das Verwaltungsgericht Hannover meinen "Quatsch" sogar teilt:

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/einscannen-und-speichern-von-personalausweisen-unzulaessig-120077.html

Kernsätze daraus:
Zitat
Um den Speditionsvorgang zu überwachen, werden die Personalausweise der Abholer eingescannt und auf einem eigenen Rechner gespeichert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte der Klägerin aufgegeben, das Einscannen von Personalausweisen zu unterlassen und die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen.

Zitat
Die Kammer hat nicht den Vorwurf gegen die Klägerin erhoben, sie verwende die Daten missbräuchlich. Um den Zweck des Gesetzes zu erfüllten, dürften aber so wenig Daten wie möglich in Umlauf gebracht werden, so dass auch die Praxis der Klägerin zu untersagen sei.

Die Bundeswehr geht ja bisher gesetzeskonform und korrekt vor: Bei Betreten des Sicherheitsbereichs wird ein Besucherausweis (Papier) ausgegeben, der zusammen mit dem Personalausweis gültig ist. Auf der Besucherliste wird handschriftlich ein entsprechender Eintrag angefertigt.

Zu den Gesetzesänderungen:
Es sollte mir also unbenommen bleiben, meine Sorgen über die Veränderung der Gesetzesgrundlagen Ausdruck zu verleihen.

Ich freue mich deshalb sowohl über Zustimmung, als auch Ablehnung - wenn sie denn bitte in angemessener Form erfolgt.

Liebe Grüße

Gerd
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KillBurn93

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Also ich kenne weder ein Besucherbuch noch behält man beim betreten seinen Personalausweis, dieser wird an der Wache gegen einen Ausweis getauscht und bis zum Verlassen der Liegenschaft aufbewahrt.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

F_K

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@ Gerd:

FDGO ist:

Zitat
Der einfache Bundesgesetzgeber hat die Definition des Bundesverfassungsgerichts als Legaldefinition in § 4 Absatz 2 BVerfSchG übernommen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz wurde im Jahr 1990 verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt konnte vom Gesetzgeber nicht nur die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, sondern auch die umfangreichen Beiträge der einschlägigen juristischen Literatur. Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen im Einzelnen:
1.das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2.die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3.das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
4.die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
5.die Unabhängigkeit der Gerichte,
6.der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
7.die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Eine entsprechende Aufzählung findet sich bis auf die letzte Ziffer auch in § 92 Abs. 2 StGB für das politische Strafrecht.

Identische oder zumindest inhaltlich deckungsgleiche Definitionen zu § 4 Abs. 2 BVerfSchG befinden sich auch in den Landesverfassungsschutzgesetzen der Länder, jedoch mit der Ausnahme Thüringens, das in § 6 Abs. 2 Nr. 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes „das Recht auf Bildung, Maßnahmen der Wirtschafts- und Arbeitsförderung sowie der Daseinsvorsorge“[5] zum Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung erklärt.[6]

Quelle: Wiki - und dort sind die Gesetze genannt.

Wie jeder erkennen kann, gehören die Themen "Datenschutz bei Personalausweisen" sind zum Bereich der FDGO.

.. über so etwas kann man nicht "diskutieren" - jemand der behauptet, durch ein einfaches Gesetz (Entwurf) wäre die FDGO gefährdet, hat das Gesamtsystem nicht verstanden.
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StOPfr

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Kreditgeschäfte, egal welcher Größenordnung, sind gar nicht ohne Ausweisvorlage, Gehalts- und Vermögensnachweise (bei Hypotheken) möglich, die dann sinnvollerweise  kopiert werden.
Die immer mal wieder diskutierte Abschaffung des Bargeldes wäre meines Erachtens eher eine rote Linie für den Missbrauch der Macht des Staates. Dass der Einzelhändler meines Vertrauens ohnehin schon ein nahezu vollständiges Profil meines Verbraucherverhaltens hat, liegt an den populären Kundenkarten in Verbindung mit meinen Einkäufen. Ich muss bei diesen Systemen aber nicht mitmachen, ganz unabhängig von der FDGO, die mir da auch keinerlei Vorschriften macht.

Ansonsten lasse ich mich gerne über Führerscheinentzüge im Januar 2033 informieren (reine Neugier) oder über jene Teile der öffentlichen Vewaltung, die unter der Last neuer Regelungen zusammengebrochen sein sollen.

Generell ist anzumerken, dass, wie so oft in solchen Fällen, viel zu viele sachfremde Argumente eingeflossen sind, die den Erfolg solcher "Beschwerden" im voraus mindern. 
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Gerd

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Ansonsten lasse ich mich gerne über Führerscheinentzüge im Januar 2033 informieren (reine Neugier) oder über jene Teile der öffentlichen Vewaltung, die unter der Last neuer Regelungen zusammengebrochen sein sollen.

Generell ist anzumerken, dass, wie so oft in solchen Fällen, viel zu viele sachfremde Argumente eingeflossen sind, die den Erfolg solcher "Beschwerden" im voraus mindern.

Danke für das Feedback, StOPfr! Leider merkt wahrscheinlich jedermann an der Mail, dass sie sozusagen mit heißer Nadel gestrickt wurde. Ich habe diese - neben meiner normalen Arbeitsbelastung - ehrenamtlich entworfen und hatte leider auch keine Hilfe von einer (nicht mehr existierenden) liberalen Bundestagsfraktion. Ich hätte dort sicherlich in aller Ruhe einen Abgeordneten finden können, der sich damit befassen möchte.

Wenn ich dies allerdings erst wenige Tage vor der Abstimmung in Spiegel Online sehe, dann ist es reichlich spät für etwas Fundiertes. Deshalb - damit ich überhaupt was getan habe - dieser kleine Mail-Vorschlag.

Informationen für das Stillen der Neugier:
Führerscheinentzug 2033: Bei diesem Themenbereich geht es um eine "früher" nicht angedachte Umtauschpflicht für die Führerscheine in "Nicht-EU"-Format. Mein (und Dein) Führerschein sind ja nach der bisherigen Rechtsauffassung unbefristet gültig, ganz ohne Verfallsdatum. Überraschend wurde aber dennoch eine Umtauschpflicht beschlossen, die alten Führerscheine verlieren im Janjuar 2033 ihre Gültigkeit.

Während ich die Argumentation eines neueren Passbildes noch nachvollziehen kann, kann ich Folgendes nicht nachvollziehen: Dieser neue, fälschungssicherere Führerschein gilt dann - im Rahmen des Bestandsschutzes - eben nicht unbefristet. Wie das mir eigentlich unbefristet erteilte Recht.

Mit dem bisherigen "Lappen" habe ich das unbefristete Recht einen Personenwagen zu führen. Die neuen EU-Führerscheine werden ja nur befristet mit einer Haltbarkeit von 10 Jahren ausgegeben und müssen dann - nach denn dann geltenden Gesetzen immer wieder umgetauscht werden.

Eine nette Zusammenfassung gibt es bei der ARD. Dort ist dann sogar die Rede davon, dass die Frist 2033 je nach Jahrgang noch mal verkürzt wird:

https://www.tagesschau.de/inland/fuehrerschein-austausch-101.html
Quelle: Aus dem Angebot Tagesschau


Dieser Hinweis mag die ohnehin geringen Erfolgsaussichten der Mail noch weiter minimieren. Dennoch wollte ich den Hinweis (insbesondere für die Urkundsbeamten im Bundespräsidialamt) loswerden, dass mit echter Rückwirkung in bestehende Rechte eingegriffen wird. Der Führerschein-Entzug (die werden tatsächlich ungültig) sollte dafür exemplarisch sein.

Ich hoffe zumindest mit der Führerschein-Information gedient zu haben.

Die Personalausweisgesetze scheinen ja - zumindest wenn es nach der Google News-Suche geht - bisher außer dem Spiegel überhaupt niemanden zu interessieren.  >:(

Das mit dem "Zusammenbrechen der Verwaltung" kann ich hier nicht näher ausführen. Ich lese ja immer wieder die Notrufe von Beamtenbund, Polizeigewerkschaft etc., dass viele Überstunden vor sich hergeschoben werden und manche Kernaufgaben liegen bleiben. Das war als weiterer Aufwecker gedacht.

Ich halte Euch auf dem Laufenden, falls ich eine Antwort bekommen sollte.

Liebe Grüße

Gerd

P.S.: Danke für die Toleranz und die sehr interessanten Diskussionen in diesem Forum.  :)
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Gerd

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@F_K: Würdest Du dann den Begriff akzeptieren, dass meiner Meinung nach ein Kerngrundrecht verletzt werden könnte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Staatliche Dokumente und private Daten fließen dann ineinander, wie es beispielsweise auch das Testprojekt der Bundesdruckerei "Geld abheben mit dem Personalausweis" zeigt:

https://www.dsin-blog.de/2013/08/19/geldabheben-mit-dem-neuen-personalausweis/

Ich sehe das Risiko, dass die bisherige Trennung von reiner Identifikationsfunktion gegenüber dem Staat und einer zunehmenden privaten Verwendung aufgehoben wird. Mir ist kein
Vorteil bewusst, wenn zwangsweise überall Ausweiskopien "herumliegen".

Ich muss deshalb bei meiner Meinung bleiben, dass der Gesetzentwurf mehr als unglücklich ist. Ich halte ihn sogar für verfassungswidrig und er stört schon den Kern der Rechtsordnung.
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StOPfr

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Zum Beitrag von 14:52 Uhr:
Hier stimmt etwas nicht. Der Führerschein wird nicht entzogen, denn unter einem Führerscheinentzug wird allgemein der Entzug der Fahrerlaubnis verstanden. Es wird aber lediglich ein Dokument ungültig, so wie das von Pass und PA hinreichend bekannt ist. Mit der Fahrerlaubnis habe ich auch künftig das unbefristete Recht, ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse(n) zu führen. Schließlich verliere ich mit dem Ablaufdatum des Personalausweises auch nicht das Recht, Deutscher zu sein.

Was kritisiert werden könnte ist der Versuch, über die Erneuerungspflicht von Dokumenten, wie eben den Führerschein, neues Gebührenaufkommen zu generieren. Das ist ärgerlich (je nach Höhe auch sehr ärgerlich), hat aber mit einem unterstellten "Entzug" nichts zu tun.
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Zum Beitrag von 14:52 Uhr:
Hier stimmt etwas nicht. Der Führerschein wird nicht entzogen, denn unter einem Führerscheinentzug wird allgemein der Entzug der Fahrerlaubnis verstanden. Es wird aber lediglich ein Dokument ungültig, so wie das von Pass und PA hinreichend bekannt ist. Mit der Fahrerlaubnis habe ich auch künftig das unbefristete Recht, ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse(n) zu führen. Schließlich verliere ich mit dem Ablaufdatum des Personalausweises auch nicht das Recht, Deutscher zu sein.

Was kritisiert werden könnte ist der Versuch, über die Erneuerungspflicht von Dokumenten, wie eben den Führerschein, neues Gebührenaufkommen zu generieren. Das ist ärgerlich (je nach Höhe auch sehr ärgerlich), hat aber mit einem unterstellten "Entzug" nichts zu tun.

Danke für die Ergänzung. Bin leider kein Jurist, also mit den Begrifflichkeiten nicht 100%-ig vertraut.
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F_K

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@ StOPfr:

Natürlich kann man hier dem Gesetzgeber hier finanzielle Absichten unterstellen - vielleicht ist aber nur die Absicht, fälschungssichere und weniger Dokumenttypen zu haben - wer sich im Detail damit auskennt, kann nur die Polizisten bedauern, die alle EU Führerscheintypen des letzten Jahrhunderts kennen müssen ...

Ansonsten: Natürlich will und muss eine Bank die Identität der Kunden kennen (Gesetzespflicht!), daher wird dort schon immer der Perso "kopiert" - dies ist bei allen "größeren" Geschäften wohl übliches Verfahren.

Damit wird auch kein "Kerngrundrecht" verletzt (was immer das auch sein sollte).
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Gerd

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Ansonsten: Natürlich will und muss eine Bank die Identität der Kunden kennen (Gesetzespflicht!), daher wird dort schon immer der Perso "kopiert" - dies ist bei allen "größeren" Geschäften wohl übliches Verfahren.

Das vor einigen Jahren neu eingeführte Prinzip heißt "Know your customer" und ergänzt die Geldwäscheregeln.

In Deutschland war und ist es unüblich die Ausweise zu kopieren. Das Abschreiben der Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum , Geburtsort und Ausweisnummer etc. reicht vollkommen aus.
So wurde auch PostIdent jahrelang gehandhabt. Wenn der Kunde also der Anfertigung einer Kopie für die Nebenunterlagen widerspricht, dann muß halt händisch abgeschrieben oder ausgefüllt werden. Dies ist auch wesentlich sicherer.

Bei mir wurde erst bei einer einzigen Kontoeröffnung widerrechtlich ein Ausweisscan vorgenommen, der dann auf Intervention der BAFin umgehend gelöscht werden musste.

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CER10TY

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In Deutschland war und ist es unüblich die Ausweise zu kopieren. Das Abschreiben der Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum , Geburtsort und Ausweisnummer etc. reicht vollkommen aus.
So wurde auch PostIdent jahrelang gehandhabt. Wenn der Kunde also der Anfertigung einer Kopie für die Nebenunterlagen widerspricht, dann muß halt händisch abgeschrieben oder ausgefüllt werden. Dies ist auch wesentlich sicherer.

Ich verstehe da momentan immer noch nicht den Unterschied. Wenn man ein neues Konto eröffnet bei einer Bank (als Beispiel, wo wir schonmal dabei sind) ist es doch erstmal völlig egal, ob der Personalausweis kopiert wird, oder ob man die Daten per Hand abschreibt. Das einzige was evtl. fehlt ist das Foto, aber im Endeffekt werden alle Daten sowieso elektronisch abgespeichert und gehandhabt. Da ist manuelles schreiben auch nicht viel sicherer.
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