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Autor Thema: Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen  (Gelesen 62724 mal)

BulleMölders

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #135 am: 10. Juni 2017, 07:20:03 »

Mit der Abgabe an die Staatsanwaltschaft tut man sich hier keinen Gefallen.
Macht sich aber erstmal gegenüber der Öffentlichkeit gut. Dass das Verfahren dann eingestellt wird, nimmt die breite Öffentlichkeit doch dann nicht mehr war, weil andere Themen da schon wieder wichtiger sind.
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justice005

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #136 am: 10. Juni 2017, 08:19:18 »

Zitat
Macht sich aber erstmal gegenüber der Öffentlichkeit gut. Dass das Verfahren dann eingestellt wird, nimmt die breite Öffentlichkeit doch dann nicht mehr war, weil andere Themen da schon wieder wichtiger sind.

Im Prinzip ja, aber die Verfahrenseinstellung in Pfullendorf hat gerade erst zu einer Peinlichkeit geführt. Ich finde es erstaunlich, wenn man den gleichen Fehler so kurzzeitig wiederholt.
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Beobachter

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #137 am: 10. Juni 2017, 10:52:48 »

Ich denke der Fall zeigt die gerade vorherrschende Nervosität wegen "Franco A. und Folgen". Vor ein paar Wochen hätte man aus einer simplen Meldung an den MAD keine Pressemitteilung kreiert. Anhand dieses Falles wollte man offenbar das neue Problembewusstsein innerhalb der Truppe demonstrieren und zeigen, dass man bereit ist hart durchzugreifen. So war der Fall aber nun in der Öffentlichkeit und die Presse blieb auch bei der Meldung an die Staatsanwaltschaft dran.

Dummerweise ist dieser Fall nicht ganz so geeignet das neue harte Durchgreifen zu veranschaulichen. Liest man sich die Leserkommentare durch, dann ist der Schuss aus PR-Sicht deutlich nach hinten losgegangen. 

Formal mag alles richtig gelaufen sein, aber PR-technisch war es ein Eigentor.

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Andi

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #138 am: 10. Juni 2017, 20:50:27 »

Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt nicht, weil der zuständige Disziplinarvorgesetzte Lust darauf hat, sondern weil er dazu gemäß Abgabeerlass verpflichtet ist.
Ich weiß zwar nicht welcher Anfangsverdacht hier überhaupt gesehen wird, aber wenn, dann wohl der einer staatsgefährdenden Straftat die in jedem Fall abzugeben ist. Was die Staatsanwaltschaft draus - oder ob sie überhaupt etwas - macht ist ihr Ding.

Und das sollte zumindest für dich, justice, nichts neues sein.

Gruß Andi
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justice005

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #139 am: 10. Juni 2017, 22:42:59 »

Für eine Abgabe brauche ich aber einen Verdacht. Und zumindest das, was man den Medien entnehmen kann, sieht wahrlich nicht nach einem echten Verdacht aus..

Für eine Straftat müsste der Offizier tatsächlich ernsthaft versucht haben, für einen echten Putsch zu werben bzw. dazu aufzufordern. Dumme Sprüche alleine erfüllen noch keinen entsprechenden Tatbestand.

Der in den Medien zitierte Spruch war wohl kaum als ernsthafter Aufruf zu einem Putsch zu verstehen, daher sehe ich keinen anfangsverdacht einer Straftat.

Ich vermute aber, mittlerweile kann in der Bundeswehr gar keiner mehr klar denken und davon scheinen sogar die Rechtsberater betroffen zu sein....
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Ralf

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #140 am: 11. Juni 2017, 05:39:57 »

Zitat
Ich vermute aber, mittlerweile kann in der Bundeswehr gar keiner mehr klar denken und davon scheinen sogar die Rechtsberater betroffen zu sein....
Bravo. Mit so einer Pauschalisierung unterscheidest du dich nicht einen Deut von der Ministerin.
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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #141 am: 11. Juni 2017, 12:34:25 »

Medienberichten zufolge, wurde nach dem Spruch im Saal gelacht...
Und das geht wohl mal gar nicht, dass man "Witze" reisst.... ;)

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Fortuna audaces iuvat

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #142 am: 12. Juni 2017, 09:07:47 »

Medienberichten zufolge, wurde nach dem Spruch im Saal gelacht...
Und das geht wohl mal gar nicht, dass man "Witze" reisst.... ;)

Wird denn auch schon gegen die Lacher ermittelt?
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LwPersFw

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #143 am: 12. Juni 2017, 20:26:24 »

Andi hat den wesentlichen Punkt angesprochen, der bei der Frage, WANN ein Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur PRÜFUNG vorgelegt wird, entscheidend ist.

Es muss ein VERDACHT bestehen, dass eine Straftat begangen wurde.

D.h. es wurden noch keine tiefgründigen Ermittlungen durchgeführt !

Und es gibt Straftatbestände, bei denen der DV KEIN Ermessen hat, ob er bei Verdacht abgeben will...

...er MUSS diese Vorgänge an die Staatsanwaltschaft abgeben !

Dafür gibt es genaue Übersichten, in den klar steht welche Straftat ein MUSS-Abgabe-Tatbestand ist.



"§ 33 Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten WDO

(1) Hat der Soldat ein Dienstvergehen begangen, prüft der Disziplinarvorgesetzte, ob er es bei einer erzieherischen Maßnahme bewenden lassen oder ob er eine Disziplinarmaßnahme verhängen will. Er prüft ferner, ob er das Dienstvergehen zur Verhängung einer Disziplinarmaßnahme weiterzumelden oder die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeizuführen hat.

(2) Der Disziplinarvorgesetzte soll erst dann disziplinar einschreiten, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Will der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme verhängen, muss er die Schuld des Soldaten für erwiesen halten.

(3) Ist das Dienstvergehen eine Straftat, gibt der Disziplinarvorgesetzte die Sache unabhängig von der Prüfung nach Absatz 1 an die zuständige Strafverfolgungsbehörde ab, wenn dies entweder zur Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung oder wegen der Art der Tat oder der Schwere des Unrechts oder der Schuld geboten ist. Er kann die disziplinare Erledigung bis zur Beendigung des auf die Abgabe eingeleiteten oder eines sonstigen wegen derselben Tat schwebenden Strafverfahrens aussetzen. Das gilt nicht, wenn die Sachaufklärung gesichert ist oder wenn im Strafverfahren aus Gründen nicht verhandelt werden kann, die in der Person oder in dem Verhalten des Soldaten liegen."



Was dann die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben und was daraus resultiert... z.B. Eröffnung eines Strafverfahrens, oder eben auch Einstellung... weil sich der VERDACHT eben in den Ermittlungen nicht bestätigt hat ... hat mit dem Abgabeverfahren nichts zu tun !



Und zum konkreten Fall - meine persönliche Meinung - :

Wenn ein Stabsoffizier in dieser, gerade auch durch die Presse, "aufgeheizten" Allgemeinlage, im großen Kreis, solche "Späße" macht... muss er auch mit den Konsequenzen leben...

Für welche Straftat hat der Vorgesetzte einen VERDACHT gesehen .... ?

Ich vermute

"§ 81 Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."


"§ 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt."



Wie man dies persönlich bewertet ist dabei irrelevant.

Der zuständige Vorgesetzte hat den VERDACHT gesehen, dass z.B. eine Straftat nach 81 StGB vorliegt.
Denn die Aussage "man müsste Putschen"... ist ein Aufruf zu Gewalt... einen Militärputsch ohne Gewalt gibt es nicht...
Ein anderer DV hätte es vielleicht nicht... hilft aber nicht weiter.


Was jetzt die Staatsanwaltschaft ... im Rahmen der Ermittlungen ... feststellt und zu welchem Ergebnis sie kommt...muss abgewartet werden.

Ist es am Ende eine Einstellung... dann weil... wie gesagt... der VERDACHT, dass eine Straftat vorliegt, durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt werden konnte.

Was dann nicht zugleich bedeutet, dass man den Offizier ggf. nicht disziplinar maßregelt.
Denn, auch wenn keine Straftat vorliegt, kann sehr wohl ein Dienstvergehen vorliegen.
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miguhamburg1

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #144 am: 13. Juni 2017, 13:21:37 »

Ich gehe von folgendem Szenario aus: Der Inspektionschef/Lehrgruppenkommandeur der Ausbildungseinrichtung wertete das Verhalten des Stabsoffiziers als VERDACHT auf eine Wehrstraftat nach den §§ 23, 24 und oder 27/28 WStG. Infolgedessen hatte er schlicht die Angelegenheit an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben und eine Meldung eines BV zu erstatten. Ihm blieben in diesem Fall keine Alternativen, ohne selbst ein Dienstvergehen zu realisieren.

Insofern erübrigen sich hier sämtliche Mutmaßungen, die einen Zusammenhang zwischen diesem Vorfall und anderen Vorfällen und Sachverhalten herstellen wollen. Dass viele Medien in völliger Unkenntnis über die Ausübung der Disziplinargewalt gegenüber Soldaten einfach Unsinn schrieben ("Die ministerin/die Bundeswehr erstattete Anzeige" etc.) entbindet ja uns hier nicht davon, solchem Unsinn entgegenzutreten.

Wie Andi und LwPersFw ja bereits schrieben, bleibt jetzt abzuwarten, ob die StA ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten überhaupt eröffnet und wenn ja, ob es zu einer Anklageerhebung kommt.
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FoxtrotUniform

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #145 am: 13. Juni 2017, 22:55:20 »

Ich frage mich - völlig unabhängig davon wie dämmlich man seien kann -  in was für einer verrückten Welt wir leben. Was zur Hölle geht es die Öffentlichkeit an und hat die Leitung darüber hinaus keine anderen Sorgen? Ich ha ü
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #146 am: 14. Juni 2017, 12:23:20 »


Ich frage mich (...)

...Was zur Hölle geht es die Öffentlichkeit an

...und hat die Leitung darüber hinaus keine anderen Sorgen ?


Zum 1. Punkt

Wir leben in einen Demokratie und werden "von der Öffentlichkeit" bezahlt ... da darf
diese auch wissen was ggf. "schief läuft", solange die Vorgänge nicht einer gesetzlichen
Geheimhaltung, oder Datenschutzregeln unterliegen.

Dazu kommt Pressefreiheit ... was bei Blättern wie "Bild" nicht zwangsläufig mit Wahrheit zu tun hat...  ;)

Und man kann auch "Meinung" machen, durch Weglassen... 

...wie z.B. die von mir erläuterten Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Straftaten


wo wir beim 2.Punkt sind

Eine MUSS-Abgabe an die Staatsanwaltschaft passiert i.d.R. ja nicht "im stillen Kämmerlein".

Es gibt auch ein Meldewesen innerhalb der Bundeswehr.
Die Altgedienten kennen es noch als "Besonderes Vorkommnis".
Wozu ? Weil eben Dinge passieren können, die so schwerwiegend sind, dass
sie z.B. plötzlich auf der "politischen Agenda" stehen ... oder eben auf der 1. Seite der "Bild"...

Damit die Leitung des BMVg von so etwas nicht erst aus der Presse erfährt,
gibt es auch hier MUSS-Meldungen ... im Zweifel sofort...

Und wenn dann z.B. eine schwere Straftat dem BMVg gemeldet wird, laufen die dafür
vorgesehenen "Automatismen" ab.

Was liegt aber zu diesem frühen Zeitpunkt nur vor ?
I.d.R. nur die Meldungen/Anzeigen der Betroffenen (z.B. "Ich wurde vergewaltigt").

Da dies eine schwere Straftat ist ... muss das BMVg darauf achten, dass sofort
und umfassend die Aufklärung betrieben wird.

Klar hat die Leitung andere Sorgen ... aber die betroffene Frau hat ein Recht auf sofortiges Handeln,
denn es ist erst einmal davon auszugehen, dass diese Straftat erfolgt ist.

Das bei Vorgängen wie Pfullendorf das Ganze aus dem sachlichen Ruder laufen kann, hat nichts
mit den bestehenden Verfahren zu tun...

Dort wurde nämlich von den zuständigen Vorgesetzen so gehandelt, wie es die Vorschrift verlangt.
Es lag u.a. der VERDACHT auf eine Straftat mit sexuellem Hintergrund vor.

Deshalb musste die Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Das sich der Verdacht dann nicht bestätigt hat und das Verfahren eingestellt wurde,
liegt eben im Bereich des Möglichen.

Das weiß aber auch der zuständige Staatsanwalt.
Deshalb bezweifle ich auch die Ausführungen in der Presse, was der Staatsanwalt angeblich gesagt haben soll...

Und ... die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet nicht, dass es nicht zu Feststellungen
von Dienstvergehen kommen kann, die dann ggf. auch disziplinar geahndet werden.

Auch dieser Sachverhalt wird in den Medien gern unterschlagen.


Hier einmal eine Übersicht, welche Straftaten ein Disziplinarvorgesetzter an die Staatsanwaltschaft
abgeben muss... :

Bei den folgend aufgeführten besonders schweren Straftaten liegen die Voraussetzungen
für die Abgabe stets vor.
Diese Straftaten sind von dem zuständigen Vorgesetzten daher ohne weitere Prüfung an die
Staatsanwaltschaft abzugeben („Muss-Abgabe“).

Sämtliche Verbrechen
Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Eigenmächtige Abwesenheit im Wiederholungsfall
Fahnenflucht
Besonders schwerer Fall des Ungehorsams,
Besonders schwerer Fall des tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten,
Besonders schwerer Fall der Meuterei,
Besonders schwerer Fall der Misshandlung eines Untergebenen,
Besonders schwerer Fall der entwürdigenden Behandlung,
Verleiten und erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat,
Missbrauch der Disziplinarbefugnis,
Besonders schwerer Fall der Wachverfehlung,
Vorbereitung eines Angriffskrieges,
Aufstacheln zum Angriffskrieg,
Hochverrat,
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates,
Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit,
Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
Straftaten gegen die Landesverteidigung,
Gefangenenbefreiung im Amt,
Bildung terroristischer Vereinigungen,
Volksverhetzung,
Geld- und Wertzeichenfälschung,
Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und Vordrucken von Euroschecks,
Meineid, Eidesgleiche Bekräftigung,
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes im Amt,
Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses im Amt
Mord,
Totschlag,
Aussetzung,
Fahrlässige Tötung,
Gefährliche Körperverletzung,
Misshandlung von Schutzbefohlenen,
Schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge,
Menschenhandel,
Menschenraub und Verschleppung,
Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme,
Besonders schwerer Fall der Nötigung,
Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl,
Wohnungseinbruchdiebstahl, schwerer Bandendiebstahl,
Raub und Erpressung,
gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei, gewerbsmäßige Bandenhehlerei,
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, Bestechung im Gesundheitswesen,
Brandstiftung,
Kernenergie-, Sprengstoff-, Strahlungsverbrechen,
Gemeingefährliche Vergiftung,
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer,
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr,
Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat,
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften,
Vorteilgewährung, Bestechung und Rechtsbeugung,
Körperverletzung im Amt,
Aussageerpressung im Amt,
Verfolgung Unschuldiger,
Vollstreckung gegen Unschuldige im Amt,
Falschbeurkundung im Amt,
Straftaten nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG),
Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG),
Straftaten nach dem Waffengesetz (WaffG)

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Getulio

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #147 am: 14. Juni 2017, 19:53:47 »

Mich erstaunt etwas, dass hier nicht differenziert wird: In dem fraglichen Artikel heißt es, die "Truppe" - wer auch immer das hier konkret sein mag - habe Strafanzeige erstattet.

Eine Strafanzeige ist aber etwas anderes als eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft nach § 33 Abs. 3 WDO.
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KlausP

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #148 am: 14. Juni 2017, 20:12:14 »

"Investigativer Journalismus" eben. Da schreibt dann ein "Journalist" vom anderen ab ...
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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miguhamburg1

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Antw:Soldat wegen Terrorverdacht festgenommen
« Antwort #149 am: 14. Juni 2017, 20:36:35 »

Getulio - genau zu diesem Punkt hatte ich bereits zuvor ausgeführt. Dies ist eine Folge des Nichtwissens der meisten Journalisten über den Unterschied zwischen Disziplinar- und Strafrecht im Allgemeinen und speziell bei uns Soldaten - und eine Folge der "professionellen" Berufsausübung, dieses Nichtwissen durch unterlassene Recherche zu behalten.
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