Ich frage mich (...)
...Was zur Hölle geht es die Öffentlichkeit an
...und hat die Leitung darüber hinaus keine anderen Sorgen ?
Zum 1. Punkt
Wir leben in einen Demokratie und werden "von der Öffentlichkeit" bezahlt ... da darf
diese auch wissen was ggf. "schief läuft", solange die Vorgänge nicht einer gesetzlichen
Geheimhaltung, oder Datenschutzregeln unterliegen.
Dazu kommt Pressefreiheit ... was bei Blättern wie "Bild" nicht zwangsläufig mit Wahrheit zu tun hat...
Und man kann auch "Meinung" machen, durch Weglassen...
...wie z.B. die von mir erläuterten Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Straftaten
wo wir beim 2.Punkt sind
Eine MUSS-Abgabe an die Staatsanwaltschaft passiert i.d.R. ja nicht "im stillen Kämmerlein".
Es gibt auch ein Meldewesen innerhalb der Bundeswehr.
Die Altgedienten kennen es noch als "Besonderes Vorkommnis".
Wozu ? Weil eben Dinge passieren können, die so schwerwiegend sind, dass
sie z.B. plötzlich auf der "politischen Agenda" stehen ... oder eben auf der 1. Seite der "Bild"...
Damit die Leitung des BMVg von so etwas nicht erst aus der Presse erfährt,
gibt es auch hier MUSS-Meldungen ... im Zweifel sofort...
Und wenn dann z.B. eine schwere Straftat dem BMVg gemeldet wird, laufen die dafür
vorgesehenen "Automatismen" ab.
Was liegt aber zu diesem frühen Zeitpunkt nur vor ?
I.d.R. nur die Meldungen/Anzeigen der Betroffenen (z.B. "Ich wurde vergewaltigt").
Da dies eine schwere Straftat ist ... muss das BMVg darauf achten, dass sofort
und umfassend die Aufklärung betrieben wird.
Klar hat die Leitung andere Sorgen ... aber die betroffene Frau hat ein Recht auf sofortiges Handeln,
denn es ist erst einmal davon auszugehen, dass diese Straftat erfolgt ist.
Das bei Vorgängen wie Pfullendorf das Ganze aus dem sachlichen Ruder laufen kann, hat nichts
mit den bestehenden Verfahren zu tun...
Dort wurde nämlich von den zuständigen Vorgesetzen so gehandelt, wie es die Vorschrift verlangt.
Es lag u.a. der VERDACHT auf eine Straftat mit sexuellem Hintergrund vor.
Deshalb musste die Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen.
Das sich der Verdacht dann nicht bestätigt hat und das Verfahren eingestellt wurde,
liegt eben im Bereich des Möglichen.
Das weiß aber auch der zuständige Staatsanwalt.
Deshalb bezweifle ich auch die Ausführungen in der Presse, was der Staatsanwalt angeblich gesagt haben soll...
Und ... die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet
nicht, dass es nicht zu Feststellungen
von Dienstvergehen kommen kann, die dann ggf. auch disziplinar geahndet werden.
Auch dieser Sachverhalt wird in den Medien gern unterschlagen.
Hier einmal eine Übersicht, welche Straftaten ein Disziplinarvorgesetzter an die Staatsanwaltschaft
abgeben muss... :
Bei den folgend aufgeführten
besonders schweren Straftaten liegen die Voraussetzungen
für die Abgabe stets vor.
Diese Straftaten sind von dem zuständigen Vorgesetzten daher
ohne weitere Prüfung an die
Staatsanwaltschaft abzugeben („
Muss-Abgabe“).
Sämtliche Verbrechen
Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Eigenmächtige Abwesenheit im Wiederholungsfall
Fahnenflucht
Besonders schwerer Fall des Ungehorsams,
Besonders schwerer Fall des tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten,
Besonders schwerer Fall der Meuterei,
Besonders schwerer Fall der Misshandlung eines Untergebenen,
Besonders schwerer Fall der entwürdigenden Behandlung,
Verleiten und erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat,
Missbrauch der Disziplinarbefugnis,
Besonders schwerer Fall der Wachverfehlung,
Vorbereitung eines Angriffskrieges,
Aufstacheln zum Angriffskrieg,
Hochverrat,
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates,
Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit,
Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
Straftaten gegen die Landesverteidigung,
Gefangenenbefreiung im Amt,
Bildung terroristischer Vereinigungen,
Volksverhetzung,
Geld- und Wertzeichenfälschung,
Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und Vordrucken von Euroschecks,
Meineid, Eidesgleiche Bekräftigung,
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes im Amt,
Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses im Amt
Mord,
Totschlag,
Aussetzung,
Fahrlässige Tötung,
Gefährliche Körperverletzung,
Misshandlung von Schutzbefohlenen,
Schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge,
Menschenhandel,
Menschenraub und Verschleppung,
Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme,
Besonders schwerer Fall der Nötigung,
Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl,
Wohnungseinbruchdiebstahl, schwerer Bandendiebstahl,
Raub und Erpressung,
gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei, gewerbsmäßige Bandenhehlerei,
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, Bestechung im Gesundheitswesen,
Brandstiftung,
Kernenergie-, Sprengstoff-, Strahlungsverbrechen,
Gemeingefährliche Vergiftung,
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer,
Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr,
Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat,
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften,
Vorteilgewährung, Bestechung und Rechtsbeugung,
Körperverletzung im Amt,
Aussageerpressung im Amt,
Verfolgung Unschuldiger,
Vollstreckung gegen Unschuldige im Amt,
Falschbeurkundung im Amt,
Straftaten nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG),
Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG),
Straftaten nach dem Waffengesetz (WaffG)