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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tagesbefehle der VM'in / Innere Führung - und alles andere aus dem BMVg  (Gelesen 81467 mal)

F_K

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@ DominicF:

Also hat die IBUK ein Haltungs- und Führungsproblem? (Weil diese damit "angefangen" hat)?
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DominicF

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@ DominicF:

Also hat die IBUK ein Haltungs- und Führungsproblem? (Weil diese damit "angefangen" hat)?

Ich glaube, Du hast das Sprichtwort nicht verstanden.
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Andi

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Oder dich nicht...
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Dieter57

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@ DominicF:

Also hat die IBUK ein Haltungs- und Führungsproblem? (Weil diese damit "angefangen" hat)?

Ich glaube, Du hast das Sprichtwort nicht verstanden.

Getroffene Hunde bellen = Wer sich angegriffen fühlt, verteidigt sich; Wenn sich jemand ungewöhnlich heftig gegen Kritik zur Wehr setzt, dann war die Kritik oft berechtigt
(so sagt es das Wörterbuch der Redensarten)
Inwiefern das allerdings auf die Frau Hptm d.R. zutreffen soll erschließt sich mir jedenfalls nicht.
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StOPfr

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Tagesschau und tagesschau.de berichten heute (Stand: 15.07.2017, 16:28 Uhr) über aktuelle Entwicklungen:

Missstände in der Bundeswehr
Mehr Beschwerden über Fehlverhalten

Das Verteidigungsministerium bestätigte Berichte der Zeitung Rheinsche Post / Quelle
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LwPersFw

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Soldaten zu Recht entlassen

Datum: 20.07.2017

Kurzbeschreibung: (Urteile vom 19.07.2017 - 5 K 1899, 1934, 3459 und 3625/17) Die Entlassung von vier Soldaten des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen in Pfullendorf wegen ihrer Teilnahme an Aufnahmeritualen war rechtens.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage der Soldaten gegen ihre Entlassung nach dreistündiger Verhandlung ab.


Die vier jungen Männer, zwei Soldaten auf Zeit sowie zwei Freiwillig Wehrdienstleistende, waren wegen ihrer Beteiligung an sogenannten Taufen neuer Kameraden entlassen worden.

Einen Einblick in das ihnen vorgeworfene Fehlverhalten gaben u.a. Videosequenzen, die von einem der Soldaten aufgenommen worden waren.

Sie geben einen Vorfall wieder, der sich im Oktober/November 2016 ereignet haben soll. Nach Angaben der Soldaten zeige eine Sequenz das Üben einer Gefangennahme. Die andere Sequenz zeigt, wie ein Soldat in Uniform mit ABC-Maske im Gesicht zwei zivil gekleidete und auf Stühle gefesselte Männer in der Dusche abspritzt.

Das Gericht kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die angefochtenen Bescheide rechtmäßig seien.

Das Verhalten der Kläger stelle eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung dar.

Insbesondere liege ein Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht und gegen das Gebot der gegenseitigen Achtung und zu vertrauensvollem Verhalten vor.

Die Frage der Freiwilligkeit der Teilnahme oder des Einverständnisses der „Täuflinge“ spiele hier keine entscheidende Rolle.

Der Verbleib der Kläger im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen.

Durch Aufnahmerituale könnten eingeschworene Zirkel in der Truppe entstehen, die die Einsatzbereitschaft der Truppe schwächten. Außerdem sei die Gefahr der Nachahmung groß. Es müsse dem Dienstherren freistehen, einer solchen Disziplinlosigkeit entgegenzuwirken.

Die Bundeswehr müsse durch die Entlassungen Zeichen setzen dürfen, um derartigen Vorfällen entgegenzuwirken


http://www.vgsigmaringen.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Soldaten+zu+Recht+entlassen/?LISTPAGE=1216952
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wolverine

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Gast1234

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Auch interessant.

Der Artikel ist wirklich absolut sinnbildlich für die Bundeswehr; ausschlaggebend dafür, ob die Bundeswehr "eine Erfolgsgeschichte" ist oder nicht ist nicht die militärische Schlagkraft oder Einsatzbereitschaft, nein, sondern wie toll sie ihre Vergangenheit bewältigt hat und ihre Tradition ergründet.
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wolverine

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Hm, gelesen aber nicht verstanden?! ???
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LwPersFw

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Doku vom Bayrischen Rundfunk

auf youtube

"Bundeswehr: Soldaten verzweifelt gesucht"



Titel passt m.M.n. nicht so gut zum Inhalt... der Inhalt aber z.T. zu unserer Diskussion hier.
« Letzte Änderung: 07. August 2017, 08:34:27 von LwPersFw »
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miguhamburg1

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Aus meiner Sicht hat da die Fernsehredaktion des BR krampfhaft versucht, einen Titel für den Inhalt eines Films zu suchen, ohne dabei wirklichen Bezug herzustellen.

Auch dieser Film ist ein Beitrag mehr, in dem Autoren versuchen, ihre eigene - zumeist vorurteilsbehaftete - Gesinnung zur Bundeswehr in irgendeiner Form zu publizieren. Da werden sachliche Fehler "Berufsarmee" gemacht, obgleich es an so vielen Stellen fachlich erklärt wird, dass die Bundeswehr eben keine Berufs-, sondern eine Freiwilligenarmee ist. Da werden Aspekte miteinander vermengt, die mit dem Thema "Nachwuchsmangel" schlicht und ergreifend überhaupt nichts zu tun haben: Weder Pfullendorf, noch Illkirch haben erkennbar eine Reduzierung des Bewerberaufkommens nach sich gezogen. Der Film allerdings suggeriert genau das (warum sinst wird darüber berichtet?). An mehreren Stellen wird von der vermeintlich von "Skandalen erschütterte" Bundeswehr gesprochen, allerdings die wesentliche Sknadalisierung erfolgt durch den Filmbeitrag selbst. Auch der Nachwuchsmangel wird nicht differenziert dargestellt, obgleich es hierzu öffentlich informationen bis zum Abwinken gibt.

Fazit für mich: Ein weiterer, schlampig recherchierter und "reißerischer" Film, der weder dem Thema, noch der Bundeswehr auch nur ansatzweise gerecht wird.
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LwPersFw

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Fazit für mich: Ein weiterer, schlampig recherchierter und "reißerischer" Film, der weder dem Thema, noch der Bundeswehr auch nur ansatzweise gerecht wird.


Wenn dem so ist ... ist die Beteiligung des InspHeer aber "unglücklich".

Migu, ich sehe es in Teilen wie Du ... aber die Reportage wäre durch das BMVg nie so freigegeben worden
... wenn sie im Gesamtkontext nicht mitgetragen wird...

Sonst hätte die Pressestelle dem BR gesagt ... "Könnt Ihr gern senden ... aber ohne Beteiligung des InspHeer."...

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miguhamburg1

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Lieber Kamerad,

so wie Sie es beschreiben, funktioniert die Arbeit der Medien allerdings nicht.

Üblicherweise funktioniert ein derartiges Vorhaben in folgendem Ablauf:

1.  Antrag für die Dreherlaubnis zum Thema XY bei Truppenteil Z, ggf. zusätzlich mit Interview-/Originaltonwunsch von DG/Name und Hauptakteuren im Film entweder an - in diesem Fall - das zuständige LKdo BY oder an PrInfoSt BMVg.

2.  Genehmigungsverfahren - in diesem Fall waren die gewünschten Hauptakteure die Gebirgsjäger - durch Kdo H sowie die Feldjäger durch Kdo SKB unter Beteiligung/Einbeziehung des zuständigen LKdo BY

3.  Durchführung der Dreharbeiten unter Begleitung eines projektbeteiligten PrOffz. Der ist dann vor Ort auch Ansprechpartner für die beteiligten Dienststellen/Soldaten und die Filmautoren/Journalisten. Dieser PrOffz erklärt dann üblicherweise auch die gefilmten Sequenzen für (nicht) sendefähig - erteilt also die Freigabe.

Damit können dann die gefilmten Sequenzen auch im fertigen Produkt verwendet werden. Eine abschließende Prüfung bzw. Freigabe erfolgt in der Regel nicht mehr. Dennd das würde auch dem Grundsatz der Pressefreiheit völlig widersprechen.

Bei Beiträgen von besonderer Bedeutung kann vorab vereinbart werden, einzelne O-Töne des fertigen Produktes noch einmal freigeben zu wollen. Dann werden diese O-Töne, die im sendebereiten Film verwendet werden sollen (und auch nur die!) den Presseverantwortlichen noch einmal zugesendet. In diesem Fall also die O-Töne von GL Vollmer an das PIZ H.
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LwPersFw

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@ Migu,

wie ich ja sagte... ich sehe es auch kritisch...

Gerade deshalb hätte ich von den Verantwortlichen... egal wer jetzt die Verantwortung dafür letztlich trägt... BMVg...begleitender PrOffz... etc., mehr "Fingerspitzengefühl" erwartet.

Denn es ist kein Eingriff in die Pressefreiheit, Sachverhalte korrekt darzustellen und auch im richtigen Kontext.

Allein schon der Titel ist eben nicht sachgerecht...
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miguhamburg1

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Lieber LwPersFw,

Diese Verantwortung kann niemand wahrnehmen, denn diese Verantwortung der Bundeswehr besteht nur darin, zu überwachen, was wo gedreht wird und wer was sagt, wenn sie die Genehmigung für einen Dreh gibt. Mehr ist schlicht nicht möglich. Denn

-  sowohl die Auswahl von (genehmigten) Filmsequenzen, als auch
-  die begleitenden Texte, Filmtitel und
-  Bewertungen fallen schlicht und ergreifend in die Pressefreiheit der Autoren, Journalisten etc., die an der Filmproduktion inhaltlich beteiligt sind.

Die Sachfehler und teilweise abenteuerlichen Folgerungen entstanden allerdings nicht durch die von der Bundeswehr zu beeinflussenden Sequenzen, also die Auswahl der Drehorte, der dargestellten Personen und Gesprächspartner und dem, was dabei gesagt wurden.
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