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Autor Thema: Auslandsintegrierte Verwendung  (Gelesen 7092 mal)

SgtMiko

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Auslandsintegrierte Verwendung
« am: 09. Mai 2017, 12:34:34 »

Hallo,

Ich bin nominiert für eine 4 jährige Auslandsintegrierte Verwendung in Osteuropa.
Woher bekomme ich Infomaterial im Bezug auf unterstützende Leistungen für Schule der Kinder, Miete, Kindergeld, Krankenversicherung für Frau und Kinder.
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OStGefr FKB

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Antw:Auslandsintegrierte Verwendung
« Antwort #1 am: 09. Mai 2017, 12:40:21 »

Es wird in der Regel ein Informationspaket verteilt, in denen alle Unterlagen zu verschiedenen Sachen beinhaltet sind.
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FüUStgBtl 286 - Rotenburg a.d.F
BwKdo USA / CAN - Reston
ArtLehrBtl 345 - Idar-Oberstein
EloKaBtl 932 - Frankenberg / Eder

OStGefr FKB

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Antw:Auslandsintegrierte Verwendung
« Antwort #2 am: 09. Mai 2017, 12:42:50 »

Ich habe damals über das BAIUDBw meine Unterlagen bekommen in denen ich alle Dinge beantragen konnte.
Umzug, VISA, etc..
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Tommie

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Antw:Auslandsintegrierte Verwendung
« Antwort #3 am: 09. Mai 2017, 13:37:39 »

Eine Integrierte Verwendung ist in der Regel auf drei Jahre ausgelegt, lediglich eine Verwendung im Militärattaché-Dienst geht über vier Jahre ;) !
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dunstig

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Antw:Auslandsintegrierte Verwendung
« Antwort #4 am: 09. Mai 2017, 14:08:57 »

Jep, einfach beim BAIUD das Infopaket anfordern, das beantwortet 99% der wichtigsten Fragen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

SgtMiko

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Antw:Auslandsintegrierte Verwendung
« Antwort #5 am: 09. Mai 2017, 15:44:16 »

Deshalb 4 Jahre
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Papierberg

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Antw:Auslandsintegrierte Verwendung
« Antwort #6 am: 09. Mai 2017, 19:55:17 »

Schauen Sie mal auf folgende Seite.

Bestellen Sie trotzdem die Informationspakete von beiden Bundesämtern, also vom BAIUDBw für Personalmaßnahmen mit voller Zusage der UKV und auch die Unterlage des BAPersBw. Begründung: Nur in den postalisch zur Verfügung gestellten Informationspaketen finden Sie für darin beschriebene Leistungen auch zusätzliche Antragsformulare und
weitere Anlagen.
Die Betreuung unterschiedlicher Leistungen durch verschiedene Dienststellen macht es für die Betroffenen nicht unbedingt einfacher, der Dienstherr hat es aber so organisiert. Sie werden im Vorfeld Ihrer Verwendung noch an einem Lehrgang teilnehmen, in dessen Rahmen Ihnen wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Und noch ein Tipp, falls Sie in den Attachèdienst gehen: Der Kanzler oder die Kanzlerin der Auslandsvertretung kann Ihnen eine Menge erzählen, Sie werden aber weiterhin durch die Dienststellen der Bundeswehrverwaltung und durch das Bundesverwaltungsamt betreut. Informieren Sie sich bei Fragen zu den jeweiligen Leistungen deshalb immer bei den in den Informationspaketen genannten Ansprechstellen, manche Dinge werden im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes schlichtweg anders gehandhabt.
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