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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger  (Gelesen 80340 mal)

Jul1234

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #105 am: 10. Juni 2021, 13:47:59 »

Die Einstellung als Major hängt vom Erfüllen der Voraussetzungen gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 SLV ab. Die Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist als förderliche Dienstzeit i. S. der SLV zu verstehen.
Wenn die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit nicht vorhanden sind, dann wird man auch nicht auf den freien DP als Major eingestellt, sondern als Hauptmann.

Der § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV besagt, dass: "Es kann eingestellt werden als Major, wer den Grad eines Doktoringenieurs oder, wenn nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat"

Dementsprechend hat das bei einigen Dienstposten nichts mit Berufserfahrung zu tun. Gerade bei Doktoranden. Mir wurde vom Einplaner sogar gesagt, dass die Arbeit als Doktorand nicht als Berufserfahrung im Sinne der SLV angesehen wird, da man als Doktorand i.d.R. keine Aufgaben erfüllt, die die Bundeswehr für eine Einstellung als Major anerkennt. Sonst hätte ich die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit auch schon vor 1,5 Jahren gehabt.

Der Doktortitel ist (in diesem Fall) ausschlaggebend. Und wie immer wieder betont, der freie Dienstposten auf den der Abschluss passt.
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christoph1972

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #106 am: 10. Juni 2021, 18:05:56 »

Die Einstellung als Major hängt vom Erfüllen der Voraussetzungen gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 SLV ab. Die Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist als förderliche Dienstzeit i. S. der SLV zu verstehen.
Wenn die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit nicht vorhanden sind, dann wird man auch nicht auf den freien DP als Major eingestellt, sondern als Hauptmann.

Der § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV besagt, dass: "Es kann eingestellt werden als Major, wer den Grad eines Doktoringenieurs oder, wenn nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat"

Dementsprechend hat das bei einigen Dienstposten nichts mit Berufserfahrung zu tun. Gerade bei Doktoranden. Mir wurde vom Einplaner sogar gesagt, dass die Arbeit als Doktorand nicht als Berufserfahrung im Sinne der SLV angesehen wird, da man als Doktorand i.d.R. keine Aufgaben erfüllt, die die Bundeswehr für eine Einstellung als Major anerkennt. Sonst hätte ich die 2,5 Jahre förderliche Dienstzeit auch schon vor 1,5 Jahren gehabt.

Der Doktortitel ist (in diesem Fall) ausschlaggebend. Und wie immer wieder betont, der freie Dienstposten auf den der Abschluss passt.

Ich bezog mich ausdrücklich nicht auf den Dr.-Ing. bzw. Dr. rer. nat.. Man darf den Kolleginnen bzw. Kollegen resp. Kameradinnen und Kameraden des BAPersBw schon unterstellen, dass dort gewusst wird, dass ein Biologiestudium den Naturwissenschaften zugeordnet wird und nicht den Ingenieurwissenschaften.
Die Aussage des Einplaners halte ich mMn für gewagt. Ein Doktorand forscht im Allgemeinen (Ausnahmen gibt es davon auch) und das sind höchst wissenschaftliche Tätigkeiten, daher ja auch entsprechend E13 TV-L. Ich hätte höflich auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestanden.
Die Wehrwissenschaftlichen Dienststellen oder wie das heutige Wording dafür lautet, forschen definitiv auch ... da soll eine Tätigkeit in der Forschung nicht berufsförderliche Zeit sein? DAS halte ich persönlich für höchst fragwürdig.
Aber sicher eine Einzelfallentscheidung.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Jul1234

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #107 am: 10. Juni 2021, 19:10:29 »

Meine Aussage bezüglich § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV sollte auch eher darauf abzielen, dass es bei der Einstellung als Major nicht unbedingt (nur) auf die Berufserfahrung ankommt, da diese anscheinend manchmal nicht als relevant akzeptiert wird.

Danke für die Erklärung bezüglich der Möglichkeit zur Anrechnung der Arbeitszeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Tatsächlich hatte derjenige, mit dem ich die Vollständigkeit meiner Unterlagen durchgegangen bin (ein ziviler Mitarbeiter im BAPersBw) auch gemeint, dass ich ja die 2,5 Jahre fast voll hätte (ein Monat hat gefehlt) und demnach als Major eingestellt werden kann. Im daran anschließenden Gespräch mit dem Einplaner kam dann die Rückmeldung, dass dies nicht so korrekt sei. Für mich ergibt es nun keinen Sinn mehr dahingehend nachzufragen, aber vielleicht hilft es jemand anderem ja noch weiter.
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traunsteinABC

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #108 am: 14. Juni 2021, 12:05:41 »

Meine Aussage bezüglich § 26 Abs. 2 Nr. 2 d) SLV sollte auch eher darauf abzielen, dass es bei der Einstellung als Major nicht unbedingt (nur) auf die Berufserfahrung ankommt, da diese anscheinend manchmal nicht als relevant akzeptiert wird.

Danke für die Erklärung bezüglich der Möglichkeit zur Anrechnung der Arbeitszeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Tatsächlich hatte derjenige, mit dem ich die Vollständigkeit meiner Unterlagen durchgegangen bin (ein ziviler Mitarbeiter im BAPersBw) auch gemeint, dass ich ja die 2,5 Jahre fast voll hätte (ein Monat hat gefehlt) und demnach als Major eingestellt werden kann. Im daran anschließenden Gespräch mit dem Einplaner kam dann die Rückmeldung, dass dies nicht so korrekt sei. Für mich ergibt es nun keinen Sinn mehr dahingehend nachzufragen, aber vielleicht hilft es jemand anderem ja noch weiter.

Stellt sich für mich jetzt noch die Frage, inwiefern man mit einer "Majors-Qualifikation" auch als Hptm glücklich wird. Ich denke, es ist etwas einfacher, an Hptm-DP dranzukommen, weil man schlicht mehr Auswahl hat und sich nicht auf die 2-3 vorhandenen Majorsstellen einschießt. Wie auch immer: wie sieht es das Forum? Lohnt es sich, eine Stelle unter Qualifikation anzunehmen? Unabhängig vom Finanziellen. Ich habe zB in der freien Wirtschaft die Erfahrung gemacht, dass Stellen unter Qualifikation absolut nicht glücklich machen. Wie würdet ihr es machen? Hat das vllt jemand gemacht?
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Jul1234

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #109 am: 14. Juni 2021, 13:17:58 »

Ich kann an sich nichts dazu sagen wie es im praktischen Alltag ist sich "unter Wert" zu verkaufen, aber mir wurde von allen Seiten davon abgeraten. So wie ich deinem Namen entnehmen kann, hast du ebenfalls deine Qualifikation im naturwissenschaftlichen Bereich? Dann würde ich erst einmal nachfragen ob überhaupt Bedarf besteht. Mir wurde von mehreren Stellen ausdrücklich gesagt, dass es keinerlei freie Dienstposten gibt, die ich mit meinem M.Sc. bekommen könnte und es gäbe nur eine Möglichkeit, wenn ich den Doktortitel habe und direkt auf einen Majors-DP eingesetzt werden kann. Von daher stellt sich die Frage eventuell gar nicht, ob man sich unter Wert verkauft.

Ich hätte mich wegen der fehlenden DP auf der Ebene OLt/Hptm fast als Fw beworben (bevor mir das mit dem Major-DP erzählt wurde), da es dort größeren Bedarf gibt (habe auch eine Laboranten-Ausbildung). Ist nochmal ein ganzes Stück niedriger als Hptm vs M, aber ich denke das Prinzip "unter Wert verkaufen macht nicht Glücklich" in den Aussagen, kann man wahrscheinlich trotzdem anwenden. Besonders wenn man vorher schon bemerkt hat, dass man nicht glücklich auf Stellen ist, die unterhalb der eigenen Qualifikationen sind.
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #110 am: 14. Juni 2021, 13:21:58 »

Nunja - der "Unterschied" zwischen Hptm / Major in einer "Fachverwendung" ist je nach Dienstposten nicht "spürbar" - insoweit kann ich das Argument "nicht glücklich werden" nicht nachvollziehen.

(Anders natürlich wenn man sich auf Fw DP bewirbt, aber studiert ist).

.. und wenn kein Dienstposten vorhanden ist, also kein "Angebot" da ist, ist der "Wert" bei diesem Arbeitgeber eher "Null".
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traunsteinwunder

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #111 am: 16. Juni 2021, 16:20:20 »

Nunja - der "Unterschied" zwischen Hptm / Major in einer "Fachverwendung" ist je nach Dienstposten nicht "spürbar" - insoweit kann ich das Argument "nicht glücklich werden" nicht nachvollziehen.

(Anders natürlich wenn man sich auf Fw DP bewirbt, aber studiert ist).

.. und wenn kein Dienstposten vorhanden ist, also kein "Angebot" da ist, ist der "Wert" bei diesem Arbeitgeber eher "Null".

Das ist sicher richtig. Und wieder kommt es auf den Individualfall an. Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst und nach etwa 15 Jahren ist dann bei A13h - der letzten Stufe des gehobenen Dienstes - Schluss (zumindest bei anderen Behörden). Bei der Bundeswehr qualifizieren beide Master gleichermaßen für den Hptm, aber kommt man mit einem FH-Master auch auf A14/A15 DP und höher?
D.h. Ihre Argumentation würde ich gelten lassen, wenn man für eine kurze Zeit dienen möchte und dann wieder raus geht. Aber, wenn man langfristig engagiert ist, dann ist ein Hptm als Einstieg evtl. nicht mehr ganz so adäquat, weil dann der Aufstieg schlicht länger dauert, obwohl man die Qualifikation für höhere DP schon längst in der Tasche hatte. Hier ist abzusehen, dass die Motivation leiden wird.

Und auch, wenn man als SE mehrere Jahre relevante Berufserfahrung hat, kann es durchaus sein, dass ein A11 DP nicht mehr ausreicht, um einen zu fordern (mal von der Einarbeitung und dem grundsätzlich neuen Arbeitsumfeld abgesehen).
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #112 am: 16. Juni 2021, 16:32:54 »

@ Traunsteinwunder:

Du hast offensichtlich Beförderungen bei der BW nicht verstanden - es ist überhaupt kein Master für eine StOffz Beförderung notwendig - es gibt sogar StOffz, die haben nie studiert.

Und nu?
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Nachtmensch

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #113 am: 16. Juni 2021, 16:47:06 »

Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

und nach etwa 15 Jahren ist dann bei A13h - der letzten Stufe des gehobenen Dienstes - Schluss (zumindest bei anderen Behörden).
Wo steht das? Welche Behörden meinst du?

Bei der Bundeswehr qualifizieren beide Master gleichermaßen für den Hptm, aber kommt man mit einem FH-Master auch auf A14/A15 DP und höher?
D.h. Ihre Argumentation würde ich gelten lassen, wenn man für eine kurze Zeit dienen möchte und dann wieder raus geht.
Die Frage ist, ob man deine Argumentation gelten lässt. Sie ist grundlegend falsch und du hast überhaupt keine Ahnung.

Aber, wenn man langfristig engagiert ist, dann ist ein Hptm als Einstieg evtl. nicht mehr ganz so adäquat, weil dann der Aufstieg schlicht länger dauert, obwohl man die Qualifikation für höhere DP schon längst in der Tasche hatte. Hier ist abzusehen, dass die Motivation leiden wird.
Warum sollte der Aufstieg länger dauern? Quelle?
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Thomi35

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #114 am: 16. Juni 2021, 17:49:25 »

Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

Das war -soweit ich weiß- am Anfang nach der Einführung dieser Abschlüsse ein Problem der Innenministerkonferenz (IMK) gewesen. Offensichtlich sind sich da die Kultusministerkonferenz (KMK) und die IMK dann aber 2007 einig geworden:

Zitat
Innenminister- und Kultusministerkonferenz haben ihre Vereinbarung „Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ vom 24. Mai/6. Juni 2002 (Vereinbarung 2002) überprüft.

Sie stellen fest:

  • Die studiengangbezogenen Akkreditierungen stellen derzeit im erforderlichen Umfang sicher, dass Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen. Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr.
  • Auf das vereinbarte Verfahren zur Vergabe des Zusatzes „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“ (Abschnitt B II der Vereinbarung 2002) kann daher verzichtet werden, solange dieser Qualitätsstandard gewahrt wird.

[…]

Quelle: Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ der KMK und IMK von 07 und 12/2007

Die KMK wollte schon immer die Gleichwertigkeit der Abschlüsse, unabhängig davon, an welcher Art von Hochschule sie erworben wurden.
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traunsteinwunder

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« Antwort #115 am: 17. Juni 2021, 17:05:19 »

@ Traunsteinwunder:

Du hast offensichtlich Beförderungen bei der BW nicht verstanden - es ist überhaupt kein Master für eine StOffz Beförderung notwendig - es gibt sogar StOffz, die haben nie studiert.

Und nu?

Ich bin ja auch nicht in der Bw und suche hier nur nach Antworten. Insofern kann ich die Arroganz in deinem Beitrag nicht nachvollziehen. Wenn du konkrete Erfahrungen hast - etwaig den Aufstieg von Offz nach StOffz gemacht hast, kannst du ja gerne dein Wissen teilen.
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traunsteinwunder

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« Antwort #116 am: 17. Juni 2021, 17:14:25 »

Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

und nach etwa 15 Jahren ist dann bei A13h - der letzten Stufe des gehobenen Dienstes - Schluss (zumindest bei anderen Behörden).


Wo steht das? Welche Behörden meinst du?

Bei der Bundeswehr qualifizieren beide Master gleichermaßen für den Hptm, aber kommt man mit einem FH-Master auch auf A14/A15 DP und höher?
D.h. Ihre Argumentation würde ich gelten lassen, wenn man für eine kurze Zeit dienen möchte und dann wieder raus geht.
Die Frage ist, ob man deine Argumentation gelten lässt. Sie ist grundlegend falsch und du hast überhaupt keine Ahnung.

Aber, wenn man langfristig engagiert ist, dann ist ein Hptm als Einstieg evtl. nicht mehr ganz so adäquat, weil dann der Aufstieg schlicht länger dauert, obwohl man die Qualifikation für höhere DP schon längst in der Tasche hatte. Hier ist abzusehen, dass die Motivation leiden wird.
Warum sollte der Aufstieg länger dauern? Quelle?

Logik. Kennst du das?

...

Wenn es dich interessiert, kannst du ja gerne selber nachforschen, statt hier schnippische Fragen zu stellen. Es steht dir frei, deine Erfahrungen zu teilen. Ich bestehe nicht auf meinem Wissensstand.

Meine Quellen sind allesamt oberste Bundesbehörden.
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traunsteinwunder

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« Antwort #117 am: 17. Juni 2021, 17:21:04 »

Ein Master von einer FH ist in deutschen Behörden nicht vergleichbar mit einem Master Uni. Mit einem FH-Abschluss kommt man nicht in den höheren Dienst
Hast du eine Quelle für diese Aussage?

Das war -soweit ich weiß- am Anfang nach der Einführung dieser Abschlüsse ein Problem der Innenministerkonferenz (IMK) gewesen. Offensichtlich sind sich da die Kultusministerkonferenz (KMK) und die IMK dann aber 2007 einig geworden:

Zitat
Innenminister- und Kultusministerkonferenz haben ihre Vereinbarung „Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ vom 24. Mai/6. Juni 2002 (Vereinbarung 2002) überprüft.

Sie stellen fest:

  • Die studiengangbezogenen Akkreditierungen stellen derzeit im erforderlichen Umfang sicher, dass Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen. Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr.
  • Auf das vereinbarte Verfahren zur Vergabe des Zusatzes „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“ (Abschnitt B II der Vereinbarung 2002) kann daher verzichtet werden, solange dieser Qualitätsstandard gewahrt wird.

[…]

Quelle: Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ der KMK und IMK von 07 und 12/2007

Die KMK wollte schon immer die Gleichwertigkeit der Abschlüsse, unabhängig davon, an welcher Art von Hochschule sie erworben wurden.

Danke.

Das ist in manchen obersten Bundesbehörden aber nach wie vor nicht so. Und daher auch meine Sorge, dass es in der Bw auch so sein könnte. Ich glaube, ich konnte aus den obigen Kommentaren aber schon die Antwort herauslesen.
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F_K

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« Antwort #118 am: 17. Juni 2021, 17:57:16 »

... argumentiert beim BW Laufbahnrecht mit "logik", und kann keine Quellen zitieren ... ist klar.
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Nachtmensch

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« Antwort #119 am: 17. Juni 2021, 19:38:51 »

Das ist in manchen obersten Bundesbehörden aber nach wie vor nicht so. Und daher auch meine Sorge, dass es in der Bw auch so sein könnte.
Welche sollen das sein?
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