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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger  (Gelesen 80670 mal)

MartinMe

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #195 am: 01. August 2022, 13:05:23 »

Und wieso ist dies so?

Gibt es dafür eine Begründung?
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #196 am: 01. August 2022, 13:18:44 »

@ MartinMe:

Das Konstrukt "BOA" soll bei BESONDERS geeigneten OA Bewerbern genutzt werden, um dieses besonders geeignete Personal langfristig an die Bundeswehr zu binden (weil DAFÜR gibt es Bedarf, an BS, die sich aus OA rekrutieren).
Es ist ja auch "konditioniert" - d. h. das Studium / die Laufbahnausbildung ist erfolgreich zu absolvieren.

SE ist ein Konzept, um einen KURZfristigen Bedarf ZEITWEISE (über SaZ) zu decken - ein langfristiger Bedarf ist dort in aller Regel nicht vorhanden. Eine Konditionierung wie oben angesprochen ist hier nicht möglich - und der SE ist ja in aller Regel direkt "Offz" - wie soll da BOA (Anwärter) funktionieren?

Insoweit sollte klar sein, warum BOA bei SE schon konzeptionell keinen Sinn macht - und "Nahe bei" habe ich geschrieben, weil es sicherlich mal eine Ausnahme gibt.

(Der Seiteneinsteiger "Notarztsuperduperchirug" mag ggf. im Einzelfall eine BO Zusage erhalten ...)
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #197 am: 01. August 2022, 13:50:45 »

Nein - niemand "muss" sich bei der BW als BS bewerben - es ist ein Antragsverfahren - d. h. bei Vorliegen der Voraussetzungen KANN / DARF man sich bewerben.

Natürlich darf man bei der BW jederzeit Anträge stellen, auch ein SE darf dies - ob die notwendigen Voraussetzungen für einen Antrag auf Dienstpostenwechsel gegeben sind, ist allerdings eine andere Frage.
(Bei DP Wechseln "muss" ggf. der abgebene Personalführer einverstanden sein und es muss Bedarf und ggf. höhere Priorität "woanders" geben ..)
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bauleiter

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #198 am: 22. September 2022, 11:13:33 »

Hallo Zusammen,

ich bin 47 J. alt und habe mich als SE beworben mit dem Ziel Stabsoffizier mit SAZ12. Ich habe mehrere Dipl-Ings (FH) / Masterabschlüsse und viele Berufserfahrung. 10 Jahre Auslandserfahrung in verantwortlichen Positionen, etc. War 1996 auch als Grundi 10 Monate beim Heer. Mein AC ist im November.
Aus diesem Thread habe ich nun auslesen können, dass ggf mir maximal eine Hauptmann-Stelle angeboten wird. Das wäre mir zu wenig. A13 sollte es schon sein, sonst bleibe ich in der zivilen Wirtschaft.

Was ist eigentlich mit dem Dienstgrad Stabshauptmann? Das ist doch ein klassischer Fachoffizier, auch mit A13 besoldet. Zu diesem DG habe ich bisher noch nichts in diesem Thread gelesen. Auch gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 SLV wird er nicht erwähnt.

Ich würde mich über Antworten freuen! Danke im Voraus!
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Ralf

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #199 am: 22. September 2022, 11:47:17 »

Weil er den Fachdienstoffizieren vorbehalten ist.
§ 25  regelt die Einstellung für die OffzTrD, nicht § 26.

Mit einer entsprechenden Berufserfahrung UND einem DP StOffz kann auch eine Einstellung in einem höheren DGrad als Hptm erfolgen (§ 25 Abs 2 (2ff))
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xnos

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #200 am: 15. Oktober 2022, 17:25:24 »

Guten Tag an alle,

ich hatte mich bereits in diesem Thread gemeldet (170, 178, 188 und 191) - vielen Dank noch einmal für die Antworten!

Über das Bewerbungsportal bin ich auf die zivile Stelle „Sportlehrerin/Sportlehrer (M/W/D), Eckernförde“ aufmerksam geworden. Allerdings ist diese „nur“ mit E11 ausgewiesen.

In Kürze zu mir:

- Grundwehrdienst geleistet (OG der Reserve)
- Bachelorabschluss: Sportwissenschaft mit Biologie im Nebenfach (nicht Lehramt)
- Masterabschluss: Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Trainingswissenschaft und Sportmedizin
- ROA nach § 43 (3) i.V.m. § 26 SLV mit Ernennung für die Dauer der Verwendung als Einsatzoffizier Streitkräfte zum Hauptmann der Reserve (über den Neckermann-Status und allem, was dazu gehört, bin ich mir bewusst)

Zur oben genannten Stelle frage ich mich, ob diese „nur“ zivil ausgeschrieben wurde, weil die Bw den Bedarf nicht aus dem eigenen Personal heraus decken kann?

Wäre nun grundsätzlich ein Seiteneinstieg auf diesem Dienstposten als Aktiver möglich?
Falls ja: Wie würde es sich dann mit dem Dienstgrad verhalten? Das Äquivalent zu E11 wäre ja der Hauptmann mit A11.

Vielleicht haben manche Mitglieder Erfahrungswerte zu ähnlichen Konstellationen…
Vielen Dank im Voraus für Antworten und viele Grüße!
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Ralf

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #201 am: 15. Oktober 2022, 17:29:06 »

Das würde nur gehen, wenn der DP als wechselseitig besetztbar ausgebracht wäre. Das bezweifle ich, die meisten Sportlehrer DP sind zivil.
Die mil DP braucht man eher für die soldatischen Tätigkeiten.
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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #202 am: 15. Oktober 2022, 17:35:40 »

WOW!

Ralf, vielen Dank für deine superschnelle Rückmeldung!

Am Montag werde ich mal die ausgewiesenen Ansprechpartner kontaktieren.

Schönen Samstag noch!
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #203 am: 15. Oktober 2022, 18:14:37 »

Anmerkung:

Wohl diese Stelle https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/bundeswehr/2022/10/B750142OA-2022-00006226-B.html

.. und nach Ausschreibung ist es eine ZIVILE Stelle.

Die Einstufung ist E11, nicht "nur" E11 - Dein Profil passt genau zu dieser Einstufung.
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xnos

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #204 am: 15. Oktober 2022, 18:49:38 »

@F_K:

Ja genau, das ist die Stelle.

Ich möchte die Entgeldgruppe keinesfalls negativ bewerten(!) - ich für meinen Teil fände einen Seiteneinstieg mit der Möglichkeit auf Beförderungen und Verwendungen auf weiteren Dienstposten aber attraktiver.

Naja, Ralf hatte sich ja bereits diesbezüglich geäußert.

Insofern: Mal sehen, was mir die Ansprechpartner am Montag sagen.

Viele Grüße
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #205 am: 15. Oktober 2022, 22:46:20 »

Anmerkung:

Man kann ja "viel finden", aber unabhängig davon ist diese Stelle ausschließlich "zivil", wie die meisten  Sportlehrer BW - so ist der Stellenplan.

Viel Erfolg.
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Waldcruiser

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #206 am: 27. Oktober 2022, 17:43:14 »

Hallo zusammen,

habe mich als Seiteneinsteiger beworben und wurde gestern angerufen und gebeten einen Akkreditierungsnachweis für meinen Bachelorstudiengang nachzureichen.
Meinen Bachelor habe ich an einer deutschen Volluniversität gemacht.

Habe dann im Studierendensekretariat der Universität angerufen, wo meine Gesprächspartnerin allerdings nichts über solche Akkrediterungsnachweise wusste.
Dies macht mich etwas stutzig, denn ich hätte schon damit gerechnet, dass eine Nachfrage nach solchen Nachweisen häufiger vorkommt.
Sie hat mich dann an eine Akkreditierungsstelle in der Universitätsleitung weiterverwiesen. Dort habe ich eine Email hingeschickt und warte noch auf Antwort.

Möchte daher gerne fragen, ob jemand hinsichtlich diesen Akkreditierungsnachweisen etwas Genaueres weiß. Ist das ein normaler Vorgang oder hab ich evtl. etwas missverstanden? Wieso wird solch ein Nachweis überhaupt benötigt, wenn mein Zeugnis von einer deutschen Universität kommt?

Vielen Dank für Hilfe

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xnos

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #207 am: 27. Oktober 2022, 19:35:35 »

Wieso reichen nicht Prüfungszeugnis, Urkunde und Transcript of Records - ggf. noch Diploma Supplement?

Haben Sie diese Unterlagen Ihrer Bewerbung beigefügt?
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Waldcruiser

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #208 am: 27. Oktober 2022, 20:56:47 »

Wieso reichen nicht Prüfungszeugnis, Urkunde und Transcript of Records - ggf. noch Diploma Supplement?
Haben Sie diese Unterlagen Ihrer Bewerbung beigefügt?

Die Unterlagen habe ich vollständig beigefügt. Meinem Verständnis nach ist eine Studiengangsakkreditierung dazu da, vergleichbare Qualitätsstandards sicherzustellen.
Daher müssen solche Nachweise wohl bei ausländischen Zeugnissen erbracht werden.
In meinem Studium habe ich ein Semester im Ausland verbracht, welches allerdings obligatorischer und integrativer Bestandteil des Studiengangs ist und von der deutschen Universität gesteuert wird. Das Zeugnis wurde natürlich auch von der deutschen Universität ausgestellt.

Werde mich dann wohl beim BW-Karrierecenter nochmal telefonisch erkundigen, falls hier niemand Erfahrungen damit hat oder Näheres weiß.
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Ralf

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #209 am: 27. Oktober 2022, 21:05:38 »

Ich würde das ACFüKrBw, Bereich SE anrufen, dort sitzen die Profis für den SE.
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