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Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger

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Legionär:
Sehr geehrte Kameraden und Kameradinnen,

vorerst finde ich es gut, dass hier ein separater Feed für Seiteneinsteiger aufgemacht wurde. Danke dafür!

Ich will es gern prüfen lassen, ob eine Wiedereinstellung möglich wäre. Ich habe einen Bachelor in Maschinenbau und 3,5 Jahre Berufserfahrung. Vor 3 Jahre habe ich bereits bekannte Tests in Köln absolviert und eine Sofortzusage bekommen, habe mich letztendlich dann für eine zivile Laufbahn entschieden. Seit mehreren Jahren beschäftige ich mich aktiv in der Reserve. Da ich nächstes Jahr bereits 30 werde, kommt für mich ein Einstieg als Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad in Frage. Hierzu hätte einige Fragen:

1) Würde es sich an der Stelle lohnen eine Beurteilung bei der RSU anzufragen und den Bewerbungsunterlagen hinzuzufügen?

2) Gibt es einen festen Einstellungstermin für die Seiteneinsteiger? Ich war bis jetzt der Meinung, dass es extra geregelt wird und sich vom Fall zum Fall unterscheidet.

Danke!

Mit kameradschaftlichen Grüßen,

Sergej

SG d.R.

Ralf:
1) Nein, du wirst den Einstellungstest ganz normal durchlaufen.
2) Ja, 01.04. und 01.07.
Als WE und Stabsgefreiter fällst du unter die o.a. Diensteintritte und zählst nicht als Wiedereinsteller sondern als Seiteneinsteiger (weil noch kein Offz).

Legionär:
Guten Abend Kameraden,

da ich einige Fragen bezüglich meine Bewerbungsunterlagen hatte, war ich gestern bei dem Karriereberater. Einige Punkte wurden seitens Berater erwähnt, die jedoch mit den Informationen hier bzw. auf Bundeswehr-Karriere Portal nicht komplett übereinstimmen:

1) Trotz Seiteneinstieg werde ich beim positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens als WE angesehen. Jedoch wird die Zeit, die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre. Ich habe mich nicht darüber erkundigt, ob in der Situation bei positive Prüfung und Anstellung eine Wiedereinstellungsprämie vorgesehen ist, wobei das ehe noch nebensächlich ist.

2) Laut dem Karriereberater ist ein Einstieg mit höherem Dienstgrad nicht an einen Termin gebunden. Hier ist jedoch zu erwähnen, dass das Merkblatt für Seiteneinsteiger, wo entsprechende Termine stehen, dem Berater nicht bekannt war.

Die aktuelle Vorgehensweise wurde im Forum schon mehrmals beschrieben, somit werde ich bei meiner Bewerbung die Daten von Karriereseite nutzen.

 

Pericranium:

--- Zitat von: Legionär am 21. Juni 2018, 21:43:05 ---1) Trotz Seiteneinstieg werde ich beim positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens als WE angesehen. Jedoch wird die Zeit, die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre.

--- Ende Zitat ---

Ich bin als OA wiedereingestiegen und meine Vordienstzeit wurde auch nicht abgezogen. Wüsste auch nicht, dass das Standard sein soll.

Ralf:
Man muss unterscheiden zwischen einen Wiedereinsteller (und der ist hier ein WE, wenn er vorher schon mal Lt oder höher war). Der ist an keinen Termin gebunden. Hier ist,da i.d.R. keine Ausbildung mehr durchlaufen werden muss, eine individuelle Verpflichtungszeit anzulegen.

Oder ein Seiteneinsteiger, der aufgrund seines Studiums mit höherem Dienstgrad kommt, also Eignungsübung. Hier gibt es feste Diensteintritte, weil sich das an den Offizierlehrgängen ausrichtet. Hier beträgt die Regelverpflichtungszeit 8 Jahre. Son einmal geleisteter Wehrdienst (bspw. 4 Jahre Msch) wird nicht abgezogen, sondern aufaddiert.


--- Zitat ---die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre.
--- Ende Zitat ---
Auch das ist nicht der Fall. Man stelle sich vor, ein ehem. SaZ04 Msch bewirbt sich als OA mit Studium. Dann hätte er ja statt 13 Jahre nur 9. Dann zieht man die OffzAusbildung (1J), das Studium (4J) und eine Fachausbildung (1J ab, dann würde auf Dienstposten nur noch 3 Jahre dienen. Richtig ist, es können bis zu 12 Monate auf die Ausbildungs- und Beförderungszeiten angerechnet werden. Aber da gibt es enge Grenzen, es muss wirklich eine Ausbildungsersparnis vorliegen.

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