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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger  (Gelesen 80279 mal)

christoph1972

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #120 am: 18. Juni 2021, 12:01:10 »

Eine der wenigen Konstellationen wo ich mir vorstellen kann, dass der Master nicht voranbringt, ist der Fall, dass das FH-/Bachelor-Studium lediglich 180 ECTS umfassten und der Masterstudiengang keine 120 ECTS.

Zugang zum höheren Dienst gewährt nur ein akkreditierter Master der mit dem FH-/Bachelor-Zeugnis 300 ECTS umfasst.

Ansonsten gilt immer noch für Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Leistung, Eignung und Befähigung. Wenn der Mensch trotz Master-Abschluß keine entsprechende Beurteilung hat und/oder sich anderweitig nicht im Auswahlverfahren durchsetzen kann, dann ist das eben so.

In Zivilbehörden gibt es auch immer noch das Juristen-Privileg ... mehr oder minder viele DP erfordern das 2. juristische Staatsexamen. Ob das jetzt immer sachlich/inhaltlich gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Rumpelstielz2021

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #121 am: 04. Juli 2021, 18:24:38 »

Nun, es braucht definitiv keinen Master, aber ein Master macht -gerade bei einer Wiedereinstellung oder einem Seiteneinstieg- zum Teil einen deutlichen Unterschied.

Ich kenne ein Beispiel eines Kameraden der auch hier aktiv ist, der wurde mit > 13 Jahren anrechenbarer Berufserfahrung in die Erfahrungsstufe 5 sortiert bei seiner Wiedereinstellung. Da er aber nur ein FH-Diplom -vor Bologna- hatte, war der Dienstgrad nur Oberleutnant, trotz einer Tätigkeit als Abteilungsleiter im zivilen.
Ergebnis war dann A10 mit E-Stufe 5.
Im Gesetz steht immer nur "kann mit Dienstgrad xy eingestellt werden"...muss aber eben nicht.
Über Sinn und Unsinn kann man also streiten.

Spätestens wenn man es zum BS schafft ist es ohnehin egal welchen Abschluss man hat, früher oder später (genug Dienstzeit vorausgesetzt) wird man dann eh A14....ggf. hat man hier und da mal längere Wartezeiten.
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Jul1234

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #122 am: 31. Januar 2022, 15:32:12 »

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zu den Übergangsgebührnissen bei Seiteneinsteigern. Mir wurde letzte Woche von einem Kameraden, der ebenfalls Seiteneinsteiger ist, gesagt, dass sich die Zeit in der Übergangsgebührnisse gezählt werden reduziert, da Seiteneinsteiger (Offz) als 'mit Studium' geführt werden und dann nur Anspruch auf 24 Monate haben. Dazu kann ich im Internet aber nichts finden. Kann mir einer von Ihnen mitteilen, ob dies so richtig ist?

VG
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #123 am: 31. Januar 2022, 15:57:04 »

@ Jul1234:

Bei aller Liebe: Wer solche Aussagen macht, soll bitte die Quelle dazu nennen ...
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Lukas1999

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #124 am: 02. Februar 2022, 14:32:12 »

Hallo zusammen,

Ich bin 22 und aktuell dabei meine Bachelorarbeit in der Fachrichtung Maschinenbau fertigzustellen und wollte fragen wie die Verwendungschancen als SE mit meinem Studium sind.
Welche möglichen Stellen wären zu erwarten (Marine ausgeschlossen)?
Wie würde außerdem ein möglicher Zeitplan aussehen da hier schon geschrieben wurde, dass man z.T. länger als 2 Jahre warten musste.
Im Karrierecenter habe ich schon angerufen dort wurde mir gesagt dass ich mich erst mit einem Bachelorzeugnis bewerben kann.

Danke!

MfG

Lukas
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KlausP

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #125 am: 02. Februar 2022, 15:03:25 »

Im ACFüKrBw gibt es eigenes Dezernat für Seiteneinsteiger. Dort sollte man in der Lage sein, Ihnen eine kompetentere Auskunft zu geben. Die Telefonnummer ist hier irgendwo im Thread versteckt oder auf der Seite des ACFüKrBw. Und nein, ich habe die jetzt nicht parat.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #126 am: 02. Februar 2022, 15:50:44 »

Einstellungen von SE können jeweils immer am 1. des ersten und 1. des zweiten Monats eines Quartals erfolgen. Grundausbildung erfolgt für alle bei der Luftwaffe 3 Monate und anschl. den OL für SE (OSH oder OSLw). Dann die fachbezogene Ausbildung.
SE mit einem Ing-Studium haben schon ordentliche Chancen. Die meisten DP, die für SE geeignet sind, sind mit einem Ing-Studium. Falls gewollt, kannst du anfragen, ob du einen Master in MB machen kannst, falls du Interesse hast. Vereinzelt gibt es die Möglich für Ing., auch je nach Performance des BA-Abschlusses und des assessments und des DP, also Einzelfallentscheidungen.
Und wenn es keinen passenden DP gibt, kann man immer noch als Oberfähnrich aufgrund seines BA Abschlusses ohne einen bestimmten DP-Bezug einsteigen (Bewerbungsschluss Ende März!).
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Jul1234

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #127 am: 17. Februar 2022, 14:47:31 »

@ Jul1234:

Bei aller Liebe: Wer solche Aussagen macht, soll bitte die Quelle dazu nennen ...

Aufgrund dieses Kommentars habe ich heute nochmal nachgefragt und danach selbst etwas recherchiert. Ist vielleicht für manche interessant.

§5 SVG Nr. 9:

Zitat
Für Soldaten auf Zeit, die auf Grund eines nach den Laufbahnvorschriften geforderten Studienabschlusses oder vergleichbaren Abschlusses an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in die Bundeswehr eingestellt worden sind, und für Unteroffiziere des Militärmusikdienstes, die im Rahmen ihrer militärfachlichen Ausbildung eine staatliche Hochschule, eine staatlich anerkannte Hochschule oder eine vergleichbare Bildungseinrichtung besucht und das vorgegebene Studienziel unterhalb eines Studienabschlusses oder vergleichbaren Abschlusses auf Kosten des Bundes erreicht haben, beträgt die Förderungsdauer nach einer Dienstzeit von

1.   4 und weniger als 5 Jahren   bis zu 7 Monate,
2.   5 und weniger als 6 Jahren   bis zu 10 Monate,
3.   6 und weniger als 7 Jahren   bis zu 12 Monate,
4.   7 und weniger als 8 Jahren   bis zu 17 Monate,
5.   8 und weniger als 9 Jahren   bis zu 21 Monate,
6.   9 und weniger als 10 Jahren   bis zu 25 Monate,
7.   10 und weniger als 11 Jahren   bis zu 29 Monate,
8.   11 und weniger als 12 Jahren   bis zu 33 Monate und
9.   12 und mehr Jahren   bis zu 36 Monate.
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #128 am: 17. Februar 2022, 15:14:31 »

Zitat
und dann nur Anspruch auf 24 Monate haben.

Also - das Gerücht ist eine "vollkommene Fehlinformation", die 24 Monaten tauchen weder im Gesetz auf, noch ist die Aussage vom Konzept her richtig, da BfD Leistungen (auch) von der geleisteten Dienstzeit abhängig sind.
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Jul1234

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #129 am: 17. Februar 2022, 15:18:02 »

Ja da habe ich wohl 21 gesagt bekommen und es ist mir falsch im Gedächtnis geblieben, da ich die 24 Monate der Offz-Laufbahn mit Studium im Kopf hatte. Dennoch ist das Erbsenzählerei und eine kompetente Antwort sieht anders aus.
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #130 am: 17. Februar 2022, 15:25:50 »

Hä?

Richtig ist, dass Seiteneinsteiger Offz eine BfD Förderung basierend auf der Verpflichtungszeit erhalten - Quelle hast Du genannt.

Weder stimmt die im "Gerücht" genannte Zeit, noch die Begründung.
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Jul1234

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #131 am: 17. Februar 2022, 15:37:50 »

Im Kern ging meine Frage darüber, ob Offz SE eine geringere Förderung bekommen als 'normale' SAZ mit gleicher Verpflichtungsdauer. Da das Gespräch etwas her war und ich es falsch in Erinnerung hatte, hab ich das unglücklich ausgedrückt. Aber dennoch sollte die Hauptaussage der Frage erkennbar gewesen sein.

Ja, Offz SE erhalten eine geringere Förderung. Sowohl was Zeitraum der Übergangsgebührnisse, als auch die Höhe der Übergangsbeihilfe angeht.
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #132 am: 17. Februar 2022, 17:18:35 »

Diese Fragestellung konnte ich tatsächlich nicht erkennen, ich bitte um Entschuldigung.

Frage als Denkanregung:

Welche Förderung erhält denn ein SaZ Offz mit gleicher Verpflichtungszeit, der 4 Jahre studiert hat?
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Student

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #133 am: 24. März 2022, 15:50:48 »

Wie hoch ist der Personalbedarf bei Seiteneinsteigern?
In welchen Bereichen fehlt das meiste Personal?
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Ralf

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #134 am: 24. März 2022, 15:59:35 »

Ingenieurstudiengänge sind am stärksten gefragt.
Welche Studiengang genau, hängt vom Dienstposten ab, der zu diesem Zeitpunkt für die Nachbesetzung zur angeboten wird.
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