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Autor Thema: Steuererklärung - Reisekosten in der Grundausbildung  (Gelesen 3294 mal)

WirdMaHellImHals

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Moin zusammen,

Ich sitze gerade, wie immer überpünktlich, an meiner Steuererklärung für 2016.

Kann man in der Grundausbildung die gefahrenen Kilometer - also Sonntags hin & Freitags zurück - bei den Reisekosten steuerlich geltend machen?

Liebe Grüße
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N0rdlicht

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Antw:Steuererklärung - Reisekosten in der Grundausbildung
« Antwort #1 am: 24. Mai 2017, 20:03:52 »

Gucken Sie sich mal das angehängte Dokument an. Dort sollten Sie fündig werden auch wenn es nicht explizit für Soldaten ist.
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MiraC

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Antw:Steuererklärung - Reisekosten in der Grundausbildung
« Antwort #2 am: 29. Mai 2017, 10:24:13 »

Frag mal bei Deinem ReFü nach , es gibt auch noch ein Schreiben für Soldaten des BmvG, da steht das alles noch etwas genauer.
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WirdMaHellImHals

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Antw:Steuererklärung - Reisekosten in der Grundausbildung
« Antwort #3 am: 29. Mai 2017, 14:16:03 »

Gucken Sie sich mal das angehängte Dokument an. Dort sollten Sie fündig werden auch wenn es nicht explizit für Soldaten ist.

Leider nein, übersehe ich da vielleicht was?

Frag mal bei Deinem ReFü nach , es gibt auch noch ein Schreiben für Soldaten des BmvG, da steht das alles noch etwas genauer.
Wo finde ich dieses Schreiben denn?
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N0rdlicht

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Antw:Steuererklärung - Reisekosten in der Grundausbildung
« Antwort #4 am: 29. Mai 2017, 20:35:41 »

Um Sie mal auf den richtigen Weg zu bringen ohne genauer Informationen über die Verwendung nach der Grundausbildung zu haben.

Um Reisekosten geltend machen zu können muss geprüft werden, ob Sie eine erste Tätigkeitsstätte haben. Hierzu Nr. 13,14 und 24 angucken.

Nur wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben, können Sie Reisekosten geltend machen.

Sollte das der Fall sein, machen Sie bei Nummer 35 und 36 weiter. Vielleicht noch ab Nr. 47 etwas weiter lesen, könnte auch interessant sein.

Mittendrin sind noch ein paar Beispiele zu den einzelnen Nummern. 
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WirdMaHellImHals

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Antw:Steuererklärung - Reisekosten in der Grundausbildung
« Antwort #5 am: 30. Mai 2017, 15:12:26 »


Nur wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben, können Sie Reisekosten geltend machen.
und das war der Punkt, der mir nicht klar wurde.
Danke für die Info!
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