Trennungsgeld wird monatlich rückwirkend berechnet! Heißt im Klartext, dass Sie ab dem ersten Werktag des Folgemonats den Antrag für den zurückliegenden Monat stellen können!
Als Verheirateter stehen ihnen zwei Familienheimfahrten pro Monat zu, die zum Tarif der günstigsten Bahnfahrkarte 2. Klasse bei Anrechnung einer Bahncard 50 entstehen!
Beispiel: Von A nach B kostet die Bahnfahrkarte (Hin- und Rückfahrt) ohne Ermäßigung € 100,--, mit Bahncard 50 wären es dann nur noch € 50,-- pro Familienheimfahrt. Somit erhalten Sie für zwei gemachte Familienheimfahrten pro Monat 2 x € 50,-- (macht € 100,--) erstattet und einmal im Jahr die Kosten für eine BahnCard 50, die aktuell bei € 255,-- liegen!
Ansonsten kreuzen Sie auf dem Antrag die Tage des Vormonates an, an denen Sie nicht am Standort waren. Achtung: Wer am Sonntag anreist, nachdem er am Freitag nach Hause gefahren ist, kreuzt dann eben nur den Samstag als "nicht am Standort gewesen" an! Und für jeden Tag, an dem Sie anwesend waren am Standort bekommen Sie dann € 8,04 (Das ist der Verpflegungssatz für die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung!) ausbezahlt. Gibt es am Standort keine Truppenküche, so bekommen Sie aktuell einen Zuschlag von 50% auf den Verpflegungssatz, also € 12,06 ausbezahlt.
Wer also am Standort eine Truppenküche hat, so wie ich, der bekommt bei Anreise zum Dienstort am Montag früh und vier Wochenenden (= 8 Tage nicht am Standort!) zu Hause in einem Monat mit 30 Tagen eben 30 - 8 = 22 x € 8,04 = € 176,88 als Trennungsgeld plus die Kosten für zwei Familienheimfahrten zu den obigen Bedingungen! Die Familienheimfahrten und einmal im Jahr die Kosten für die BahnCard 50 werden steuerfrei erstattet, das Trennungsgeld wird ab dem vierten Monat versteuert!
Wie oft Sie pro Woche nach Hause fahren, ist einzig und alleine Ihr Problem!