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Autor Thema: Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung  (Gelesen 2031 mal)

Matze 78

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Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
« am: 31. Oktober 2018, 23:11:35 »

Grüße.
Hab mich dieses Jahr Mitte Juli im KC Erfurt mustern lassen mit dem Ergebnis D2. Vor 3 Wochen habe ich mich als Wiedereinsteller beworben, nun erfolgt ja dann irgendwann die Eignungsfeststellung. Werde ich da erneut komplett ärztlich gemustert?
MfG Matze
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Ralf

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Antw:Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
« Antwort #1 am: 01. November 2018, 05:44:53 »

In einem anderen Beitrag schreibst du:
Zitat
Tauglichkeitsgrad ist D2 (wurde im September erst untersucht).
Also ist doch die Eignungsfeststellung gerade erst gemacht worden. Wieso sollst du nun nochmal hin, wenn doch der Bewerbungsvorgang läuft?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Matze 78

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Antw:Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
« Antwort #2 am: 01. November 2018, 15:10:05 »

September habe ich mich verschrieben, meinte Juli. Im September hatte ich meine RDL.
Ich hab mich im Juli mustern lassen, weil ich 5 Jahre zuvor T5, also nicht wehrdienstfähig gemustert wurde. Die erneute Musterung war nötig, da ich beordert werden wollte und somit ja wehrdienstfähig sein muss. Die Bewerbung als Wiedereinsteller erfolgte erst vor 3 Wochen.
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ulli76

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Antw:Ärztliche Untersuchung bei Wiedereinstellung
« Antwort #3 am: 01. November 2018, 15:24:34 »

Warum genau machst du dir solche Sorgen um die Musterung? Der Musterungsarzt wird das untersuchen was er für erforderlich hält.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html
 

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