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Autor Thema: Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"  (Gelesen 10545 mal)

BWDSF

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Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« am: 19. Juni 2017, 21:11:13 »

Hi zusammen,

für eine anstehende Ausbildung muss ich eine Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm" für die Schießausbildung beim Betriebsarzt "absolvieren". Weiß jemand, was es damit auf sich hat?
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dunstig

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #1 am: 19. Juni 2017, 21:21:45 »

Das ist dieser Standard-08/15 Hörtest, bei dem man drücken muss, sobald man die Töne verschiedener Frequenzen hören kann.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BWDSF

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #2 am: 19. Juni 2017, 21:29:00 »

alter Falter, den hatte ich doch bei der Musterung vor nicht mal 2 Monaten, ich brauch ihn aber angeblich nochmal als Eintrag im Schießbuch...grmpf. Wie auch immer, danke für die Info.
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F_K

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #3 am: 19. Juni 2017, 21:32:41 »

Naja, nun aber durch einen Betriebsarzt - "nur" TrArzt "reicht" nicht.
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #4 am: 19. Juni 2017, 22:23:20 »

Einfach nicht wundern. Und eigentlich brauchst auch die G26.2 um die ABC-Schnuffi aufziehen zu dürfen.
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BWDSF

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #5 am: 19. Juni 2017, 23:00:14 »

... vielleicht sollte man einfach eine generelle Soldaten TÜV-Plakette einführen, bei der alle gesundheitlichen Aspekte dokumentiert sind und man daraus die Verwendungsfähigkeiten ableiten kann...wäre einfacher :)
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #6 am: 19. Juni 2017, 23:19:35 »

Lustig wird es, wenn der Truppenarzt anhand seiner Kriterien eingestellt hat, der Betriebsarzt dann aber aufgrund anderer Richtlinien Bedenken anmeldet.
Oder Einsatztauglichkeit. 90/5er sagt tauglich. Betriebsmedizinische Untersuchung "Bedenken".
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F_K

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #7 am: 20. Juni 2017, 07:07:32 »

Man benötigt für den Einsatz einen Nachweis vom Betriebsarzt?
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #8 am: 20. Juni 2017, 07:19:55 »

Jein. Aber der Truppenarzt kann den 90/5er Unterschreiben. Und parallel braucht derjenige den betriebsärztlichen Segen für Schießen und Schnuffi(weil er noch keine Untersuchung hat oder die letzte abgelaufen ist).
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KlausP

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #9 am: 20. Juni 2017, 07:35:48 »

Zitat
Und parallel braucht derjenige den betriebsärztlichen Segen für Schießen

Dann dürfte ja in der GA streng genommen ohne arbeitsmedizinische Untersuchung gar kein Schießen stattfinden. So oft kann der Arbeitsmediziner ja gar nicht in die Truppe kommen, zumal ja inzwischen fast überall im Monatstakt eingestellt wird.
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ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #10 am: 20. Juni 2017, 07:50:32 »

Theoretisch ist dem tatsächlich so. Rein praktisch hat das wohl noch nicht jeder Standort umgesetzt.
Ja, und ihne arbeitsmedizinische Untersuchung darf auch kein Rekrut seine ABC-Maske aufsetzen.
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F_K

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #11 am: 20. Juni 2017, 08:50:11 »

@ Ulli76:

Ich mache jährlich "brav" meine IGF (inklusive Schießen und ABC) - mich hat noch niemand aufgefordert, zum Betriebsarzt zu gehen.
Im Rahmen der freiwResArbeit (Schießen) ist das immer mal wieder Thema, aber angeblich gibt es eine Ausnahmegenehmigung bis Ende 2018 (?).
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LwPersFw

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #12 am: 20. Juni 2017, 09:35:00 »

1.
Eine ArbMed Plichtvorsorge für alle ABC-Maskenträger gibt es (noch) nicht.
Darüber wurde bisher nur nachgedacht ... eine verbindliche Umsetzung für die Truppe gibt es nicht.

2.
Für die ArbMed Plichtvorsorge Lärmexposition ist die Übergangsfrist bis 31.12.2017.

D.h. nach derzeitigem Stand müssen ab dem 01.01.2018 alle die schießen, eine gültige Untersuchung haben.

3.
Für in 2017 neu Eingestellte erfolgt eine erste Beratung/schriftliche Belehrung während der GA durch einen BetrArzt.
Wünscht der Soldat daraufhin eine Begutachtung, wird dies anhand des Audiogramms des KC/AC durchgeführt.
Nach der GA ist innerhalb von 12 Monaten bei der Stammeinheit eine (Folge-) Begutachtung durch den dort zust. BetrArzt durchzuführen.

4.
Für Reservisten gibt es auch ein klar vorgegebenes Verfahren.
Wenn es bei den für Reservisten zuständigen Stellen nicht vorliegt...
...bei KdoSanDstBw - Leitender Arbeitsmediziner der Bw - anfordern...
...Schreiben vom 10. Mai 2017
...Betr.:
"Regelungen zur Umsetzung der Zentralvorschrift A1-2014/0-6000 für die Durchführung
der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition"

Auf Seite 2 geht es nur um die Reservisten... u.a.:

"Die Vorsorge ist ab dem 01.01.2018 vor Beginn der ersten RD mit Lärmexposition zu veranlassen und durchzuführen."

Davon ausgenommen sind nur Reservisten, die über eine gültige ArbMed-Untersuchung Lärm verfügen.

Diese ist i.d.R. 3 Jahre gültig.


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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #13 am: 20. Juni 2017, 09:37:55 »

Ich war an einem Standort mit eigener Betriebsarztgruppe und da war tatsächlich "kein Betriebsarzt- kein Schießen".
Aber glaub mal nicht, dass das irgendwelche Auswirkungen auf irgendwelche Arbeitsschutzmaßnahmen gehabt hätte. Das wurde dann jeweils so gedeht, dass die Dienststelle nichts tun musste. "Sie schießen zu wenig, als dass das erforderlich ist. Sie können sich den Gehörschutz ja selber kaufen, müssten Sie halt wissen, was Ihnen ihr Gehör wert ist." und kurz vorm Einsatz "Dafür haben wir keine Mittel, außerdem müssten wir dann prüfen, ob Sie überhaupt in den Einsatz können".

Ja ne is klar.

Edit: Nachdem ich bei unserer militärischen Betriebsarztgruppe für die vorläufige Bescheinigung für ein IGF-Schießen musste, "durfte" ich danach dann noch zum zivilen Betriebsarzt für die endgültige Bescheinigung. Der hat den Hörtest wiederholt. Dafür hatte er aber ein anderes Gerät- bei dem "pulst" der Ton und piept nicht kontinuierlich und ist damit leichter zu erkennen. Und schwupps "So schlimm ist Ihr Hörschaden ja gar nicht. Was meinen Sie mit besserem Gehörschutz?" Aber er hat mir gesagt, dass ich bei Bildschirmarbeit eine Brille tragen soll. Supi- dafür hab ich da 2 Stunden rumgegammelt, aber beim Schießen sollten wir am besten nach dem ersten Durchgang wieder rein fahren, damit wir weiterarbeiten können. Das ganze war dermaßen absurd.
« Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 09:43:29 von ulli76 »
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Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
« Antwort #14 am: 20. Juni 2017, 09:45:26 »

@ LwPersFw:

Danke - ich habe gerade mal bei meinem BeordTrT und MarKdo angefragt, auf den Rückläufer bin ich gespannt.

Einsatz ist dann "Lärmexposition" oder nicht?

(Weil "Schießen" steht ja nicht auf dem Dienstplan, oder?)
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