Also während meiner Verwendungen in Verbänden hatten die Soldaten ihre Dienstzeiten in die Anträge einzutragen und ein Offizier hat diese dann anschließend sachlich richtig gezeichnet.
Entspricht das nicht mehr dem gängigen(!) Verfahren?
Es geht um den feinen Unterschied "Beantragung" zu "Mitwirkung".
Wenn der Chef dies so regelt... spricht ja Nichts dagegen...
Es darf nur nicht passieren... das ein Soldat die Zulage nicht bekommt... nur weil er den Beleg nicht ausfüllt...
Wie gesagt... es ist nicht seine Aufgabe !
Das erkennt man klar aus den Formulierungen im Formular für die Zahlung der Zulage.
Und auch daran...das ALLE Stellen- u. Erschwerniszulagen "von Amts wegen" zu zahlen sind, wenn der Anspruch erfüllt ist.
Die Verantwortung für die Zahlung / Aberkennung liegt ALLEIN beim zuständigen Vorgesetzten.
Der Soldat hat max. eine Mitwirkungspflicht. Mehr nicht.