Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 20:51:10
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DUZ Frage  (Gelesen 3327 mal)

Nighthunter

  • Gast
DUZ Frage
« am: 07. Juli 2017, 21:30:40 »

Hallo zusammen,

Teile unseres Zuges waren eine Woche draussen zwecks Feindkommando. Sie hatten Dienstzeiten MO-MI 07:00-23:30, DO 07:00-00:00, FR 07:00-12:00.
Frage: Bekommen Sie hierfür DUZ?

Grüsse
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:DUZ Frage
« Antwort #1 am: 07. Juli 2017, 23:51:46 »

https://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/__3.html

Die EZul ist von Amts wegen zu gewähren.
D.h. es bedarf keines Antrages des Soldaten.
Steht diese zu ... muss sie gezahlt werden.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.532
Antw:DUZ Frage
« Antwort #2 am: 08. Juli 2017, 09:00:52 »

Also während meiner Verwendungen in Verbänden hatten die Soldaten ihre Dienstzeiten in die Anträge einzutragen und ein Offizier hat diese dann anschließend sachlich richtig gezeichnet.
Entspricht das nicht mehr dem gängigen(!) Verfahren?
Gespeichert
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.521
Antw:DUZ Frage
« Antwort #3 am: 08. Juli 2017, 09:12:02 »

Das wurde und wird in vielen Einheiten so oder so ähnlich gemacht, richtig war es trotzdem nicht. Zweckmäßig finde ich es trotzdem, besonders dann, wenn es nur Einzelfälle betrifft.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:DUZ Frage
« Antwort #4 am: 08. Juli 2017, 09:36:46 »

Also während meiner Verwendungen in Verbänden hatten die Soldaten ihre Dienstzeiten in die Anträge einzutragen und ein Offizier hat diese dann anschließend sachlich richtig gezeichnet.
Entspricht das nicht mehr dem gängigen(!) Verfahren?

Es geht um den feinen Unterschied "Beantragung" zu "Mitwirkung".

Wenn der Chef dies so regelt... spricht ja Nichts dagegen...

Es darf nur nicht passieren... das ein Soldat die Zulage nicht bekommt... nur weil er den Beleg nicht ausfüllt...

Wie gesagt... es ist nicht seine Aufgabe !
Das erkennt man klar aus den Formulierungen im Formular für die Zahlung der Zulage.

Und auch daran...das ALLE Stellen- u. Erschwerniszulagen "von Amts wegen" zu zahlen sind, wenn der Anspruch erfüllt ist.

Die Verantwortung für die Zahlung / Aberkennung liegt ALLEIN beim zuständigen Vorgesetzten.

Der Soldat hat max. eine Mitwirkungspflicht. Mehr nicht.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gast aus Niedersaxn

  • Gast
Antw:DUZ Frage
« Antwort #5 am: 08. Juli 2017, 10:43:35 »


Es geht um den feinen Unterschied "Beantragung" zu "Mitwirkung".

Wenn der Chef dies so regelt... spricht ja Nichts dagegen...

Es darf nur nicht passieren... das ein Soldat die Zulage nicht bekommt... nur weil er den Beleg nicht ausfüllt..
Auf welcher Grundlage erfolgt denn die Berechnung, wenn eine Mitwirkung des Soldaten unterbleibt?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.521
Antw:DUZ Frage
« Antwort #6 am: 08. Juli 2017, 11:00:50 »

Dienstplan, Teilnehmerlisten und Ähnliches.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:DUZ Frage
« Antwort #7 am: 08. Juli 2017, 12:05:11 »

Dienstplan, Teilnehmerlisten und Ähnliches.

Genau so ist es...

Denn dies sind die sog. "begründenden Unterlagen", die die Einheit 5 (!) Jahre revisionssicher aufbewahren muss.
z.B. zur Vorlage bei Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

Und aus eigenem Erleben weiß ich... diesen Prüfern braucht man nicht mit irgendwelchen "Truppenlösungen" kommen...schon gar nicht, wenn es um Geld geht.

Und nochmal zum Formblatt DzuZ...

Auf der Rückseite steht nicht "Aufgestellt durch Soldat"...
...sondern "Aufgestellt durch Einheit/Dienststelle"...
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.521
Antw:DUZ Frage
« Antwort #8 am: 08. Juli 2017, 12:15:50 »

Das ist nämlich genau der Unterschied zu dem Forderungsnachweis bei Vergütung für mehr geleisteten Dienst (jedenfalls für die Zeit vor der SAZV). Der war durch den Soldaten auszufüllen und durch den Disziplinarvorgesetzten zu bestätigen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de