Guten Abend liebe Gemeinde,
da ich schon mehrere Beiträge bezüglich des TG im Forum studiert habe und meine momentane Situation etwas kompliziert ist bin ich aus diesen noch nicht ganz schlau geworden.
zu meiner momentanen Situation:
-momentan bin ich am Ende meiner Ausbildung zum Berufskraftfahrer und habe in zwei Wochen praktische Prüfung
-derzeit Wohnhaft bei einem Elternteil in Leipzig
-SaZ 8
-AGA am 01.08.2017 in Gera
-vorgesehene Anschlussverwendung als: Jäger (Roleplayer) in Hammelburg
und nun zu meinem "Problem"
Ich habe vor mit zwei Freunden eine WG zu gründen mit dem Mietbeginn zum 01.09.2017. In meiner Aufforderung zum Dienstantritt wird mir die UKV zugesagt, da ich ja noch keinen anerkannten Wohnsitz habe. Die Frage ist also, inwiefern kann ich diese WG dann als Wohnort anerkennen lassen und inwiefern bin ich dann überhaupt TG berechtigt?
Ich hoffe Ihr könnt mir damit helfen,
mfG Felix