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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Eigenmächtige Abwesenheit  (Gelesen 10772 mal)

Crocket

  • Gast
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #30 am: 16. Juli 2017, 17:23:55 »

Ich bin im 5. Dienstjahr und Feldwebel. Ich habe meinen krankenmeldeschein manipuliert und war somit 3 Wochen der Truppe fern geblieben. Was meint ihr kommt da auf mich zu.
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Getulio

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Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #31 am: 16. Juli 2017, 17:47:09 »

Truppendienstgericht, Aberkennung der Dienstbezüge für den fraglichen Zeitraum, plus ziviles Strafverfahren
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tank1911

  • Gast
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #32 am: 16. Juli 2017, 18:22:45 »

Truppendienstgericht. 3 Wochen eigenmächtige Abwesenheit spricht schon für eine Dienstgradherabsetzung. Verschärft wird dies dadurch, dass Sie als Fw Vorgesetzter sind und somit eine besondere Bemessung bei der Strafe fällig wird. Hinzu kommt mit der Änderung des Krankenmeldescheins noch eine Urkundenfälschung, welche kein Kavaliersdelikt ist. Für die Einzelvergehen habe ich bereits bei Msch/UoP erfolgreiche Entlassungen nach §55 (5) SG erlebt, daher können Sie vielleicht summa summarum abschätzen, was auf Sie zukommt.
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tank1911

  • Gast
Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #33 am: 16. Juli 2017, 18:24:13 »

Und ja, sie sind bereits im 5. Dienstjahr, 55/5 greift nicht, aber eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis geht auch auf anderen Wegen.
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LwPersFw

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Antw:Eigenmächtige Abwesenheit
« Antwort #34 am: 16. Juli 2017, 18:40:54 »

Lesen Sie die letzten Beiträge hier im Thema...

Sie geben ja vor:
+ eigenmächtige Abwesenheit von 3 Wochen > § 15 WStG
+ dazu kommt Urkundenfälschung > § 267 StGB

Folge wird voraussichtlich sein

+ mit hoher Wahrscheinlichkeit: Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Hier kann alles passieren ... von Einstellung wegen Geringfügigkeit bis Verurteilung.
Dies hängt vom Einzelfall ab, weshalb Ihnen hier niemand eine verlässliche Prognose geben kann.


+ Verfahren vor dem Truppendienstgericht

+ Aberkennung der Dienstbezüge für die 3 Wochen


Für das Truppendienstgericht gilt:

"Wehrdisziplinarrecht
Rechtsquelle/n: WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 6 und 7

Stichworte:
Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Dienstgradherabsetzung; Oberstabsgefreiter; Stabsgefreiter; Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad.

Leitsatz:

1. Bei einem eigenmächtigen Fernbleiben eines Soldaten vom Truppendienst über acht Tage ist die Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

2. Eine Dienstgradherabsetzung kann auch in den Dienstgrad eines Oberstabs- oder Stabsgefreiten erfolgen.

Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 12. Februar 2015 - BVerwG 2 WD 2.14"

...............

"Der Soldat hat den Straftatbestand einer Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB verwirklicht, die mit einer Geld- oder aber einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann, womit er sich im Bereich der (mittel) schweren Strafandrohung bewegt (vgl. Urteil vom 19. August 2010 – BVerwG 2 C 13.10 – Buchholz 235. 1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17)."


Meine Empfehlung: suchen Sie sich einen versierten Anwalt, der sich mit Verfahren gegen Soldaten auskennt.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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