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Autor Thema: Kindergeld nach Abschluss einer ZAW  (Gelesen 1859 mal)

Saarsoldat

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Kindergeld nach Abschluss einer ZAW
« am: 18. Juli 2017, 17:52:14 »

Guten Tag,

und zwar ich wollte die Suchfunktion nutzen ob jemand schon mal ein vergleichbares Problem hatte jedoch scheint die in letzter Zeit ja nicht zu funktionieren, wie auch immer.

Ich war Kindergeld(und Halbwaisenrente) berechtigt (bzw. Kindergeld meine Mutter natürlich) und hatte nun mit Ablauf des Monats Juni meine ZAW und damit auch Zivile Berufsausbildung abgeschlossen nun hat mir Kindergeld und Rentenkasse natürlich geschrieben das meine Ausbildung abgeschlossen ist und ich damit nicht mehr berechtigt wäre.

Jedoch hieß es doch im Gerichtsurteil des Finanzgerichts das die Laufbahnausbildung zum Feldwebel auch zur Ausbildung dazugehört, bei mir ist jedoch zusätzlich das Problem das ich während der ZAW einen Laufbahnwechsel zum Feldwebel gemacht habe. Dementsprechend gehe ich jetzt im kommenden Januar auf die Fw-Lehrgänge.

Dementsprechend ist es ziemlich verzwickt ob ich jetzt noch eigentlich berechtigt wäre oder nicht, hatte jemand da mal erfahrungen gemacht wie es nach der ZAW aussah? Da ich SaZ bin kann ich ja schlecht im zivilen Leben arbeiten wie es die begründung ja i.d.R. ist wenn man die Berufsausbildung abgeschlossen hat.


Beantragen werde ich es auf jeden Fall ich musste schon mal Widerspruch bei der Rentenkasse einlegen (mit Verweis auf das Gerichtsurteil gegen die Kindergeldkasse) weil die nicht zahlen wollten während meinen Uffz-Lehrgängen, dies jedoch mit Erfolg. Würde nur gerne da mal eure Erfahrungen hören ob es sich da lohnt wieder ein halbes Jahr zu streiten bis zum Gericht:)
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Andi

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Antw:Kindergeld nach Abschluss einer ZAW
« Antwort #1 am: 18. Juli 2017, 18:37:28 »

Das ist doch nicht verzwickt. Wenn du in der Laufbahnausbildung bist und vom Alter her die Voraussetzungen erfüllst bist du nach wie vor Kindergeldberechtigt. Als Nachweis reicht normalerweise die Ernennungsurkunde zum Anwärter völlig aus.

Gruß Andi
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LwPersFw

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Antw:Kindergeld nach Abschluss einer ZAW
« Antwort #2 am: 18. Juli 2017, 19:09:58 »

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Saarsoldat

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Antw:Kindergeld nach Abschluss einer ZAW
« Antwort #3 am: 18. Juli 2017, 19:53:31 »

Vielleicht hilft dies weiter...

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=53295.0

Sehr nice!
Habe mal das endgültige Urteil vom Bundesfinanzhof falls ihr den Beitrag aktualisieren wollt:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=32186

Dort wird den Soldaten wieder recht gegeben.
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