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Autor Thema: Rückzahlung nach Kündigung  (Gelesen 2140 mal)

FionaS

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Rückzahlung nach Kündigung
« am: 23. Juli 2017, 22:23:29 »

Ich war vor 1 1/2 Monaten Fwdler und habe am letzten Tag der Grundausbildung gekündigt.
Es wurde mal gesagt, dass man ein Brief bekommen wird, wie viel man zurückzahlen muss, da ich mein Geld zum 1. ja noch bekommen habe.
Doch nun ist bis jetzt nichts gekommen und ich möchte auch wissen wie viel man zurückzahlen muss.
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Ralf

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Antw:Rückzahlung nach Kündigung
« Antwort #1 am: 24. Juli 2017, 05:31:42 »

Du rechnest die Tage, die du "gedient" hast zusammen. Für jeden Tag bekommst du einen Wehrsold im voraus und einen Wehrsoldzuschlag im nachhinein.
Und die Abrechnung kommt, wenn sie kommt.
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KlausP

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Antw:Rückzahlung nach Kündigung
« Antwort #2 am: 24. Juli 2017, 08:33:32 »

Die Höhe des täglichen Wehrsolds kann man übrigens ganz einfach im Wehsoldgesetz nachlesen und sich das dann selber ausrechnen. Meiner Meinung nach müssen Sie ja nur den Wehsoldgesetz des vierten Dienstmonats zurückzahlen, der Wehrsoldzuschlag war ja für den dritten Dienstmonat.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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