Zum Ursprung des Themas "Offizieranwärter in Munster zusammengebrochen und gestorben"
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Strafbefehl gegen Bundeswehr-Ausbilderin ist rechtskräftig
Veröffentlicht am 10.04.2019
Vier Offiziersanwärter der Bundeswehr brechen im Sommer 2017 bei einem Fußmarsch im niedersächsischen Munster zusammen. Einer von ihnen stirbt später im Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Munster/Soltau (dpa/lni) - Nach dem Zusammenbruch eines jungen Soldaten bei einem Fußmarsch im Juli 2017 in Munster muss eine Bundeswehr-Ausbilderin eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. «Heute ist die schriftliche Rücknahme des Einspruchs eingegangen», sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Soltau am Freitag. «Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.» Die Frau muss 3600 Euro bezahlen. Sie hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, dann aber über ihren Verteidiger mitgeteilt, den Einspruch zurückzuziehen und das Urteil anzunehmen. Weitere Rechtsmittel gegen den Strafbefehl gibt es nun nicht mehr.
Die Frau war die Ausbilderin eines Soldaten, der bei einem Übungsmarsch 2017 in Munster im Heidekreis kollabierte. Die Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bestätigt und hatte daher beim Amtsgericht den Strafbefehl beantragt. Den Ermittlern zufolge hätte die Frau den Zusammenbruch vorhersehen können, denn der Soldat hatte die Ausbilderin auf körperliche Ausfallerscheinungen hingewiesen.
Bei dem Fußmarsch 2017 waren während sommerlicher Temperaturen insgesamt vier Offiziersanwärter kollabiert und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Einer von ihnen, ein 21-jähriger Mann, starb zehn Tage später in der Klinik."
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