Ausbildung darf nie tödlich enden. Die Ausbilder müssen in die Lage versetzt werden, Anzeichen von ernsthaften Gesundheitsschädigungen von allgemeinen Erschöpfungserscheinungen zu unterscheiden.
Dazu dachte ich mir ehrlich gesagt nur: Was soll denn bitte ein Ausbilder noch alles können? Und Ausbildung
soll nie tödlich enden oder auch nur verletzen. Die Bundeswehr tut alles, um das zu verhindert (und sogar noch mehr), aber sie muss für ihre Auftragserfüllung bereits in der Ausbildung Tod und Verletzung als worst case Szenario billigend in Kauf nehmen. Ansonsten geben wir nur noch Ex-Mun aus, machen keine Gewässerüberquerungen mehr und stellen auch die Fernausbildung auf Grund des Eppillepsierisikos ein. Und die Gorch Fock wird wie ihre Vorgängerin ein Museumsschiff.
Mit Verlaub: Der erste von den beiden zitierten Sätzen ist der unqualifizierteste und undifferenzierteste, den ich bisher in einem Bericht des Wehrbeauftragten gelesen habe.
Niemand möchte, dass ein ihm anvertrauter Kamerad zu schaden kommt, geschweige denn stirbt! Aber es muss auch kein Ausbilder davon ausgehen, dass ein Soldat auf Grund etwas größerer körperlicher Belastung an einem nicht mal besonders warmen Sommertag verstirbt.
Und alle Soldatinnen und Soldaten müssen von Anfang an wissen, dass sie einen solchen Marsch jederzeit ohne negative Folgen hätten abbrechen können."
Was schlicht und einfach nicht richtig ist. Weder kann sich der Soldat aussuchen, ob er sich gerade gewillt fühlt einen Befehl nicht auszuführen, noch hat der Ausbilder ein Ermessen in der Umsetzung des Dienstplans.
Diese Formulierung - und das noch als Schlussfolgerung - ist einfach unsachgemäß.
Der Soldat hat zu melden, wenn er faktisch überfordert wird - logisch.
Der Ausbilder soll aber - gerade in der Grundausbildung - an die körperliche Belastungsgrenze heranführen und diese auch spürbar werden lassen.
Kleidung hin oder her, etwaige zu hohe Ansprüche/Vorgaben für einen
Eingewöhnungsmarsch in diesem Fall: Mit so einem Ausgang hätte wohl weder einer der Ausbilder, noch ein Mediziner gerechnet. Ich rechne tatsächlich auch nicht damit, dass hier jemandem ein strafbares Verhalten nachgewiesen werden kann.
Und ich stelle einfach mal die offene Frage: Muss ich mich als Vorgesetzter nicht darauf verlassen, dass ich es bei Personen, die die Einstellungsuntersuchung hinter sich haben um kerngesunde Menschen handelt?
Ich würde diesen Fall insbesondere zum Anlass nehmen zu überprüfen, welche körperliche Ertüchtigung heutzutage
vor der Absolvierung einer Grundausbildung zu erfolgen hat, um eine durchschnittliche (!) Grundfittnes zu erreichen.
Gruß Andi