Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 13:48:13
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Antrags ablehnung Unterhaltssicherung  (Gelesen 1516 mal)

Jules Vause

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
« am: 04. August 2017, 18:56:03 »

Hallo,

seit 03.04.2017 bin ich FWDL bei der Bundeswehr.
Ich habe einen Antrag bei der Unterhaltssicherungsbehörde gestellt in der Hoffnung das sie mich bei der Miete unterstützen...leider Fehlanzeige sie haben ihn abgelehnt erst weil noch Lohnabrechnungen gefehlt haben darauf habe ich mir Hilfe bei der Sozialarbeiterin der BW geholt die einen Widerspruch bzw. Beschwerde geschrieben hat, 2 Monate später dann endlich die Antwort "Abgelehnt" mit der Begründung man müsste einen Regelsatz von 409€ zum Leben haben abzüglich Miete + Strom (schön wärs! -.-) diesen hatte ich leider nicht weil ich mich grade so durchschlagen konnte, jetzt wollen sie wohl damit behaupten das ich zusätzlich Geld aus anderen Quellen bezogen hätte bzw. vorher ja auch damit leben konnte also kann ich meine Miete ja jetzt auch selbst tragen.
Meine Sozialarbeiterin ist auch schockiert über diese Ablehnung, leider bleibt mir jetzt nur noch der Klageweg den ich mir überhaupt nicht leisten kann & eine Rechtsschutzversicherung hab ich auch noch nicht, zumal das auch ein ziemlich langer Weg wäre.

Meine Frage:

Hat jemand die selben oder ähnliche Probleme mit der Unterhaltsicherungsbehörde?
Schonmal sowas mitbekommen bei Kameraden?
Was wurde getan ?
Wie ging es aus?
Was kann ich noch tun ?
Wohngeld bekomme ich doch nicht weil die Unterhaltssicherungsbehörde für mich zuständig ist oder?


vielen lieben dank schonmal im vorraus für eure Kommentare.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
« Antwort #1 am: 04. August 2017, 19:03:51 »

Unter 25? Dann in die Kaserne ziehen. Ansonsten Klage erheben. Wenn das Geld nicht reicht, Pech gehabt.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.696
Antw:Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
« Antwort #2 am: 04. August 2017, 20:56:16 »

Drucken Sie sich den Anhang aus und besprechen ihn mit Ihrer Sozialarbeiterin. Lesen Sie genau die Erläuterungen.

Beachten Sie vor allem auch die Fristen für eine ggf. erfolgende Klageerhebung.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Flexscan

  • Master of Desaster
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.898
Antw:Antrags ablehnung Unterhaltssicherung
« Antwort #3 am: 04. August 2017, 20:57:48 »

ohne irgendwelche Hintergrundinformationen können wir hier auch nur raten.

google mal nach §13 Unterhaltssicherungsgesetz

« Letzte Änderung: 04. August 2017, 21:00:58 von Flexscan »
Gespeichert
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de