Fragen und Antworten > Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung

Einmalige Entschädigung §63e (SVG) für einsatzgeschädigte Soldaten

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LwPersFw:
zu 1.

Welche Auswirkungen soll er haben ?

Die dort genannten Vorgaben sind durch die Verwaltung anzuwenden...
Nachuntersuchung bedeutet ja ... es gibt einen Festsetzungsbescheid...

zu 2.

Das Thema hatten wir doch schon... nein

Und deshalb halte ich auch nichts von Deiner Behauptung das nur 1 von 10 die Zahlung erhält, obwohl alle Voraussetzungen für die Zahlung vorliegen.

Denn Du hast selbst dafür keinen nachvollziehbaren Beleg.


Das es bei der Frage ... ob z.B. die Bedingung "mindestens dauerhaft GdS 50" erfüllt ist zu Problemen ... bis hin zur rechtlichen Auseinandersetzung kommt ... hat damit aber ja nichts zu tun.

Denn dann sind ja eben nicht alle Voraussetzungen erfüllt.
Und dann wird logischerweise nicht gezahlt.

F_K:

--- Zitat ---Denn dann sind ja eben nicht alle Voraussetzungen erfüllt.
Und dann wird logischerweise nicht gezahlt.
--- Ende Zitat ---

Oder positiv formuliert: Liegt eine solche Einschränkung nicht vor, DARF nicht gezahlt werden - diese wäre nicht nur Willkür sondern rechtswidrig und würde zu Schadensersatz / Regressansprüchen führen.

LwPersFw:

--- Zitat von: F_K am 28. November 2019, 08:59:47 ---
--- Zitat ---Denn dann sind ja eben nicht alle Voraussetzungen erfüllt.
Und dann wird logischerweise nicht gezahlt.
--- Ende Zitat ---

Oder positiv formuliert: Liegt eine solche Einschränkung nicht vor, DARF nicht gezahlt werden - diese wäre nicht nur Willkür sondern rechtswidrig und würde zu Schadensersatz / Regressansprüchen führen.

--- Ende Zitat ---

Das ist richtig, aber der einzelne Betroffene wird dies naturgemäß anders empfinden. Mit allen Negativemotionen. Erst recht, wenn er z.B. im gutachterlichen Dilemma steckt, dass 50 % seine Sichtweise stützen und 50 % die der Verwaltung...

Dafür muss man als Nichtbetroffener Verständnis haben.

Denn da gibt es kein Schwarz/Weis...

F_K:
@ LwPersFw:

Alles richtig - allerdings hilft es den Betroffenen, wenn Sie in der Lage sind, die Situation sachlich und möglichst emotionslos einzuschätzen - und sich auch ggf. darüber zu freuen, eben NICHT 50% GDS oder mehr "zu haben", sondern weniger oder aber noch Verbesserungspotential.

Natürlich sagt sich das "außerhalb der Situation" einfacher, als wenn man "drin" steckt - mir gelingt es ja auch nicht immer - Verständnis ist also vorhanden.

LwPersFw:

--- Zitat von: F_K am 28. November 2019, 12:25:48 ---@ LwPersFw:

Alles richtig - allerdings hilft es den Betroffenen, wenn Sie in der Lage sind, die Situation sachlich und möglichst emotionslos einzuschätzen - und sich auch ggf. darüber zu freuen, eben NICHT 50% GDS oder mehr "zu haben", sondern weniger oder aber noch Verbesserungspotential.

Natürlich sagt sich das "außerhalb der Situation" einfacher, als wenn man "drin" steckt - mir gelingt es ja auch nicht immer - Verständnis ist also vorhanden.

--- Ende Zitat ---


Wir sind uns schon einig, @F_K   :)

Aber gerade dies


--- Zitat ---die Situation sachlich und möglichst emotionslos einzuschätzen
--- Ende Zitat ---

kann ein insbesondere psychisch (schwer) kranker Mensch nicht.

Wenn dieser keine externe Unterstützung erhält ...

... geht er im "Verwaltungsmeer" einfach unter... allein ein im "schönsten" Bürokratiedeutsch verfasstes mehrseitige Formular auszufüllen ... wird da schon zur unüberwindbaren Hürde...

Das ist aber keine Besonderheit der Bw ... sondern gilt in allen Bereichen der Gesellschaft...

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