Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 09:21:38
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einmalige Entschädigung §63e (SVG) für einsatzgeschädigte Soldaten  (Gelesen 21071 mal)

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.696

Zitat
Ist es möglich diesen Erlass zu bekommen?

Bezeichnung und Inhalt sind wörtlich genannt.
Sie können dies also genau so verwenden.

Den Bericht des Wehrbeauftragten, mit dessen Zitat, finden Sie im Internet.

Zitieren Sie beides.... denn 3 Jahre (Gutachter) sind nun einmal mehr als 2 Jahre (Bericht Wehrbeauftragter).




Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 120


... ich finde diese, leider immer wieder vorkommenden, technokratischen Entscheidungen des Verwaltungsapparates ziemlich bescheiden und  fragwürdig.

Hierzu muss man wissen, dass die Sachbearbeitung stets Herr des Verfahrens/ Verwaltungsaktes ist und die begutachtenden Ärzte "lediglich" eine Empfehlung/ Gutachten abgeben. Die Verwaltung macht anschließend daraus, was sie eben denkt...
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.732

Die Verwaltung entscheidet im pflichtgemässen Ermessen.

Dass dies nicht immer den Wünschen Einzelner entspricht, liegt in der Natur der Sache.
Gespeichert

Griffin

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 120


... ich habe keine Zweifel daran, dass wir über eine fähige und integere Verwaltung verfügen.

Dennoch beschleicht mich regelmäßig das Gefühl, dass Entscheidungen quotiell/ auf Vorgaben basierend getroffen werden, welche u.a. politisch und fiskal motiviert sind.
Gespeichert
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Helfer

  • Gast


.. @astra9247

Ich kann dir mitteilen, dass in einem ähnlich gelagertem Fall - ...GdS 50 Anerkennung 3 Jahre rückwirkend und mit der Perspektive in 2 Jahren eine erneute Begutachtung empfohlen... - die Einmalzahlung prompt erfolgte. Allerdings erfolgte hier die Beantragung und Verfahrungsführung via einschlägigem Rechtsbeistand.

Die Rechtssprechung - wie in diesem Forum wiederholt zitiert - ist grundsätzlich klar. Wird ein GdS für mind. 2 Jahre in die Zukunft/ perpektivisch gestellt, sollte einer Einmalzahlung grundsätzlich nichts im Wege stehen. Spätestens ein tendeziell ehr lohnender Rechtsstreit kann dies final für dich klären.

Auch dient eine solche Zahlung nicht deinem künftigen Überleben oder als Vermeidung von Transferleistungen. Hierfür gibt andere/ weitere Entschädigungsoptionen wie Berufsschadenausgleich usw. Hierzu sollte dich dein renomierter RA bestens beraten können.

Viel Erfolg und Kraft !!

Folgende Konstellation:
Einsatzunfall 2009 psychoreaktive Störung
WDB mit GDS 50 Rückwirkend 10/2018 anerkannt, da erst da erkannt.
DZE 01/2020 wegen DU Ursache WDB.
Im Bescheid steht, dass eine Nachuntersuchung 2023 erfolgen soll, da eine Besserung der Gesundheit erwartet wird.
Scheidet eine einmalige Entschädigung nun aus? Oder sollte man trotzdem einen Antrag stellen?
Mfg Michael

Die Zahlung erfolgt teilweise von Amts wegen. Außer Antragstellung nach §80SVG, ist keine weitere Antragstellung erforderlich. Stellt der Bearbeiter beim BAPersBw (Versorgung) fest, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, so leitet er alles weitere in die Wege. Antrag BAPers an BMVg. Sollte alles passen, dann erstellt BMVg einen Bescheid und leitet diesen an den Betroffenen weiter.
Quelle Sozialdienst.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.696


.. @astra9247

Ich kann dir mitteilen, dass in einem ähnlich gelagertem Fall - ...GdS 50 Anerkennung 3 Jahre rückwirkend und mit der Perspektive in 2 Jahren eine erneute Begutachtung empfohlen... - die Einmalzahlung prompt erfolgte. Allerdings erfolgte hier die Beantragung und Verfahrungsführung via einschlägigem Rechtsbeistand.

Die Rechtssprechung - wie in diesem Forum wiederholt zitiert - ist grundsätzlich klar. Wird ein GdS für mind. 2 Jahre in die Zukunft/ perpektivisch gestellt, sollte einer Einmalzahlung grundsätzlich nichts im Wege stehen. Spätestens ein tendeziell ehr lohnender Rechtsstreit kann dies final für dich klären.

Auch dient eine solche Zahlung nicht deinem künftigen Überleben oder als Vermeidung von Transferleistungen. Hierfür gibt andere/ weitere Entschädigungsoptionen wie Berufsschadenausgleich usw. Hierzu sollte dich dein renomierter RA bestens beraten können.

Viel Erfolg und Kraft !!

Folgende Konstellation:
Einsatzunfall 2009 psychoreaktive Störung
WDB mit GDS 50 Rückwirkend 10/2018 anerkannt, da erst da erkannt.
DZE 01/2020 wegen DU Ursache WDB.
Im Bescheid steht, dass eine Nachuntersuchung 2023 erfolgen soll, da eine Besserung der Gesundheit erwartet wird.
Scheidet eine einmalige Entschädigung nun aus? Oder sollte man trotzdem einen Antrag stellen?
Mfg Michael

Die Zahlung erfolgt teilweise von Amts wegen. Außer Antragstellung nach §80SVG, ist keine weitere Antragstellung erforderlich. Stellt der Bearbeiter beim BAPersBw (Versorgung) fest, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, so leitet er alles weitere in die Wege. Antrag BAPers an BMVg. Sollte alles passen, dann erstellt BMVg einen Bescheid und leitet diesen an den Betroffenen weiter.
Quelle Sozialdienst.

So sollte es laufen, und wird es in offensichtlichen Fällen auch sein.
z B. Einsatzunfall steht fest, Bein ist ab, GdS 50 + damit eindeutig feststehend.

Gerade aber bei psychischen Erkrankungen gehen die Sichtweisen zwischen Dienstherr und Betroffenen z.T. auseinander.

Und in diesem Fall wird eben nicht automatisch gezahlt, wenn der Dienstherr die Voraussetzungen ... aus seiner Sicht ... als (noch) nicht gegeben ansieht.

Ist dies so und man ist als Betroffener aber der Meinung, dass die im Bericht des Wehrbeauftragten genannten Punkte zutreffen, bzw. die Nr 104 aus der Vorschrift, dann löst man mit einem Antrag die Prüfung der Sachlage aus und erhält einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

 
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Helfer

  • Gast


.. @astra9247

Ich kann dir mitteilen, dass in einem ähnlich gelagertem Fall - ...GdS 50 Anerkennung 3 Jahre rückwirkend und mit der Perspektive in 2 Jahren eine erneute Begutachtung empfohlen... - die Einmalzahlung prompt erfolgte. Allerdings erfolgte hier die Beantragung und Verfahrungsführung via einschlägigem Rechtsbeistand.

Die Rechtssprechung - wie in diesem Forum wiederholt zitiert - ist grundsätzlich klar. Wird ein GdS für mind. 2 Jahre in die Zukunft/ perpektivisch gestellt, sollte einer Einmalzahlung grundsätzlich nichts im Wege stehen. Spätestens ein tendeziell ehr lohnender Rechtsstreit kann dies final für dich klären.

Auch dient eine solche Zahlung nicht deinem künftigen Überleben oder als Vermeidung von Transferleistungen. Hierfür gibt andere/ weitere Entschädigungsoptionen wie Berufsschadenausgleich usw. Hierzu sollte dich dein renomierter RA bestens beraten können.

Viel Erfolg und Kraft !!

Folgende Konstellation:
Einsatzunfall 2009 psychoreaktive Störung
WDB mit GDS 50 Rückwirkend 10/2018 anerkannt, da erst da erkannt.
DZE 01/2020 wegen DU Ursache WDB.
Im Bescheid steht, dass eine Nachuntersuchung 2023 erfolgen soll, da eine Besserung der Gesundheit erwartet wird.
Scheidet eine einmalige Entschädigung nun aus? Oder sollte man trotzdem einen Antrag stellen?
Mfg Michael

Die Zahlung erfolgt teilweise von Amts wegen. Außer Antragstellung nach §80SVG, ist keine weitere Antragstellung erforderlich. Stellt der Bearbeiter beim BAPersBw (Versorgung) fest, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, so leitet er alles weitere in die Wege. Antrag BAPers an BMVg. Sollte alles passen, dann erstellt BMVg einen Bescheid und leitet diesen an den Betroffenen weiter.
Quelle Sozialdienst.

So sollte es laufen, und wird es in offensichtlichen Fällen auch sein.
z B. Einsatzunfall steht fest, Bein ist ab, GdS 50 + damit eindeutig feststehend.

Gerade aber bei psychischen Erkrankungen gehen die Sichtweisen zwischen Dienstherr und Betroffenen z.T. auseinander.

Und in diesem Fall wird eben nicht automatisch gezahlt, wenn der Dienstherr die Voraussetzungen ... aus seiner Sicht ... als (noch) nicht gegeben ansieht.

Ist dies so und man ist als Betroffener aber der Meinung, dass die im Bericht des Wehrbeauftragten genannten Punkte zutreffen, bzw. die Nr 104 aus der Vorschrift, dann löst man mit einem Antrag die Prüfung der Sachlage aus und erhält einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Gemäß Sozialdienst wurde aber in Fälle mit psychischen Erkrankungen von Amts wegen gezahlt. Dies betraf aber nur Soldaten, welche die Bundeswehr aufgrund von DU hervorgerufen durch psychischen Erkrankung GdS 50 und höher verlassen mussten und im Gutachten zur Prognose Stellung genommen wurde . Im Zweifelsfall kann aber jeder Betroffene den Bearbeiter BAPersBw §80 SVG bzw.
Versorgung anrufen und nachfragen. Ehrlich gesagt glaube ich, dass hier die Bundeswehr einen großen Schritt in die richtige Richtung übernommen hat.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.696


.. @astra9247

Ich kann dir mitteilen, dass in einem ähnlich gelagertem Fall - ...GdS 50 Anerkennung 3 Jahre rückwirkend und mit der Perspektive in 2 Jahren eine erneute Begutachtung empfohlen... - die Einmalzahlung prompt erfolgte. Allerdings erfolgte hier die Beantragung und Verfahrungsführung via einschlägigem Rechtsbeistand.

Die Rechtssprechung - wie in diesem Forum wiederholt zitiert - ist grundsätzlich klar. Wird ein GdS für mind. 2 Jahre in die Zukunft/ perpektivisch gestellt, sollte einer Einmalzahlung grundsätzlich nichts im Wege stehen. Spätestens ein tendeziell ehr lohnender Rechtsstreit kann dies final für dich klären.

Auch dient eine solche Zahlung nicht deinem künftigen Überleben oder als Vermeidung von Transferleistungen. Hierfür gibt andere/ weitere Entschädigungsoptionen wie Berufsschadenausgleich usw. Hierzu sollte dich dein renomierter RA bestens beraten können.

Viel Erfolg und Kraft !!

Folgende Konstellation:
Einsatzunfall 2009 psychoreaktive Störung
WDB mit GDS 50 Rückwirkend 10/2018 anerkannt, da erst da erkannt.
DZE 01/2020 wegen DU Ursache WDB.
Im Bescheid steht, dass eine Nachuntersuchung 2023 erfolgen soll, da eine Besserung der Gesundheit erwartet wird.
Scheidet eine einmalige Entschädigung nun aus? Oder sollte man trotzdem einen Antrag stellen?
Mfg Michael

Die Zahlung erfolgt teilweise von Amts wegen. Außer Antragstellung nach §80SVG, ist keine weitere Antragstellung erforderlich. Stellt der Bearbeiter beim BAPersBw (Versorgung) fest, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, so leitet er alles weitere in die Wege. Antrag BAPers an BMVg. Sollte alles passen, dann erstellt BMVg einen Bescheid und leitet diesen an den Betroffenen weiter.
Quelle Sozialdienst.

So sollte es laufen, und wird es in offensichtlichen Fällen auch sein.
z B. Einsatzunfall steht fest, Bein ist ab, GdS 50 + damit eindeutig feststehend.

Gerade aber bei psychischen Erkrankungen gehen die Sichtweisen zwischen Dienstherr und Betroffenen z.T. auseinander.

Und in diesem Fall wird eben nicht automatisch gezahlt, wenn der Dienstherr die Voraussetzungen ... aus seiner Sicht ... als (noch) nicht gegeben ansieht.

Ist dies so und man ist als Betroffener aber der Meinung, dass die im Bericht des Wehrbeauftragten genannten Punkte zutreffen, bzw. die Nr 104 aus der Vorschrift, dann löst man mit einem Antrag die Prüfung der Sachlage aus und erhält einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Gemäß Sozialdienst wurde aber in Fälle mit psychischen Erkrankungen von Amts wegen gezahlt. Dies betraf aber nur Soldaten, welche die Bundeswehr aufgrund von DU hervorgerufen durch psychischen Erkrankung GdS 50 und höher verlassen mussten und im Gutachten zur Prognose Stellung genommen wurde . Im Zweifelsfall kann aber jeder Betroffene den Bearbeiter BAPersBw §80 SVG bzw.
Versorgung anrufen und nachfragen. Ehrlich gesagt glaube ich, dass hier die Bundeswehr einen großen Schritt in die richtige Richtung übernommen hat.



Um mich zu wiederholen...

Das grundsätzlich ein Anspruch besteht und somit eine Zahlung von Amts wegen erfolgt, steht außer Frage.

Es kann aber zu unterschiedlichen Sichtweisen kommen, ob und wann die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier KANN ein Antrag sinnvoll bzw. geboten sein, wenn man als Betroffener anderer Meinung ist.


Und : Die Einmalzahlung ist nicht an das DZE gebunden, im Gegensatz zum Unfallruhegehalt.

Sie wird ... wenn dauerhaft oder 2-Jahres-Prognose GdS 50 ... auch bereits während der aktiven Dienstzeit gezahlt.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

P3C-Orion

  • Gast


... ich finde diese, leider immer wieder vorkommenden, technokratischen Entscheidungen des Verwaltungsapparates ziemlich bescheiden und  fragwürdig.

Hierzu muss man wissen, dass die Sachbearbeitung stets Herr des Verfahrens/ Verwaltungsaktes ist und die begutachtenden Ärzte "lediglich" eine Empfehlung/ Gutachten abgeben. Die Verwaltung macht anschließend daraus, was sie eben denkt...
Stimmt, aber manchmal auch im Sinne des Soldaten.
Gespeichert

Hampelmann

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Moin, ich habe rückwirkend zu 2021 eine WDB 50 anerkannt bekommen. Im Bescheid steht drin, eine Begutachtung ist für 05/27 angedacht! DU Verfahren wurde eingeleitet, bekomme ich nun auch eine Einmalzahlung, weil bei mir nichts von dauerhaft steht ! Wobei ich es bis 2027 schon 6 Jahre hätte !
Gespeichert

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.267
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders

Die überflüssige Umfrage habe ich mal entfernt.
Gespeichert

Hampelmann

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Danke wusste nicht genau wie das geht !
Gruß
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.696

Moin, ich habe rückwirkend zu 2021 eine WDB 50 anerkannt bekommen. Im Bescheid steht drin, eine Begutachtung ist für 05/27 angedacht! DU Verfahren wurde eingeleitet, bekomme ich nun auch eine Einmalzahlung, weil bei mir nichts von dauerhaft steht ! Wobei ich es bis 2027 schon 6 Jahre hätte !

M.E. erfüllen Sie dann das hier Genannte.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61070.msg695058.html#msg695058

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an das BMVg auf Zahlung der Einmalzahlung.

Zitieren Sie darin die Ausführungen aus dem Bericht.

Maßgeblich ist die Frage, ob dies auf Ihren Einzelfall anwendbar ist:

"Die Prognose aus versorgungsmedizinischer Sicht, beziehungsweise aus fachärztlich-psychiatrischer Sicht bei psychischen Gesundheitsstörungen, darf für die nächsten zwei Jahre keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes erwarten lassen."

Zweite Voraussetzung ist weiterhin ein zu diesem Zeitpunkt bestehender GdS von mindestens 50, der auch rückwirkend festgestellt werden kann."


Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Hampelmann

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Danke schön !
Gespeichert

Hampelmann

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Kann mir jemand sagen wo der Unterschied ist ?
DU wurde mit 90/5 eingeleitet !
Jetzt kam ein Scheiben vom BAPers worauf ich aufgefordert werde zum Doc zu gehen um ein 90/5 Feststellung DU zu machen !
DU wurde vom BWK mit fehlerziffer VI/13 festgestellt und übermittelt !
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de